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Monumenta GmbH & Co. KG-INSOLVENZERÖFFNUNG

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Monumenta GmbH & Co. KG, Scheringerstraße 1, 08056 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 5361
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Monumenta Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Komplementär Ulf Hofmann

ergeht am 21.03.2016 nachfolgende Entscheidung:

1.    Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszeig: Hochbau) wird am 21.03.2016 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2.    Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Reinhard Klose
Äußere Plauensche Straße 18
08060 Zwickau
Telefon geschäftlich: 0375 303470
Telefax: 0375 30347 22
Email geschäftlich: zwickau@handschumacher.de
Website: www.handschumacher.de

bestellt.

3.    Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen – ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4.    Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 10.05.2016 anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstanden Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5.    Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6.    Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 21.06.2016 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

10 IN 1413/15 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 22.03.2016

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