Startseite Allgemeines Neue Insolvenzverfahren im VCBB-/Broder-Umfeld: Was Anleger jetzt wissen müssen
Allgemeines

Neue Insolvenzverfahren im VCBB-/Broder-Umfeld: Was Anleger jetzt wissen müssen

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Rund um mehrere Immobilien-Objektgesellschaften aus dem früheren Broder-Unternehmensumfeld verdichten sich die insolvenzrechtlichen Entwicklungen.

Das Amtsgericht Tostedt hat am 1. September 2026 in zwei weiteren Verfahren die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Betroffen sind:

Dritte VCBB GmbH als Trägerin des Sondervermögens der liquidationslos vollbeendeten Dritte Objektgesellschaft Wiesenweg mbH & Co. KG

Aktenzeichen: 22 IN 150/26

sowie

Erste VCBB GmbH als Trägerin des Sondervermögens der liquidationslos vollbeendeten Sechste Objektgesellschaft Strandstraße mbH & Co. KG

Aktenzeichen: 22 IN 160/26

In beiden Fällen wurde Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm aus Hamburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Das bedeutet allerdings noch nicht, dass die eigentlichen Insolvenzverfahren bereits eröffnet worden sind.

Es handelt sich zunächst um Insolvenzantragsverfahren mit Sicherungsmaßnahmen.

Genau diese Unterscheidung ist für Anleger und andere Gläubiger entscheidend.

Verfahren 22 IN 150/26: Dritte Objektgesellschaft Wiesenweg

Beim ersten Verfahren geht es um das Vermögen der früheren:

Dritte Objektgesellschaft Wiesenweg mbH & Co. KG

Das Unternehmen wird im Handelsregister unter:

HRA 11054 FL

geführt.

Die Gesellschaft war ursprünglich für das Halten und Verwalten von Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vorgesehen. Sie wurde Anfang 2022 gegründet, zunächst in Hamburg registriert und später nach Sylt verlegt. Öffentlich zugängliche Registerinformationen weisen unter anderem Immobilienverwaltung, Vermietung sowie den Kauf und Verkauf eigener Immobilien als Tätigkeitsbereiche aus.

Bemerkenswert ist die gesellschaftsrechtliche Entwicklung kurz vor dem jetzigen Insolvenzverfahren.

Noch im August 2026 wurde als persönlich haftende Gesellschafterin die Dritte VCBB GmbH eingetragen; gleichzeitig wurde die Geschäftsanschrift nach Mölln verlegt.

Nun heißt es im Insolvenzbeschluss:

Dritte VCBB GmbH als Trägerin des Sondervermögens der liquidationslos vollbeendeten Dritte Objektgesellschaft Wiesenweg mbH & Co. KG.

Das Amtsgericht Tostedt führt das Verfahren unter:

22 IN 150/26.

Die amtliche Veröffentlichung bestätigt die Anordnung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen. Die eigentliche Verfahrenseröffnung steht bislang noch aus.

Verfahren 22 IN 160/26: Sechste Objektgesellschaft Strandstraße

Beim zweiten Verfahren geht es um die:

Sechste Objektgesellschaft Strandstraße mbH & Co. KG

Handelsregister:

HRA 11063 FL

Auch diese Gesellschaft gehörte zum Immobilienprojektumfeld.

Sie wurde 2021 gegründet und sollte nach den Registerinformationen insbesondere Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung halten und verwalten. Ursprünglich war die Gesellschaft beim Amtsgericht Hamburg unter HRA 127613 registriert. Später erfolgte die Verlagerung in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Flensburg.

Seit August 2024 tauchte die damalige Erste Broder Beteiligungsgesellschaft mbH, die heute Erste VCBB GmbH heißt, als persönlich haftende Gesellschafterin der Sechsten Objektgesellschaft Strandstraße auf.

Nun führt das Amtsgericht Tostedt das betreffende Insolvenzantragsverfahren unter:

22 IN 160/26.

Auch dort wurde am 1. September 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Was bedeutet „liquidationslos vollbeendet“?

Dieser kompliziert klingende Begriff ist von erheblicher Bedeutung.

Normalerweise würde man erwarten:

Eine Gesellschaft besitzt Vermögen, gerät in wirtschaftliche Schwierigkeiten und über ihr Vermögen wird ein Insolvenzverfahren eröffnet.

Hier ist die Situation komplizierter.

Die betreffenden Objektgesellschaften werden in den gerichtlichen Veröffentlichungen als „liquidationslos vollbeendet“ bezeichnet.

