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Neuregelung der Insolvenzabsicherung im Pauschalreiserecht

PublicDomainPictures (CC0), Pixabay
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Neuregelung der Insolvenzabsicherung im Pauschalreiserecht

Die Bundesregierung hat heute die von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Eckpunkte zur Neuregelung der Insolvenzsicherung im Reiserecht beschlossen.

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, erklärt:
„Der Fall Thomas Cook hat gezeigt, dass das bestehende System der Kundengeldabsicherung die Gefahr begründet, dass Reisende nicht so entschädigt werden, wie es von der EU-Pauschalreiserichtlinie vorgesehen ist. Wir haben das Insolvenzsicherungssystem im Reiserecht daher grundlegend neu geregelt. Die Absicherung der Kundengelder soll künftig über einen Fonds erfolgen, der sich aus Beiträgen der Reiseveranstalter finanziert. Auf diese Weise wird ein umfassender Schutz der Reisenden sichergestellt.“

Die Eckpunkte beinhalten eine strukturelle Änderung des Systems der Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht. Neben einem Fonds für die Absicherung der Kundengelder und eine notwendige Rückbeförderung von Reisenden im Insolvenzfall soll eine bonitätsabhängige Sicherheit durch die Reiseveranstalter bereitgestellt werden. Im Insolvenzfall soll dann zunächst die jeweilige vom Reiseveranstalter geleistete Sicherheit verwertet werden. Erst danach kann auf den Fondskapitalstock zugegriffen werden, der in der Aufbauphase in einer noch festzulegenden Höhe durch eine zeitlich befristete staatliche Garantie abgesichert wird. Letzte Sicherheit sollen dann noch eine Rückdeckungsversicherung und/oder Kreditzusagen bieten.

Ziel der Neuregelung ist ein umfassender Schutz der Reisenden. Auf Grundlage der Eckpunkte wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Gesetzentwurf erarbeiten.

Die Eckpunkte finden Sie hier.

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