Miracle Clothing GmbH von Heiko Kühn – wird das ein Miracle?

Mircale heißt auf Deutsch „Wunder“ und man mag in Anlehnung an den Namen dann mittlerweile denken, „ein Wunder wäre das wohl, wenn die GmbH einmal eingetragen würde“.

Seit Wochen gibt es den Namen dieser GmbH am Briefkasten in Bentwisch und seit einigen Tagen dann auch im Impressum der Internetseite von fashion.zone. Wir haben darüber berichtet.

Nun ist es durchaus ungewöhnlich, dass die Eintragung einer GmbH so lange dauert. Genau deshalb haben wir einmal beim Amtsgericht Rostock, dem zuständigen Registergericht, nachgefragt, „ob es dann dort einen Vorgang zur Anmeldung der genannten Firma gibt?“. Gibt es nicht, zumindest bis zum heutigen Morgen nicht.

Nun fragen wir uns natürlich, warum es hier keine Eintragung der GmbH gibt? Spekulieren könnte man darüber, dass Heiko Kühn möglicherweise hier eine Partner für eine Braut suchen könnte, um die zu verkaufen, denn den Namen fashion.zone kann er ja möglicherweise nicht mehr verkaufen.

Findet man dann einen Interessenten, könnte der ja, analog zur PR Maskenproduktions GmbH, dann die Aktivitäten übernehmen.

Wir hoffen nun, dass der vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter Tobias Schulze vom Unternehmen ECOVIS Bentwisch diesem Vorgang einmal seine Aufmerksamkeit deutlicher widmet. Letztlich könnte es hier um Insolvenzmasse gehen.

2 Comments

  1. Bernhard Langer Dienstag, 27.10.2020 at 17:32 - Reply

    Was ich nicht verstehe: Wieso ist Heiko überall als Geschäftsführer eingestiegen? Was erhofft er sich davon? Und glauben die im Ernst, dass keiner dahinter kommt, wenn sie jetzt möglicherweise Vermögenswerte von den adcada Unternehmen abziehen.

    • Redaktion Dienstag, 27.10.2020 at 17:42 - Reply

      Bankrottdelikte (§ 283 StGB)
      Ein sog. Bankrottdelikt wird verwirklicht, wenn ein Schuldner
      während der Insolvenz
      bei Kenntnis einer wirtschaftlichen Krise
      Vermögensbestandteile, welche zur Insolvenzmasse gehören würden,
      beiseiteschafft, verheimlicht, zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht (§ 283 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch)

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