Vereinfacht bedeutet das:

Die ursprüngliche Gesellschaft ist gesellschaftsrechtlich bereits beendet worden, ohne dass eine klassische Liquidation mit jahrelanger Abwicklung durchgeführt wurde.

Trotzdem können noch Vermögenswerte, Forderungen, Verpflichtungen oder andere Rechtspositionen vorhanden sein.

Dieses verbliebene Vermögen verschwindet nicht einfach.

Es wird einem Rechtsnachfolger beziehungsweise einem sogenannten Träger des Sondervermögens zugerechnet.

Genau deshalb lautet der Schuldner im Verfahren beispielsweise nicht mehr einfach:

„Dritte Objektgesellschaft Wiesenweg mbH & Co. KG“

sondern:

„Dritte VCBB GmbH als Trägerin des Sondervermögens der liquidationslos vollbeendeten Dritte Objektgesellschaft Wiesenweg mbH & Co. KG“.

Ein vergleichbares Konstrukt ist bereits bei weiteren Wiesenweg-Objektgesellschaften Gegenstand aktueller Insolvenzverfahren.

Es geht also nicht automatisch um das gesamte Vermögen der VCBB

Das ist für Anleger besonders wichtig.

Das Verfahren 22 IN 150/26 betrifft nach seiner gerichtlichen Bezeichnung nicht einfach das gesamte freie Vermögen der Dritte VCBB GmbH.

Es geht ausdrücklich um die VCBB GmbH „als Trägerin des Sondervermögens“ der ehemaligen Dritten Objektgesellschaft Wiesenweg.

Diese Vermögensmasse muss deshalb von anderen Gesellschaften und anderen Sondervermögen unterschieden werden.

Dasselbe gilt für:

22 IN 160/26

und das Sondervermögen der ehemaligen Sechsten Objektgesellschaft Strandstraße.

Genau deshalb gibt es für verschiedene ehemalige Projektgesellschaften verschiedene Aktenzeichen.

Mehrere weitere VCBB-Verfahren

Und hier wird die Entwicklung besonders interessant.

Die beiden Verfahren 22 IN 150/26 und 22 IN 160/26 stehen offenbar nicht allein.

Rund um die Erste VCBB GmbH beziehungsweise verschiedene ehemalige Objektgesellschaften wurden in den vergangenen Tagen weitere vorläufige Insolvenzverfahren öffentlich.

Unter anderem:

22 IN 149/26
Dritte Objektgesellschaft Seewai mbH & Co. KG

22 IN 156/26
Fünfte Objektgesellschaft Wiesenweg mbH & Co. KG

22 IN 157/26
Objektgesellschaft Seewai mbH & Co. KG

22 IN 166/26
Vierte Objektgesellschaft Westerheide mbH & Co. KG

22 IN 168/26
Zweite Objektgesellschaft Wiesenweg mbH & Co. KG

22 IN 169/26
Zweite Serkwai GmbH & Co. KG

Auch bei diesen Verfahren geht es um die Erste VCBB GmbH als Trägerin des verbliebenen Sondervermögens früherer Objektgesellschaften.

Damit zeichnet sich kein isoliertes Verfahren ab, sondern ein größerer Komplex miteinander verbundener Immobiliengesellschaften.

Woher kommen Erste und Dritte VCBB?

Hier lohnt sich der Blick in die Unternehmensgeschichte.

Die Namen Erste VCBB GmbH und Dritte VCBB GmbH sind relativ neu.

Die Dritte VCBB GmbH hieß ursprünglich:

Dritte Broder Beteiligungsgesellschaft mbH.

Sie wurde im Februar 2022 gegründet.

Erst zum 1. Oktober 2025 wurde die Firma in:

Dritte VCBB GmbH

umbenannt.

Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro. Unternehmensgegenstand ist im Wesentlichen die Verwaltung eigenen Vermögens.

Auch bei der Ersten VCBB GmbH findet sich diese Vorgeschichte.

Sie firmierte zuvor unter anderem als:

Erste Broder Beteiligungsgesellschaft mbH.

Die Umfirmierung zur Erste VCBB GmbH erfolgte 2025. Das Unternehmen existiert in unterschiedlichen Firmenbezeichnungen bereits seit 2013 und fungierte über Jahre als persönlich haftende Gesellschafterin zahlreicher Immobilien-Objektgesellschaften.

Das frühere Broder-Netzwerk

Damit führt die Spur unmittelbar in das Umfeld der Broder-Unternehmensgruppe.

