Nicole Mutschke in selbstloser Hilfsaktion zum Thema V+ Fonds- Finger weg von solchen Empfehlungen

Nicole Mutschke war eine der ersten Rechtsanwälte, mit denen wir auf diebewertung.de zu tun hatten. Frau Mutschke hatte unsere damalige Berichterstattung zu Ihrer Person nicht so richtig gefallen. Nun, wie heißt es so schön, „man trifft sich im Leben immer mindestens zweimal“. Das gilt nun wohl auch für uns und Frau Mutschke. Auch Frau Mutschke versucht, sicherlich selbstlos und nur für ihren Mandanten, mit anderen Anlegern der V+ Plus Fonds ins Gespräch zu kommen.

Wir wissen nicht, ob das dann nur ein Infogespräch werden oder aber in einem Mandat für die Kanzlei von Frau Mutschke münden soll. Das wäre dann ja nicht mehr so selbstlos. Tatsache ist auch, dass Anschreiben zum Thema V+ Plus ein richtiges Geschäftsmodell geworden zu sein scheinen. Wer hat noch nicht, wer will nochmal. Wir dürften nun fast an die Zahl 50 herankommen, also 50 Anwälte, die hier tätig sind.

Anleger müssen sich einmal überlegen, was das für einen wirtschaftlichen Sinn macht. Verliert die Fondsgesellschaft einen Prozess, dann wird das alles aus dem Vermögen aller Anleger bezahlt. Ob die Anleger aber Recht bekommen mit ihren Klagen, ist dann auch nicht immer sicher. Im Internet liest man kaum von Klagen, die Vermittler gewonnen haben. Klar, damit gehen die Anwälte, die verloren haben, auch nicht unbedingt an die Öffentlichkeit.

Hier der Inhalt des Schreibens, welches die Kanzlei von Frau Mutschke an V+ Plus-Anleger übermittelt hat.

Fondsbeteiligung: V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG
hier: Außerordentliche Gesellschafterversammlung

Sehr geehrter Herr,

einer Ihrer Mitgesellschafter der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG hat uns gebeten, mit allen Mitgesellschaftern Kontakt aufzunehmen. Unser Mandant ist – wie Sie vielleicht auch – verunsichert und möchte eine Klärung der Situation
herbeiführen. Leider musste unser Mandant feststellen, dass sich seine Kapitalanlage völlig anders darstellt und entwickelt als er dies für möglichgehalten hat. Im Einzelnen:

Wie stellt sich die Lage – für unseren Mandanten überraschenderweise -dar?

Die V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG stellt Unternehmungen Geld zur Verfügung, die von Banken oftmals gar keine finanziellen Mittel erhalten würden, da Kreditinstituten dies für zu risikoreich empfinden. Die konkreten Anlageobjekte standen bei Zeichnung nicht einmal fest, was natürlich noch zusätzlich mit besonderen Risiken verbunden war. Dass sich die meisten Investitionen bereits als Flop erwiesen haben, mussten unser Mandant – und Sie sicherlich auch – in der Vergangenheit bereits feststellen. Ein immenser Schaden ist der Gesellschaft allein durch die So hatte sich unser Mandant sein Investment nicht vorgestellt!
Was ist mit dem Geld bisher passiert?
Laut Emissionsprospekt fließen von dem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von knapp 100 Mio. EUR fast 24,7 Mio. EUR, d.h. fast ¼ des Gesellschaftskapitals, an Provisionen ab. Hinzu kommen noch laufende Geschäftskosten in Höhe von ca. 4,9 Mio. EUR, also nochmals knapp 5 %! Die Kosten für die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) haben sich von 2014 auf das Jahr 2015 von 233.000,00 EUR sogar noch auf 481.000,00 EUR erhöht!
Wie steht der Fonds dar?
Nach unseren Berechnungen wurden bis zum 31.12.2015 knapp 48 Mio. EUR von den Gesellschaftern eingezahlt. Der Wert des Eigenkapitals der Kommanditisten wurde aber mit ca. 13,6 Mio. EUR beziffert! Die Differenz von über 34 Mio. EUR ist erschreckend! Dass bei dieser Situation kaum noch mit einer Rendite gerechnet werden kann, dürfte klar sein. So darf es nicht weitergehen!
Wie ist die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG zu beurteilen?
Nach dem Ausscheiden der Metapriori GmbH hat die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs AG am 20.09.2015 die Aufgabe als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) übernommen. Die Auswahl der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG erfolgte dabei ohne Beteiligung der Gesellschafter.
Wie einem Artikel im Handelsblatt vom 12.04.2017 zu entnehmen war, ist die XOLARIS Service GmbH gerade vom Landgericht Konstanz zu Schadenersatz verurteilt worden, da sie als Treuhänderin ihre Aufklärungspflichten in einem Canada-Gold-Trust-Fonds verletzt hat.

