Die Insolvenzanträge bei zwei Gesellschaften des Solarpioniers Next2Sun sorgen für erhebliche Verunsicherung. Denn unsere Recherche zeigt: Auch private Anleger haben über Crowdinvesting und Nachrangdarlehen Geld in die betroffenen Unternehmen investiert. Hinzu kommt eine Unternehmensanleihe mit einem nahezu vollständig platzierten Volumen von 2,5 Millionen Euro, bei der mögliche wirtschaftliche Verflechtungen innerhalb der Unternehmensgruppe besonders genau geprüft werden müssen.
Was bedeutet die Krise für Anleger? Droht ein Totalverlust? Und was sollten Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner jetzt unbedingt beachten?
Die Redaktion diebewertung.de hat dazu einen ausführlichen Fragenkatalog für Rechtsanwalt Daniel Blazek aus Bielefeld ausgearbeitet. Der auf Wirtschafts- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Jurist soll die nachfolgenden Antworten vor der Veröffentlichung fachlich prüfen und autorisieren.
„Anleger müssen zunächst wissen, bei welcher Gesellschaft sie tatsächlich investiert haben“
dieBewertung.de: Herr Rechtsanwalt Blazek, zwei Unternehmen der Next2Sun-Gruppe haben Insolvenzanträge gestellt. Wie ernst ist die Situation für private Anleger?
Rechtsanwalt Daniel Blazek: Die Situation ist für betroffene Anleger durchaus ernst. Allerdings muss man zunächst sauber unterscheiden, in welche Gesellschaft investiert wurde und welches Finanzierungsinstrument vorliegt. Ein Nachrangdarlehen bei einer insolvenzbetroffenen Gesellschaft ist rechtlich anders zu behandeln als eine Unternehmensanleihe einer anderen Gruppengesellschaft oder eine unmittelbare Aktienbeteiligung. Deshalb rate ich dazu, zuerst sämtliche Vertragsunterlagen zu prüfen und den tatsächlichen Vertragspartner festzustellen.
dieBewertung.de: Unsere Recherche hat ergeben, dass die Next2Sun Technology GmbH und die Next2Sun Mounting Systems GmbH selbst Kapital von Privatanlegern eingeworben haben. Was bedeutet das?
Antwort: Damit besteht ein unmittelbarer Bezug zwischen den Insolvenzanträgen und privaten Kapitalanlagen. Anleger müssen jetzt klären, welche Rückzahlungsansprüche sie besitzen, ob Zinsen ausstehen und welche Rangstellung ihre Forderungen haben. Das ausgewiesene Emissionsvolumen darf man allerdings nicht automatisch mit einem Verlust gleichsetzen. Entscheidend ist, welche Gelder tatsächlich eingezahlt und welche Beträge bereits zurückgeführt wurden.
„Bei qualifizierten Nachrangdarlehen kann ein vollständiger Kapitalverlust drohen“
dieBewertung.de: Besonders auffällig sind die Nachrangdarlehen. Wie gefährlich ist diese Anlageform in einer Insolvenz?
Antwort: Qualifizierte Nachrangdarlehen können für Anleger besonders riskant sein. Die vertraglichen Regelungen sehen regelmäßig vor, dass Rückzahlungs- und Zinsforderungen gegenüber anderen Gläubigern zurücktreten. Im Insolvenzfall besteht deshalb die Gefahr, dass für nachrangige Anleger kein ausreichendes Vermögen mehr zur Verfügung steht. Ein vollständiger Verlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Ob tatsächlich ein Totalverlust eintritt, lässt sich derzeit aber nicht pauschal vorhersagen.
dieBewertung.de: Können Anleger gegen eine solche Nachrangklausel rechtlich vorgehen?
Antwort: Man muss jede Klausel im Einzelfall prüfen. Nicht jede Formulierung ist automatisch wirksam. Je nach Vertragsgestaltung kann insbesondere die Transparenz der Risikohinweise und der Rangrücktrittsvereinbarung relevant sein. Daraus können sich unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche rechtliche Möglichkeiten ergeben. Eine erfolgreiche Rückforderung ist damit allerdings keineswegs garantiert.
dieBewertung.de: Müssen Anleger jetzt sofort ihre Darlehen kündigen?
Antwort: Davon würde ich ohne vorherige Vertragsprüfung abraten. Bei laufenden Finanzierungen können besondere Kündigungsregelungen gelten. Eine unüberlegte Kündigung schafft möglicherweise keine bessere Rechtsposition und kann im Einzelfall zusätzliche Probleme auslösen. Zunächst sollte festgestellt werden, ob überhaupt ein Kündigungsrecht besteht und welche Folgen dessen Ausübung hätte.
„Auch die Unternehmensanleihe verdient besondere Aufmerksamkeit“
dieBewertung.de: Bei der Next2Sun-Unternehmensanleihe 2025/2028 wurden nach öffentlich zugänglichen Angaben nahezu 2,5 Millionen Euro platziert. Die Emittentin ist nicht unmittelbar insolvenzbetroffen. Können Anleger hier aufatmen?
