Musterfeststellungsklage gegen Parship durch VZBV

Nicht nur am Valentinstag suchen viele Verbraucherinnen und Verbraucher über das Online-Partnervermittlungsportal Parship nach der großen Liebe. Doch langfristig gebunden sind sie am Ende oft nur an den Anbieter.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will deshalb feststellen lassen, dass die AGB-Klauseln zur Vertragsverlängerung von Parship unwirksam sind und dass Verbraucher jederzeit kündigen können. Zu diesem Zweck prüft der vzbv die Erhebung einer Musterfeststellungsklage und ist dafür auf Fallschilderungen von Verbrauchern angewiesen.

„Wenn das Vertrauen nicht mehr da ist, muss man loslassen können – dazu ist auch Parship verpflichtet. Kunden geben Parship ihr Innerstes preis und müssen dann auch selbst entscheiden dürfen, ob sie bei dem Anbieter bleiben wollen. Für Irritationen hatten vor kurzem Parships geänderte Regeln zur Sichtbarkeit von Nutzerfotos gesorgt“, sagt Henning Fischer, Referent beim vzbv. „Gerade in den harten und einsamen Pandemiezeiten rechnen wir mit einer großen Zahl betroffener Verbraucher, denen wir mit der Musterfeststellungsklage helfen könnten.“

Gegen die Vertragsbindung wehren

Nur bei einer Vielzahl betroffener Verbraucher kann eine Musterfeststellungsklage erhoben werden. Bei einer Musterfeststellungsklage klagen nicht einzelne Verbraucher, sondern ein Verbraucherverband. Diese Klage erleichtert den Verbrauchern die Durchsetzung ihrer Rechte, je nach Ausgang des Verfahren sind auch Entschädigungszahlungen möglich. Hinweise auf die Problematik mit Parship haben die Verbraucherzentralen und der vzbv bereits über ihre Marktbeobachtung erhalten. Daher ruft der vzbv Verbraucher auf, sich zu melden und ihren Fall zu schildern. Unter www.musterfeststellungsklagen.de/partnervermittlung können Betroffene dies über eine unkomplizierte Online-Abfrage tun und auch ihre Unterlagen übermitteln.

Den Verbrauchern entstehen dadurch keine Kosten oder sonstigen Verpflichtungen.

Wenn es zu einer Musterfeststellungsklage kommt, informiert der vzbv dazu frühzeitig auf der Webseite www.musterfeststellungsklagen.de.

 

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