MS „AMAVISTI“ GmbH & Co. KG-Insolvenzeröffnung

Am 16.05.2017 um 11:45 Uhr ist über das Vermögen der MS „AMAVISTI“ GmbH & Co. KG, Michaelisstr. 24, 20459 Hamburg (AG Hamburg, HRA 120712), vertr. d.: 1. Klein Michel Verwaltungs GmbH, c/o Alldatax Steuerberatungsgesellschaft, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Daniel Koch, c/o Alldatax Steuerberatungsges. mbH & Co. KG, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Sachwalter ist Rechtsanwalt Priv.-Doz. Dr. Gerrit Hölzle, Obernstr. 2 – 12, 28195 Bremen, Tel.: 0421 – 322 649 – 0, Fax: 0421 – 322 649 – 29, E-Mail: bremen@goerg.de, Internet: www.goerg-inso.de. Insolvenzforderungen sind bis zum 27.06.2017 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden. Es ist Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.

Vor dem Insolvenzgericht wird am 10.08.2017 ein Berichtstermin zur Durchführung einer Gläubigerversammlung abgehalten. Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich. Tagesordnung:

Beschlussfassung über folgende Angelegenheiten:

–        die Person des Sachwalters (§ 57 InsO)

–        die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über

–        die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit
(§ 35 Abs. 2 InsO)

–        Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO)

–        eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)

–        den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan

–        die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)

–        besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§§ 160, 276 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert

–        eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO)

–        eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO)

–        die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100 InsO)

–        eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung

Die Forderungen werden gemäß § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren am 10.08.2017 geprüft. Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 4 Wochen vor dem Prüfungstag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.

Amtsgericht Bremen 500 IN 8/17 :

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