Frage: Herr Blazek, die BaFin hat eine neue Verfügung erlassen. Es geht um sogenannte „Vergütungsanzeigen“ von Wertpapierinstituten. Können Sie das bitte in einfachen Worten erklären?
Daniel Blazek: Ja, natürlich. Die BaFin möchte von Banken und Wertpapierfirmen wissen, ob und wie viele Mitarbeiter mehr als eine Million Euro im Jahr verdienen. Diese Informationen müssen jetzt offiziell gemeldet werden – und zwar jedes Jahr.
Frage: Warum will die BaFin das wissen?
Daniel Blazek: Ganz einfach: Die Aufsichtsbehörden wollen besser verstehen, wie hoch die Gehälter in der Finanzbranche sind. Besonders hohe Gehälter können ein Zeichen für riskantes Verhalten sein. Und das kann gefährlich für den ganzen Finanzmarkt sein – das hat man bei der Finanzkrise 2008 gesehen.
Frage: Wer genau ist von dieser Regelung betroffen?
Daniel Blazek: Die Regelung betrifft mittelgroße und große Wertpapierfirmen, also keine kleinen Finanzdienstleister. Nur wenn dort jemand über eine Million Euro brutto im Jahr verdient, muss das gemeldet werden. Es geht dabei um Geschäftsleiter, Aufsichtsräte und auch normale Mitarbeiter.
Frage: Was müssen die Institute genau melden?
Daniel Blazek: Sie müssen nicht nur die Anzahl der sogenannten „Einkommensmillionäre“ angeben, sondern auch Details: In welchem Bereich sie arbeiten, wie viel vom Gehalt Fixgehalt ist, wie viel Bonus gezahlt wurde, und ob zum Beispiel Altersvorsorge mit drin ist. Die Namen der Personen müssen nicht genannt werden – es geht um anonyme Gesamtdaten.
Frage: Was passiert mit den Daten?
Daniel Blazek: Die BaFin sammelt die Daten und gibt sie an die europäische Bankenaufsicht EBA weiter. Dort werden die Infos zusammengetragen, ausgewertet und öffentlich gemacht – aber anonymisiert und auf die Länder verteilt.
Frage: Gibt es Sanktionen, wenn Firmen das nicht tun?
Daniel Blazek: Ja, die Firmen sind gesetzlich verpflichtet, die Angaben zu machen – bis spätestens 15. Juni 2025. Wenn sie das nicht tun, kann die BaFin Maßnahmen ergreifen. In der Regel gibt es erstmal eine Aufforderung. Aber bei vorsätzlichem Verstoß kann es auch zu Bußgeldern kommen.
Frage: Ist das Ganze nicht sehr bürokratisch?
Daniel Blazek: Ja, das ist es. Die Daten müssen in einem bestimmten Format elektronisch eingereicht werden – über das sogenannte „Extranet“ der Bundesbank. Das kann für die betroffenen Institute technisch aufwändig sein, aber es ist Teil einer europaweiten Standardisierung. Ziel ist mehr Transparenz
Frage: Und was bringt das am Ende den Bürgerinnen und Bürgern?
Daniel Blazek: Es hilft dabei, verantwortungsvolle Vergütungssysteme zu schaffen. Wenn ein Institut zu hohe Boni zahlt, könnte das riskantes Verhalten fördern – etwa durch Spekulation. Die Aufsicht will das verhindern und frühzeitig erkennen. Das schützt letztlich auch Kleinanleger und stärkt das Vertrauen in die Finanzmärkte.
Frage: Vielen Dank, Herr Blazek, für die verständliche Erklärung!
Daniel Blazek: Sehr gerne!
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