Auf deren eigener Internetseite heißt es aktuell ausdrücklich, dass sich die Broder Unternehmensgruppe in einem Prozess der „Sanierung und Restrukturierung“ befindet und der Geschäftsbetrieb teilweise fortgeführt werde.

Die Internetseite weist zudem darauf hin, dass es Veränderungen in der Unternehmensführung gegeben hat und als aktuelle Geschäftsanschrift verschiedener Gesellschaften nun:

Grambeker Weg 103, 23879 Mölln

genannt wird.

Genau diese Anschrift findet sich auch in den aktuellen Insolvenzbeschlüssen.

Das ist kein Beweis dafür, dass sämtliche Gesellschaften wirtschaftlich oder insolvenzrechtlich gleich zu behandeln wären.

Es zeigt aber deutlich die historische und organisatorische Verbindung.

Ist die Value Capital Group AG die „Muttergesellschaft“?

Hier ist Vorsicht angebracht.

Im Umfeld der betreffenden Personen und Adressen erscheint auch die:

Value Capital Group AG

mit Sitz in Hamburg.

Das Unternehmen wurde 2025 gegründet und ist nach Handelsregisterangaben im Bereich Beteiligungen, Finanzierung und Immobilienentwicklung tätig. Zu seinem Unternehmensgegenstand gehören ausdrücklich der Erwerb, die Finanzierung, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen sowie die Entwicklung, Bebauung und Sanierung von Immobilien.

Auch personell gibt es Überschneidungen.

Als Vorstände der Value Capital Group AG wurden Axel Beyer und Linda Fröhlich eingetragen. Beide tauchten zuvor beziehungsweise gleichzeitig in zahlreichen Gesellschaften aus dem Broder-/VCBB-Umfeld auf.

Die Value Capital Group beschreibt sich selbst als Immobilienunternehmen, das Wohnimmobilienbestände und Grundstücke erwirbt, entwickelt, saniert und anschließend vermarktet.

Aber:

Aus den frei zugänglichen Registerinformationen lässt sich derzeit nicht belastbar ableiten, dass die Value Capital Group AG gesellschaftsrechtlich tatsächlich die unmittelbare Muttergesellschaft der Ersten oder Dritten VCBB GmbH ist.

Deshalb wäre die Behauptung:

„Die Value Capital Group AG ist die Muttergesellschaft der insolventen Objektgesellschaften“

zum jetzigen Recherchestand zu weitgehend.

Präziser ist:

Es handelt sich um ein personell und historisch eng verflochtenes Unternehmensumfeld, dessen Struktur aus zahlreichen Beteiligungs-, Komplementär- und Immobilienprojektgesellschaften besteht.

Was bedeutet die vorläufige Insolvenzverwaltung?

Auch hier muss sauber unterschieden werden.

Das Gericht hat bislang keine endgültige Aussage darüber getroffen, dass das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Der vorläufige Insolvenzverwalter soll zunächst Vermögen sichern und die wirtschaftliche Situation prüfen.

Im konkreten Fall hat das Gericht einen sogenannten Zustimmungsvorbehalt angeordnet.

Das bedeutet:

Verfügungen über das betreffende Vermögen sind grundsätzlich nur wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt.

Das soll verhindern, dass in der Zeit bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung Vermögenswerte verschwinden oder einzelne Gläubiger bevorzugt werden.

Was Anleger jetzt tun sollten

Betroffene Anleger sollten jetzt vor allem strukturiert vorgehen:

