MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER Edmond de Rothschild Fund – Bond Allocation – A-CHF (H)

Edmond de Rothschild Fund
Société d’investissement à capital variable errichtet als eine Société Anonyme

4 Rue Robert Stumper
L-2557 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
R.C.S. Luxembourg B76441
(die Gesellschaft)

MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER VON
EDMOND DE ROTHSCHILD FUND – BOND ALLOCATION

Der Verwaltungsrat der Gesellschaft (der Verwaltungsrat ) übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Angaben. Hierin nicht näher erläuterte Begriffe haben dieselbe Bedeutung wie im Prospekt der Gesellschaft (der Prospekt ).

Sehr geehrte Anteilinhaberin, sehr geehrter Anteilinhaber,

Wir schreiben Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Anteilinhaber des Edmond de Rothschild Fund – Bond Allocation (der Teilfonds), um Sie darüber zu informieren, dass der Verwaltungsrat beschlossen hat, klarzustellen, dass der Berechnungszeitraum für die entsprechenden Klassen des Teilfonds am 1. Oktober eines jeden Jahres beginnt und am 30. September des Folgejahres endet und dementsprechend der aktuelle Zeitraum, der am 1. Oktober 2021 begonnen hat, am 30. September 2022 endet (die Änderung).

Der Verwaltungsrat ist der Auffassung, dass die Änderung keine wesentliche Änderung darstellt.

Der Verwaltungsrat hat darüber hinaus beschlossen, den allgemeinen Teil des Prospekts zu ändern (die Allgemeinen Änderungen), um unter anderem den Inhalt von Abschnitt 5 (Anlagebeschränkungen) zu präzisieren, damit die durch das Gesetz vom 17. Dezember 2010 auferlegten aufsichtsrechtlichen Beschränkungen Berücksichtigung finden, wie in der überarbeiteten Fassung des Prospekts näher beschrieben. Zur Klarstellung: Der Verwaltungsrat hält die Allgemeinen Änderungen für nicht wesentlich.

Eine überarbeitete Version des Prospekts, die alle Änderungen enthält, wird Anlegern auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt. Der neue freigegebene Prospekt wird Anlegern auf Anfrage kostenlos von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt.

Dieses Schreiben unterliegt den Gesetzen des Großherzogtums Luxemburg und ist nach diesen Gesetzen auszulegen. Den Bezirksgerichten der Stadt Luxemburg kommt die ausschließliche Zuständigkeit in Bezug auf Streitigkeiten zu, die aus diesem Schreiben erwachsen.

Für Anleger in Deutschland sind der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung der Gesellschaft, die geprüften Jahresberichte, die ungeprüften Halbjahresberichte sowie die oben aufgeführten Dokumente auf Wunsch bei der deutschen Informations- und Zahlstelle Marcard, Stein & Co AG, Ballindamm 36, D-20095 Hamburg, kostenlos in Papierform erhältlich.

Luxemburg, den 16. Juni 2022

Mit freundlichen Grüßen

Der Verwaltungsrat

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