Neon Equity AGFrankfurt am MainBekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 S. 1, 249 Abs. 1 S. 1 AktGGemäß §§ 246 Abs. 4 S. 1, 249 Abs. 1 S. 1 AktG geben wir bekannt, dass vier Aktionäre Anfechtungsklage (§ 246 AktG) und hilfsweise Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG) gegen den unter Tagesordnungspunkt 6 auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31. Oktober 2024 gefassten Beschluss über eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts sowie entsprechende Satzungsänderung erhoben haben. Die Klage ist beim Landgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 3-05 O 131/24 anhängig.
Frankfurt am Main, im Januar 2025 Neon Equity AG Der Vorstand |
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