Antwort: Eine solche Schlussfolgerung wäre verfrüht. Zwar ist eine rechtlich eigenständige Emittentin zunächst anders zu beurteilen als die Gesellschaften, für die Insolvenzanträge gestellt wurden. Entscheidend ist aber, wie die eingesammelten Mittel innerhalb der Unternehmensgruppe verwendet wurden. Wenn Darlehen an eine inzwischen insolvenzbetroffene Gesellschaft vergeben wurden, muss deren Werthaltigkeit geprüft werden. Das kann mittelbar Auswirkungen auf die Rückzahlungsfähigkeit der Anleiheemittentin haben.
dieBewertung.de: Die Anleihebedingungen nennen eine Garantie der Next2Sun AG. Wie wichtig ist das?
Antwort: Eine Garantie kann für Anleger von erheblicher Bedeutung sein. Entscheidend sind allerdings ihr konkreter Wortlaut, die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Garantiegebers. Anleger sollten daraus keine automatische Sicherheit ableiten, sondern prüfen lassen, unter welchen Bedingungen tatsächlich Ansprüche bestehen.
dieBewertung.de: Können bestimmte Vertragsklauseln dazu führen, dass Anleger ihre Anleihe vorzeitig kündigen dürfen?
Antwort: Das ist grundsätzlich möglich, wenn die vertraglich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind. Hier sind insbesondere sogenannte Cross-Default-Regelungen und außerordentliche Kündigungsrechte zu beachten. Ob ein entsprechender Tatbestand im konkreten Fall vorliegt, muss anhand der Anleihebedingungen und des tatsächlichen Sachverhalts geprüft werden. Ein Insolvenzantrag bei einer verbundenen Gesellschaft führt nicht zwangsläufig zur sofortigen Fälligkeit sämtlicher Anleihen.
„Nicht vorschnell unterschreiben und keine Fristen versäumen“
dieBewertung.de: Was sollten betroffene Privatanleger jetzt ganz konkret tun?
Antwort: Zunächst sollten alle Unterlagen gesichert werden: Verträge, Zeichnungsscheine, Zahlungsnachweise, Informationsblätter, Zinsabrechnungen und der gesamte Schriftverkehr. Danach muss geklärt werden, welche Gesellschaft Vertragspartner ist und ob sie unmittelbar von einem Insolvenzverfahren betroffen ist. Außerdem sollte man die amtlichen Insolvenzbekanntmachungen verfolgen, um relevante Fristen nicht zu versäumen.
dieBewertung.de: Sollten Anleger ihre Forderungen sofort zur Insolvenztabelle anmelden?
Antwort: Eine reguläre Forderungsanmeldung erfolgt grundsätzlich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entsprechend den Angaben des Gerichts beziehungsweise des zuständigen Verfahrensorgans. Bei qualifiziert nachrangigen Forderungen gelten Besonderheiten. Deshalb sollten solche Ansprüche nicht ungeprüft angemeldet werden. Maßgeblich sind die konkrete vertragliche Rangstellung und die insolvenzrechtlichen Vorgaben.
dieBewertung.de: Welche Fehler könnten Anleger jetzt besonders teuer zu stehen kommen?
Antwort: Problematisch sind insbesondere voreilige Forderungsverzichte, Stundungsvereinbarungen, zusätzliche Rangrücktritte oder sonstige Vertragsänderungen, deren Auswirkungen nicht verstanden werden. Ebenso riskant ist es, Fristen zu versäumen oder wichtige Unterlagen nicht aufzubewahren. Anleger sollten außerdem vorsichtig sein, wenn Dritte gegen Vorauszahlungen eine sichere Rückholung ihres Geldes versprechen.
„Auch Kunden mit bereits geleisteten Anzahlungen müssen handeln“
dieBewertung.de: Next2Sun hat nicht nur Anleger, sondern auch Kunden mit geplanten oder bereits begonnenen Solarprojekten. Was sollten diese jetzt tun?
Antwort: Für Kunden steht ebenfalls die Frage nach dem konkreten Vertragspartner im Vordergrund. Sie sollten feststellen, welche Leistungen bereits erbracht wurden, welche Anzahlungen erfolgt sind und welche Arbeiten noch ausstehen. Auch mögliche Eigentumsrechte, Sicherheiten und vertragliche Gewährleistungsansprüche müssen geprüft werden. Es wäre falsch, pauschal anzunehmen, dass sämtliche Verträge nun beendet seien.
dieBewertung.de: Sollten Auftraggeber weitere Zahlungen vorerst einstellen?
Antwort: Ein eigenmächtiger Zahlungsstopp kann rechtliche Nachteile verursachen. Umgekehrt kann eine weitere Zahlung ohne ausreichende Absicherung ebenfalls riskant sein. Daher sollte vor jeder größeren Zahlung geprüft werden, ob sie tatsächlich fällig ist, an wen sie zu leisten wäre und ob Zurückbehaltungsrechte oder andere Sicherungsmöglichkeiten bestehen.
dieBewertung.de: Was gilt für Lieferanten und Unternehmen, die noch Geld von Next2Sun erhalten sollen?
