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MyHouse Vertriebsgesellschaft mbH

viarami (CC0), Pixabay
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Bericht zum Insolvenzeröffnungsverfahren

Aktenzeichen: 67g IN 387/24
Amtsgericht Hamburg
Datum: 16.12.2024

1. Eröffnung des Verfahrens
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MyHouse Vertriebsgesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 186566, wurde am 16.12.2024 um 17:13 Uhr eine wichtige Entscheidung getroffen.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Neuer Wall 80, 20354 Hamburg und wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer, Herrn Alexander Carsten Mathias Hupe, vertreten.

Geschäftszweig:
Die Tätigkeit der MyHouse Vertriebsgesellschaft mbH umfasst die Betreuung von Vertriebspartnern für Kapitalanlagegesellschaften sowie Produktpartnern, die über eigene Vermittlungslizenzen verfügen.

2. Anordnung der vorläufigen Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO

  • Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Oliver Dankert, mit Kanzleisitz in Alter Wall 20-22, 20457 Hamburg, bestellt.
  • Einschränkung der Verfügungsmacht:
    Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Zahlungsverbot für Drittschuldner:
    Den Schuldnern der MyHouse Vertriebsgesellschaft mbH (Drittschuldnern) ist es untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt:

    • Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen.
    • Eingehende Gelder entgegenzunehmen.

    Die Drittschuldner werden ausdrücklich aufgefordert, dieser Anordnung nachzukommen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

  • Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, sind untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

3. Zusammenfassung der rechtlichen Auswirkungen
Durch die Anordnung dieser Maßnahmen wird die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der MyHouse Vertriebsgesellschaft mbH erheblich eingeschränkt, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und den ordnungsgemäßen Ablauf des vorläufigen Insolvenzverfahrens zu gewährleisten.

Die Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters und die damit verbundenen Befugnisse haben das Ziel, das vorhandene Vermögen zu schützen und eine ungeregelte Abflussbewegung zu verhindern.

Verfahrensstand:
Die Anordnung tritt ab dem 16.12.2024 in Kraft.
Aktenzeichen: 67g IN 387/24
Amtsgericht Hamburg

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