Miese Bilanz: MMAC Sozialimmobilien 103. Renditefonds GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft (vormals: IMMAC Sozialimmobilien 103. Renditefonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG)

IMMAC Sozialimmobilien 103. Renditefonds GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft (vormals: IMMAC Sozialimmobilien 103. Renditefonds GmbH & Co. geschlossene Investment KG)

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

1. Tätigkeitsbericht

a) Vorbereitende, laufende und ausgelagerte Tätigkeiten

Die HKA Hanseatische Kapitalverwaltung GmbH (nachstehend Hanseatische genannt) ist als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft der IMMAC Sozialimmobilien 103. Renditefonds GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg, (nachstehend Fondsgesellschaft genannt) seit dem 7.01.2020 bestellt. Sie hat im Berichtsjahr auf Grundlage des Bestellungsvertrages Leistungen für die Fondsgesellschaft erbracht, die sich dabei in vorbereitende, laufende und von ihr ausgelagerte Aufgaben unterteilen.

Als vorbereitende Tätigkeiten, d.h. Tätigkeiten vor Zeichnung des Bestellungsvertrages, hat die Hanseatische den Erwerb von einem Grundstück einschließlich der Immobilie „Haus Sonnenhof“ in Idstein (nachfolgend Seniorenzentrum genannt) und die dafür erforderlichen Gesellschaftsgründungen vorbereitet sowie eine geeignete Struktur für die Aufnahme von Anlegern in die Fondsgesellschaft erstellt. Zudem hat die Hanseatische im Jahr 2020 die Pacht- und Datenverwaltung sowie die Bankkonten der Fondsgesellschaft eingerichtet.

In Hinblick auf die ausgelagerten Aufgaben hat die Hanseatische im Jahr 2020 die IMMAC Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, (nachstehend IMMAC Verwaltung genannt) mit der Auswahl geeigneter Verpachtungsobjekte, der Objektankaufsprüfung sowie der Besorgung der rechtlichen und wirtschaftlichen Prüfung abzuschließender Verträge beauftragt. Die Auslagerung umfasste auch die Unterstützung bei den Erwerbs- und Vertragsverhandlungen, die zur Konzeption des Alternativen Investmentfonds entsprechend den Anlagebedingungen erforderlich waren (außer Finanzierungs- und Kreditverträgen).

Auf Grundlage eines weiteren Auslagerungsverhältnisses wurde die NORDDEUTSCHE PROJEKT.REVISION GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, von der Hanseatischen mit der laufenden Buchhaltung und Jahresabschlusserstellung der Fondsgesellschaft beauftragt.

Mit Bestellung als Kapitalverwaltungsgesellschaft hat die Hanseatische den Alternativen Investmentfonds (Fondsgesellschaft) konzipiert und die für die Platzierung des Eigenkapitals erforderlichen Verkaufsunterlagen erstellt.

Mit der Platzierung des Eigenkapitals, der Vermittlung des Fremdkapitals sowie der Stellung einer Schließungsgarantie wurde die IMMAC Immobilienfonds GmbH, Hamburg, von der Fondsgesellschaft beauftragt.

Im Rahmen der laufenden Tätigkeiten vollzog die Hanseatische die Verwaltung der Fondsgesellschaft. Hierzu zählten unter anderem die Betreuung und die Information der Anleger, die Koordination der monatlichen Ausschüttungen und die Überwachung der Einhaltung der zwischen Fondsgesellschaft und Pächterin getroffenen Vereinbarungen. Die regelmäßigen Pachtzahlungen sind ein wesentlicher Leistungsindikator, die von der Hanseatischen regelmäßig überwacht wurden. Die Durchführung und Prüfung des Kapitaldienstes und des zusätzlichen Zahlungsverkehrs waren ebenfalls Bestandteile der laufenden Tätigkeiten im Berichtsjahr.

Daneben übernahm die Hanseatische das laufende Objektmanagement. Ein wesentlicher Bestandteil des Objektmanagements war die regelmäßige Besichtigung des Objektes, um gegebenenfalls Mängel an dem Objekt festzustellen und deren Beseitigung gegebenenfalls zu veranlassen beziehungsweise zu überwachen.

Die Hanseatische führte ferner für die Fondsgesellschaft und das Objekt ein laufendes Risiko- und Liquiditätsmanagement durch, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Gegensteuerungsmaßnahmen ergreifen zu können. Außerdem erfüllte die Hanseatische verpflichtende behördliche Meldepflichten für die Fondsgesellschaft.

Der Verwahrstellenvertrag wurde seitens der Fondsgesellschaft mit der DEHMEL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg, abgeschlossen.

