Musterfeststellungsklage nimmt wichtige Hürde

Gute Entscheidung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Am heutigen Tage hat er das Gesetz zur Einführung einer Musterfeststellungsklage beschlossen. Das Gesetz soll am 1. November in Kraft treten, damit mögliche Ansprüche geschädigter VW-Kunden nicht verjähren. Bei der Klage handelt es sich um ein vorgeschaltetes Verfahren – es wird „festgestellt“, welche Ansprüche es gibt.

Anschließend müssen diese von den Verbrauchern individuell durchgesetzt werden. Aber allein, dass die Musterfeststellungsklage dann in der Form kommt, ist sicherlich ein richtiger, aber vor allem wichtiger Schritt im Verbraucherschutz. Viele langwierige Verfahren werden dadurch zu sehr einfachen Verfahren werden, was wiederum auch die deutsche Justiz entlasten wird.

Nicht nur Volkswagen wird dann möglicherweise mit der Musterklage „Bekanntschaft“ machen, sondern auch Daimler und andere Abgastrickser.

Die Opposition im Bundestag spricht in Ihren Stellungnahmen allerdings von einer „Mogelpackung“ und kritisierte zahlreiche Fehler und Mängel. Zudem sei das Gesetz in zu großer Eile „durchgepeitscht“ worden.

Nun wird natürlich sehr interessant sein, wie lange solch ein Musterverfahren dauert, bis es entschieden ist, und was dann für den Verbraucher „Zählbares“ dabei herauskommt.

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