Baden-Württembergs Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus hat erneut eine Niederlage vor Gericht erlitten: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat zwei Klagen im Streit um den EnBW-Untersuchungsausschuss als unzulässig und unbegründet abgewiesen. Mappus hatte mit seinen Klagen die Behandlung als Betroffener einschließlich des Rechts auf Fragen und Beweisanträge erwirken wollen. Außerdem wollte er alle Unterlagen einsehen dürfen. Eine Berufung an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das Verwaltungsgericht nicht zugelassen (Aze7 K 806/14 und 7 K 1375/14). Mappus kann allerdings Anträge auf Zulassung der Berufung stellen.
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