  1. Das genaue Aktenzeichen feststellen. Wer in ein Projekt „Wiesenweg“, „Strandstraße“, „Seewai“, „Serkwai“ oder ein anderes Objekt investiert hat, sollte zuerst herausfinden, welche Gesellschaft tatsächlich Vertragspartner war. Für die Dritte Objektgesellschaft Wiesenweg lautet das Aktenzeichen 22 IN 150/26, für die Sechste Objektgesellschaft Strandstraße 22 IN 160/26. Eine Forderung beim falschen Sondervermögen kann erhebliche Probleme verursachen.
  2. Sämtliche Unterlagen sichern. Dazu gehören Zeichnungsschein, Darlehens- oder Beteiligungsvertrag, Vermögensanlagen-Informationsblatt beziehungsweise Prospekt, Zahlungsbelege, Kontoauszüge, Zinsabrechnungen, Sicherheitenvereinbarungen, E-Mails und sämtliche Vermittlungsunterlagen.
  3. Noch keine reguläre Insolvenztabelle erwarten. Derzeit befinden sich die beiden Fälle erst im Eröffnungsverfahren. Erst wenn das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet, bestimmt es normalerweise eine Frist zur Anmeldung der Insolvenzforderungen.
  4. Nach Eröffnung Forderung anmelden. Nach § 174 InsO müssen Insolvenzgläubiger ihre Forderungen grundsätzlich beim Insolvenzverwalter anmelden und dabei Forderungsgrund und Betrag angeben sowie die entsprechenden Unterlagen beifügen.
  5. Unbedingt prüfen, welche Art von Anlage vorliegt. Eine normale Darlehensforderung kann insolvenzrechtlich völlig anders behandelt werden als ein qualifiziert nachrangiges Darlehen, eine stille Beteiligung oder eine unmittelbare Kommanditbeteiligung. Besonders bei ausdrücklich vereinbartem Nachrang kann die Position des Anlegers erheblich schlechter sein. § 39 InsO stellt vertraglich nachrangige Forderungen hinter gewöhnliche Insolvenzforderungen.
  6. Bei größeren Beträgen fachkundigen Rat einholen. Gerade bei komplexen Immobilienanlagen sollte ein auf Insolvenz- und Kapitalmarktrecht spezialisierter Rechtsanwalt prüfen, ob neben der eigentlichen Insolvenzforderung weitere Ansprüche bestehen könnten – etwa gegen Vermittler, Berater, Prospektverantwortliche, Sicherheitengeber oder andere Vertragspartner. Ob solche Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt vollständig vom jeweiligen Einzelfall und den Vertragsunterlagen ab.
  7. Vorsicht vor angeblichen „Rettern“. Nach größeren Anlageinsolvenzen treten regelmäßig Dienstleister auf, die gegen hohe Vorauszahlungen eine angeblich sichere Rückholung des Geldes versprechen. Anleger sollten auch solche Angebote kritisch prüfen und insbesondere niemandem vorschnell Vollmachten oder weitere Zahlungen erteilen.

Nachrang kann für Anleger entscheidend werden

Ein besonders kritischer Punkt ist die Vertragsgestaltung.

Manche Immobilienprojekte wurden in Deutschland beispielsweise über Nachrangdarlehen oder andere Vermögensanlagen finanziert.

Ob das auch bei den beiden hier betroffenen Gesellschaften der Fall war, lässt sich aus den öffentlich zugänglichen Insolvenz- und Registerunterlagen nicht sicher feststellen.

Deshalb darf nicht pauschal behauptet werden, alle Anleger seien nachrangige Gläubiger.

Aber jeder Anleger sollte seinen Vertrag genau auf Begriffe prüfen wie:

Nachrang

qualifizierter Rangrücktritt

partiarisches Darlehen

Nachrangdarlehen

stille Beteiligung

oder

Kommanditbeteiligung.

Denn nachrangige Forderungen werden erst nach den gewöhnlichen Insolvenzgläubigern bedient. Und noch wichtiger: Nach § 174 Absatz 3 InsO werden nachrangige Forderungen grundsätzlich nur dann angemeldet, wenn das Insolvenzgericht ausdrücklich zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert.

Anleger sollten deshalb nicht einfach irgendein Formular ausfüllen

Gerade wegen der Vielzahl unterschiedlicher Objektgesellschaften besteht die Gefahr, eine Forderung falsch zuzuordnen.

Beispielsweise:

Ein Anleger hat Geld für ein Projekt am Wiesenweg investiert.

Das bedeutet noch nicht automatisch, dass seine Forderung in:

22 IN 150/26

gehört.

Es könnte eine andere Wiesenweg-Gesellschaft Vertragspartner gewesen sein.

Es könnte einen Treuhänder geben.

Es könnte die Forderung gegen eine Beteiligungsgesellschaft gerichtet sein.

Es könnten zusätzliche Garantien vereinbart worden sein.

Oder das Investment könnte rechtlich Eigenkapital statt Fremdkapital darstellen.

Deshalb sollte immer zuerst die erste Seite des ursprünglichen Vertrags geprüft werden:

Wer ist dort exakt als Vertragspartner beziehungsweise Emittent genannt?

Eine Insolvenz bedeutet nicht automatisch Betrug

Auch das muss ausdrücklich gesagt werden.

Die Vielzahl der Verfahren und die komplexe Unternehmensstruktur werfen berechtigte Fragen auf.

Sie sind aber für sich genommen kein Beweis für Betrug, Untreue oder ein anderes strafbares Verhalten.

Ein Insolvenzverfahren ist zunächst ein wirtschaftliches und zivilrechtliches Verfahren.