Geschäftsführer der XOLARIS Service GmbH war bis zum 11.02.2015 Herr Stefan Klaile. Derzeit ist er Vorstand der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG.
Was will unser Mandant?
Zum 31.12.2015 war beziffert worden, dass noch ca. 53 Mio. EUR an Anlegergeldern ausstanden. Unser Mandant fürchtet nun, dass auch dieses „neue“ Geld verbrannt werden könnte. Dies will er unbedingt verhindern!
Unser Mandant bringt der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG kein Vertrauen entgegen. Gleiches gilt für die Geschäftsführung. Gegen Frau Schiller wurde bereits ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Frau Schiller scheint daher aus diversen Gründen derzeit nicht in der Lage zu sein, sich ihren Aufgaben als Geschäftsführerin zu widmen.
Unser Mandant erhält es daher für dringend erforderlich, dass von unabhängiger Seite die Geschäfte des Fonds und auch die Vorgänge innerhalb des Fonds beleuchtet werden. Mit der XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG wurden aber wohl Verträge geschlossen, die erst zum 31.12.2018 aufgekündigt werden können. Ein Austausch der KVG ist daher nicht ohne weiteres möglich. Es liegt aber auf der Hand, Frau Schiller in ihrer Position als
Geschäftsführerin, die diese ohnehin derzeit nicht mehr wahrnimmt, durch ein neutrales Unternehmen oder eine neutrale Person zu ersetzen. Der zusätzliche Austausch der Komplementärin, der (zunächst) ihre Position als Mit-Geschäftsführung belassen wird, erscheint dabei nicht erforderlich. Es sollen daher nach Auffassung unseres Mandanten verschiedene Bewerbungen für die Geschäftsführung eingeholt werden und sodann von den Anlegern abgestimmt werden, welches Unternehmen bzw. welche Person zukünftig die Position einnimmt.
Was soll dies bringen?
Unser Mandant meint derzeit, dass ein Großteil seines Geldes durch eine Kette von Fehlentscheidungen verloren wurde. Natürlich möchte er daher auch beleuchtet wissen, ob jemand bzw. wer dafür ggf. haftbar gemacht werden kann. Die neue Geschäftsführung soll daher prüfen, ob möglicherweise Schadensersatzansprüche der Gesellschaft bestehen und ggf. solche auch geltend machen.
Aktuell kann unser Mandant das immer wieder in den Raum gestellte Risiko des Totalverlustes gar nicht einschätzen. Er weiß schlicht nicht, wie die Situation sich bei einer Liquidation darstellt. Die neue Geschäftsführung soll daher die Gesellschafter auch neutral und verständlich über die Situation des Fonds informieren. Schließlich soll die neue Geschäftsführung natürlich auch dafür Sorge tragen, dass bei allen zukünftigen Aktivitäten des Fonds die Interessen der Anleger auch tatsächlich beachtet werden.
Wie geht es weiter?
Unser Mandant möchte sich auf einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung austauschen und über das vorab beschriebene weitere Vorgehen abstimmen lassen.
Um das entsprechende Vorgehen kurzfristig in die Wege leiten zu können, bitten wir Sie daher namens und im Auftrage unseres Mandanten, den beigefügten Antwortbogen bis zum 12.06.2017 an uns zurückzusenden. Durch die Übersendung gehen Sie selbstverständlich keinerlei Verpflichtungen der Kanzlei gegenüber ein.
Bitte beteiligen Sie sich! Es geht auch um Ihr Geld!
Namens und im Auftrag unseres Mandanten bedanken wir uns bereits vorab für Ihre Mühe.

Zitat Ende

Wo ist die Lösung, Frau Mutschke? Diese bieten Sie nicht an, denn alles was Sie wollen, aus unserer subjektiven Sicht, ist Mandate von Anlegern des V+ Plus-Fonds zu bekommen. Sagen Sie das doch bitte deutlich. Sagen Sie dem Mandanten auch, dass es natürlich keine Erfolgsgarantie von Ihrer Seite dafür gibt, dass er sein Geld wiederbekommt. Selbst dann nicht, wenn es eine außerordentliche Gesellschafterversammlung gibt und die Geschäftsführung ausgetauscht werden würde. Mal ehrlich, Frau Mutschke, bringt das einen Cent zurück für Ihren Anleger? Was bleibt, ist das Honorar, welches der Mandant Ihnen zahlen muss. Möglicherweise dann für Nichts, oder?

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