Autofahrer können sich auf neue Sicherheitsstandards einstellen: Ab dem 7. Juli 2026 dürfen neu zugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in der Europäischen Union nur noch mit zusätzlichen Fahrerassistenzsystemen auf den Markt kommen. Ziel der neuen Vorschriften ist es, die Zahl der Verkehrsunfälle weiter zu senken und insbesondere ungeschützte Verkehrsteilnehmer besser zu schützen.
Zu den verpflichtenden Neuerungen zählt unter anderem ein Ablenkungs- und Konzentrationswarner. Mithilfe einer Kamera überwacht das System die Blickrichtung und das Fahrverhalten des Fahrers. Erkennt die Technik Anzeichen von Müdigkeit oder Ablenkung – etwa durch den Blick auf ein Smartphone – wird eine Warnung ausgegeben.
Ebenfalls vorgeschrieben ist ein erweitertes Notbremsassistenzsystem. Dieses soll künftig nicht nur andere Fahrzeuge erkennen, sondern auch Fußgänger und Radfahrer zuverlässig identifizieren und bei drohender Kollision automatisch eine Notbremsung einleiten.
Auch der Spurhalteassistent wird weiterentwickelt. Verlässt ein Fahrzeug unbeabsichtigt die Fahrspur, greift das System aktiv in die Lenkung ein. Diese Funktion ist künftig auch für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung verpflichtend.
Bereits bekannte Assistenzsysteme wie die intelligente Geschwindigkeitsassistenz, die Rückfahrhilfe, der Unfalldatenspeicher („Blackbox“) sowie das adaptive Bremslicht bleiben weiterhin vorgeschrieben.
Grundlage der neuen Anforderungen ist die EU-Verordnung 2019/2144. Der ÖAMTC begrüßt die verschärften Sicherheitsstandards grundsätzlich. Sie könnten insbesondere den Schutz von Fußgängern und Radfahrern deutlich verbessern und viele Unfälle verhindern. Gleichzeitig weist der Mobilitätsclub darauf hin, dass die Systeme zuverlässig funktionieren müssen. Warnungen und automatische Eingriffe dürften Fahrer weder irritieren noch überfordern. Deshalb sei eine sorgfältige Abstimmung der Assistenzsysteme auf unterschiedlichste Verkehrssituationen unerlässlich.
Darüber hinaus verschärft die EU auch die Anforderungen an den Fußgängerschutz. So müssen Fahrzeughersteller den Frontbereich neuer Modelle so gestalten, dass bei einem Aufprall das Risiko schwerer Kopfverletzungen weiter reduziert wird.
Kommentar hinterlassen