Der Steuerberatungsvertrag wurde mit der NORDDEUTSCHE PROJEKT.REVISION GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, abgeschlossen.

b) Anlagegeschäfte und Portfolio

Mit notarieller Urkunde vom 17. Dezember 2019 hat die Fondsgesellschaft noch vor Platzierung des Eigenkapitals ein Grundstück mit einer Gesamtgröße von 5.335,0 m2 , bebaut mit dem Alten- und Pflegeheim „Haus Sonnenhof“, verzeichnet im Grundbuch von Nieder-Oberrod, erworben. Der Übergang von Nutzen und Lasten erfolgte zum 1. Januar 2020. Weitere Anlagegeschäfte wurden im Berichtszeitraum nicht getätigt. Entsprechend besteht das Portfolio der Fondsgesellschaft seit dem Objekterwerb bis zum Ende des Berichtszeitraums aus dem einen im Berichtsjahr 2020 erworbenen Objekt.

Das Seniorenzentrum ist auf Basis eines langfristigen, indexierten Pachtvertrages an die Pächterin verpachtet. Der Pachtvertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren zzgl. einmaliger fünfjähriger Verlängerungsoption für die Pächterin. Die unkündbare Laufzeit des Pachtverhältnisses endet am 01.01.2040.

Eine Übersicht über die Wertentwicklung der Fondsgesellschaft erfolgt über einen Vergleich des Nettoinventarwertes zum Anfang und zum Ende eines Berichtzeitraums. Dieser Vergleich ist erstmals aussagekräftig, wenn das in den Verkaufsunterlagen ausgewiesene Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital im Rahmen der Investitionsplanung erreicht ist. Dies wurde mit Vollplatzierung zum 10. April 2020 erreicht. Demzufolge wird der erste Vergleich des Nettoinventarwertes im Rahmen des Geschäftsjahres 2021 angestellt. Der Nettoinventarwert der Fondsgesellschaft betrug zum Stichtag T€ 3.013,0 (Vorjahr: T€ -3,0).

Es haben sich im Berichtsjahr zu den in der Produktinformation (Werbemitteilung zur Informationspflichtendokumentation nach § 307 KAGB) vom 24.01.2020 zur Verfügung gestellten Informationen keine wesentlichen Änderungen ergeben.

c) Hauptanlagerisiken und wirtschaftliche Unsicherheiten

Vor dem Hintergrund der Anlagestrategie der Fondsgesellschaft ergeben sich Hauptanlagerisiken daraus, dass die Pächterin ihren vertraglichen Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag nicht nachkommt und die Fondsgesellschaft nur teilweise oder gänzlich keine Einnahmen von der Pächterin generieren kann.

Wirtschaftliche Unsicherheiten für die Fondsgesellschaft sind anzunehmen, wenn sich das Marktumfeld für die Erbringung von Pflegedienstleistungen für die Pächterin negativ entwickelt und ihr wirtschaftlicher Erfolg ausbleiben sollte.

2. Weitere Lageberichtsangaben

a) Grundlagen des Unternehmens

Die Fondsgesellschaft ist ein Immobilienfonds, der als nicht risikogemischter, geschlossener inländischer Spezial-Alternativer Investmentfonds semiprofessionellen und professionellen Anlegern ab dem 12.02.2020 in Deutschland öffentlich angeboten und dessen Eigenkapital zum 10.04.2020 vollständig platziert wurde. Die Kapitaleinzahlungen erfolgten vollständig im Geschäftsjahr, sodass die Zwischenfinanzierung ebenfalls vollständig zurückgeführt wurde.

Zur anteiligen Finanzierung des Erwerbs des Investitionsobjektes wurden vor Fondsemission zwei langfristige Darlehensverträge mit jeweils einer 10-jährigen Zinsbindung abgeschlossen. In dem Bestellungsvertrag und weiteren Verträgen, die der Erwerbs- und Platzierungsphase zuzurechnen sind, wurden unbefristete Dienstleistungsvereinbarungen für die laufende Betreuung der Fondsgesellschaft, der Anleger und des Investitionsobjektes abgeschlossen.

Bei dem Investitionsobjekt handelt es sich um eine Pflegeheimimmobilie, die von einer in Deutschland aktiven Unternehmensgruppe langfristig gepachtet und betrieben wird. Aufgrund der erwarteten Entwicklung in Deutschland und der im Rahmen des Erwerbsprozesses erstellten Analysen für den Standort, wird planmäßig mit einer für die Pächterin auskömmlichen Belegung der Einrichtung gerechnet. Sofern die Bewohner und deren Angehörige die Heimentgelte für einen Pflegeplatz nicht oder nicht vollständig leisten können, greift die im Sozialgesetzbuch geregelte staatliche Refinanzierung der Heimentgelte, sodass zu erwarten ist, dass bei entsprechender Auslastung der Pflegeplätze die Mittel für die anteiligen Pachtzahlungen für die Pflegeheimimmobilie zur Verfügung stehen.

