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NINGI RESEARCH: Verstoß gegen Offenlegungspflicht zur Identität einer Anlageempfehlungen erstellenden Person

kpuljek (CC0), Pixabay
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NINGI RESEARCH: Verstoß gegen Offenlegungspflicht zur Identität einer Anlageempfehlungen erstellenden Person

Die NINGI RESEARCH hat eine auf den 3. März datierte Anlageempfehlung veröffentlicht, bei der die Identität der handelnden Personen unbekannt ist. Auch zur Identität von NINGI RESEARCH selbst sind keine Informationen verfügbar, unter anderem enthält die Internetseite ningiresearch.com kein Impressum. Namen und Berufsbezeichnungen aller natürlichen Personen, die an der Empfehlungserstellung beteiligt waren, werden nicht, wie gesetzlich vorschrieben, angegeben.

In Anlageempfehlungen müssen Personen klar und unmissverständlich ihre eigene Identität angeben. Gleiches gilt für die Namen und Berufsbezeichnungen aller weiteren natürlichen Personen, die verantwortlich an der Empfehlungserstellung beteiligt sind.

Die BaFin empfiehlt generell, sich vor Anlageentscheidungen aus mehreren Quellen zu informieren und dabei auf deren Seriosität zu achten. Weitere Informationen zum Thema Anlagestrategie- und Anlageempfehlungen finden Sie hier.

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