Antwort: Lieferanten sollten offene Forderungen und laufende Verträge vollständig erfassen. Besonders wichtig sind Eigentumsvorbehalte, Sicherungsrechte und die Frage, ob bereits erbrachte Leistungen bezahlt wurden. Wer weiter liefern oder leisten soll, sollte vorab klären, unter welchen Bedingungen dies geschieht. Auch hier gilt, dass eine Eigenverwaltung nicht automatisch sämtliche bisherigen Verträge beendet.
„Persönliche Haftung ist möglich, aber keineswegs automatisch gegeben“
dieBewertung.de: Können Anleger auch Geschäftsführer, Vorstände oder Anlagevermittler persönlich in Anspruch nehmen?
Antwort: Eine persönliche Haftung ist unter bestimmten Voraussetzungen denkbar, aber sie entsteht nicht allein deshalb, weil ein Unternehmen insolvent wird. Maßgeblich sind konkrete Pflichtverletzungen und nachweisbare Anspruchsgrundlagen. Bei Kapitalanlagen können beispielsweise fehlerhafte oder unvollständige Informationen, bestimmte Beratungsfehler oder andere gesetzlich relevante Umstände eine Rolle spielen. Solche Ansprüche müssen individuell geprüft und begründet werden.
dieBewertung.de: Welche Bedeutung hat die Frage, ob Anleger vor ihrer Investition ausreichend über die Risiken informiert wurden?
Antwort: Das kann eine zentrale Bedeutung haben. Gerade bei Nachrangdarlehen müssen Anleger die wirtschaftlichen Risiken und die Folgen eines Rangrücktritts nachvollziehen können. Ob die gesetzlichen Informationspflichten im konkreten Fall erfüllt wurden, lässt sich nur anhand der damaligen Unterlagen und des tatsächlichen Vertriebsablaufs beurteilen.
„Entscheidend ist jetzt Transparenz über die Anlegergelder“
dieBewertung.de: Was erwarten Sie aus rechtlicher Sicht von der Unternehmensgruppe und den zuständigen Verfahrensbeteiligten?
Antwort: Für Anleger und Geschäftspartner ist eine klare und nachvollziehbare Kommunikation besonders wichtig. Es sollte transparent werden, welche Gesellschaften welche Verpflichtungen besitzen, welche Finanzierungen noch ausstehen und wie die einzelnen Unternehmen wirtschaftlich miteinander verflochten sind. Nur so können Gläubiger ihre rechtliche Situation sachgerecht einschätzen.
dieBewertung.de: Kann die Insolvenz in Eigenverwaltung auch eine Chance sein, die Unternehmen zu erhalten?
Antwort: Ja, ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung kann grundsätzlich der Sanierung und Fortführung eines Unternehmens dienen. Ob eine solche Sanierung gelingt, hängt jedoch von zahlreichen Faktoren ab, insbesondere von der Finanzierung, den bestehenden Verpflichtungen und einem tragfähigen Geschäftsmodell. Für Anleger bedeutet eine erfolgreiche Fortführung außerdem nicht automatisch, dass ihre Forderungen vollständig bedient werden.
dieBewertung.de: Was ist Ihre wichtigste Empfehlung an alle Betroffenen?
Antwort: Sie sollten die Situation ernst nehmen, aber nicht in Panik verfallen. Entscheidend ist, die eigene Rechtsposition frühzeitig festzustellen und keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen. Wer Verträge, Zahlungen und offene Ansprüche sauber dokumentiert, amtliche Fristen beachtet und rechtlichen Rat einholt, schafft eine bessere Grundlage, um seine Interessen zu wahren.
Die wichtigste offene Frage: Wie hoch sind die tatsächlichen Anlegerforderungen?
Die bisherigen Recherchen belegen, dass über verschiedene Finanzierungsinstrumente erhebliche Beträge für die Next2Sun-Gruppe eingeworben wurden.
Nicht bekannt ist bislang, wie hoch die noch offenen Ansprüche der privaten Anleger gegenüber den beiden insolvenzantragstellenden Gesellschaften tatsächlich sind.
Auch die wirtschaftlichen Auswirkungen auf andere Unternehmen der Gruppe lassen sich gegenwärtig nicht abschließend beurteilen.
Von besonderem Interesse sind die gruppeninternen Darlehen, bestehende Garantieverpflichtungen sowie der rechtliche Rang der jeweiligen Anlegerforderungen.
Für betroffene Anleger und Kunden gilt deshalb: Jetzt müssen Unterlagen gesichert, Verträge geprüft und rechtliche Fristen beachtet werden.
Dabei sollte niemand allein aus dem Begriff Eigenverwaltung auf eine sichere Sanierung schließen.
Ebenso wenig lässt sich aus den Insolvenzanträgen bereits ein vollständiger Verlust aller Anlegergelder ableiten.
Die kommenden Verfahrensschritte und die wirtschaftliche Bestandsaufnahme werden zeigen, wie hoch die tatsächlichen Risiken sind.
Redaktion diebewertung.de | Interviewentwurf zur Prüfung und Autorisierung durch Rechtsanwalt Daniel Blazek
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