Ob darüber hinaus strafrechtlich relevante Vorgänge vorliegen, müssten gegebenenfalls Staatsanwaltschaften und Gerichte feststellen.

Ohne entsprechende Tatsachen wäre es unseriös, aus der Insolvenz allein einen Betrugsvorwurf abzuleiten.

Viele Fragen sind bislang offen

Für Anleger werden deshalb in den kommenden Wochen vor allem folgende Punkte entscheidend:

Wie hoch ist das tatsächlich noch vorhandene Sondervermögen?

Welche Immobilien oder Verkaufserlöse gehören noch dazu?

Welche Banken verfügen über Grundschulden?

Welche anderen Sicherheiten bestehen?

Wie hoch sind die Forderungen der Gläubiger?

Welche Anlegerforderungen sind normalrangig?

Welche sind nachrangig?

Welche Vermögenswerte wurden bei der liquidationslosen Vollbeendigung auf die jeweilige VCBB übertragen?

Und vor allem:

Welche Quote könnte am Ende für ungesicherte Anleger überhaupt übrig bleiben?

Darauf gibt es derzeit noch keine seriöse Antwort.

Das Aktenzeichen wird jetzt zum wichtigsten Orientierungspunkt

Für Betroffene sollte deshalb ab sofort das jeweilige Aktenzeichen im Mittelpunkt stehen.

Dritte Objektgesellschaft Wiesenweg / Dritte VCBB:
22 IN 150/26

Sechste Objektgesellschaft Strandstraße / Erste VCBB:
22 IN 160/26

Bei verwandten Gesellschaften bestehen weitere eigenständige Verfahren.

Wer investiert hat, sollte die Veröffentlichungen auf insolvenzbekanntmachungen.de deshalb regelmäßig anhand des konkreten Aktenzeichens verfolgen.

Denn erst mit einer möglichen Verfahrenseröffnung werden normalerweise unter anderem die Frist zur Forderungsanmeldung und weitere Termine festgelegt.

Fazit: Aus einzelnen Objektgesellschaften wird ein größerer Komplex

Die aktuellen Entwicklungen lassen sich nicht mehr sinnvoll als zwei voneinander unabhängige Firmeninsolvenzen betrachten.

Erste und Dritte VCBB gingen aus früheren Broder-Beteiligungsgesellschaften hervor.

Sie fungierten beziehungsweise fungieren in einem umfangreichen Netzwerk von Immobilien-Objektgesellschaften als persönlich haftende Gesellschafterinnen und inzwischen teilweise als Trägerinnen des verbliebenen Sondervermögens bereits beendeter Projektgesellschaften.

Gleichzeitig erklärt die Broder-Unternehmensgruppe selbst öffentlich, dass sie sich in einer Sanierungs- und Restrukturierungsphase befindet.

Mit 22 IN 150/26 und 22 IN 160/26 sind nun zwei weitere Sondervermögen Gegenstand vorläufiger Insolvenzverwaltungen.

Für betroffene Anleger beginnt deshalb eine Phase, in der vor allem drei Dinge zählen:

Vertrag prüfen.

Aktenzeichen richtig zuordnen.

Keine Frist verpassen.

Wie hoch die Verluste am Ende tatsächlich sein könnten, lässt sich heute noch nicht sagen.

Dafür müssen zunächst die Vermögenswerte, Belastungen, Sicherheiten und Gläubigerforderungen jedes einzelnen Sondervermögens ermittelt werden.

Genau deshalb dürfte die entscheidende Frage der kommenden Wochen lauten:

Was ist in den einzelnen Immobiliengesellschaften tatsächlich noch vorhanden – und welcher Teil davon steht den Anlegern und übrigen Gläubigern am Ende überhaupt zur Verfügung?

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

RIP:Abschied von „Matz“ Vogel – ein großer Fußballer, der nie größer sein wollte als das Spiel

Mit Eberhard Vogel ist einer jener Fußballer gestorben, deren Bedeutung sich nicht...

Allgemeines

Vorsicht Betrug mit Chatgpt!!!!Absender der Betrugsmail ChatGPT

Haben Sie auch eine Mail von dem Absender bekommen, das etwas mit...

Allgemeines

FC Viktoria 1889 Berlin Fußball GmbH-Insolvenz

3602 IN 3175/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung...

Allgemeines

Autohaus Gotthard König GmbH der Insolvenzbeschluss

3616 IN 5522/26 In dem Verfahren über den Antrag Autohaus Gotthard König...