b) Wirtschaftsbericht

aa) Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen

Der deutsche Pflegemarkt ist ein überdurchschnittlich expandierender Markt und legte 2018 mit einem Wachstum von knapp +4,41 Prozent gegenüber 2017 etwas stärker zu als der gesamte Gesundheitsmarkt. Dies geht aus den Veröffentlichungen der Gesundheitsberichterstattung des Bundes vom Mai 2020 hervor.[1]

Mit der im Dezember 2020 veröffentlichten „Pflegestatistik 2019“ wurden die allgemeinen Wachstumsprognosen zur Entwicklung im Pflegemarkt empirisch bestätigt. Basierend auf Daten aus Dezember 2019 ist die Anzahl pflegebedürftiger Menschen (im Sinne von § 14 SGB XI) im Vergleich zu 2017 um +21 Prozent auf 4,1 Mio. gestiegen.[2] Dieser sehr deutliche Anstieg der Pflegebedürftigen ist auch durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes und der Erweiterung der Leistungsempfänger begründet. Entsprechend setzt sich der Wachstumstrend der vergangenen Berichtsperioden auch im Jahr 2019 weiter fort.

51 Prozent der 4,1 Mio. Pflegebedürftigen wurden 2019 von Angehörigen zu Hause gepflegt und erhielten damit Pflegegeld. Die professionelle Versorgung pflegebedürftiger Menschen kann hingegen durch ambulante oder stationäre Dienstleistungen oder eine Kombination beider Leistungsarten erfolgen. Rund 49 Prozent der Pflegebedürftigen wurden 2019 professionell versorgt. Diese teilten sich auf die vollstationäre und die ambulante Versorgung sowie die im Jahr 2019 erstmals erhobene Gruppe der Pflegebedürftigen des Pflegegrades 1 mit ausschließlich Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag bzw. ohne Leistungen der ambulanten Pflege-/​ Betreuungsdienste oder Pflegeheime auf. Die Gruppe mit ausschließlich landesrechtlichen Leistungen umfasste dabei 17.817 Pflegebedürftige im Pflegegrad 1. Die Gruppe ohne Leistungen der ambulanten Dienste oder Pflegeheime betrug 190.513 im Pflegegrad 1.[3]

Die Zahl der vollstationär versorgten Pflegebedürftigen einschließlich Kurzzeitpflege im Jahr 2019 lag bei 818.317 Personen und ist damit konstant geblieben (818.289 im Vergleich zu 2017). Im Vergleich zu 2005 ist die Anzahl der in Heimen vollstationär versorgten Pflegebedürftigen um +24,5 Prozent angestiegen. Die Versorgung durch ambulante Pflegedienste nahm zwischen 2005 und 2019 hingegen um beträchtliche +108,4 Prozent zu. Bei Personen, die zu Hause ausschließlich durch Angehörige versorgt werden, ergibt sich im gleichen Betrachtungszeitraum ein Anstieg von rund +115,9 Prozent. Hieraus ist ein sehr deutliches Wachstum des ambulanten Bereichs abzulesen und bestätigt den bereits länger anhaltenden Trend der Ambulantisierung. Leistungsanbieter können dort teils doppelt so hohe maximale Leistungsbeträge innerhalb eines Pflegegrades gegenüber der vollstationären Pflege erreichen. Der Grund dafür liegt im Abrechnungssystem.[4] Damit einhergehend steigt auch insgesamt die Wettbewerbsintensität zwischen ambulanter und vollstationärer Pflege.

Aus dem Wachstum des Pflegesektors geht auch das Politikum des Fachkräftemangels hervor. Die Nachfrage nach Fachpersonal in der Pflege ist heute bereits hoch und wird künftig weiter steigen. Wie diese Nachfrage dauerhaft gedeckt werden kann, wird die Branche auch künftig beschäftigen.

Die 818.317 vollstationär in Pflegeheimen versorgten Pflegebedürftigen lasteten das Angebot von 886.654 vollstationären Pflegeplätzen im Jahr 2019 zu 92,3 Prozent aus.[5] Das Angebot an vollstationären Pflegeplätzen ist parallel zu dem in den vergangenen Jahren kontinuierlichen Anstieg der Pflegebedürftigen auch gestiegen. Innerhalb von 10 Jahren wuchs die Zahl der verfügbaren vollstationären Pflegeplätze von 818.608 im Jahr 2009 um knapp mehr als +8 Prozent auf 886.654 im Jahr 2019.[6] [7] Die Anzahl der vollstationär in Pflegeheimen versorgten Pflegebedürftigen ist zeitgleich von 717.490 um +14 Prozent auf 818.317 gestiegen.[8] [9]

In Deutschland existieren zahlreiche Prognosen zum Pflegemarkt. Allen gemeinsam ist, dass diese eine deutliche Zunahme der Pflegebedürftigen in Deutschland prognostizieren. Die jeweiligen Abweichungen der verschiedenen Vorausberechnungen können durch unterschiedlich gewählte Altersgruppen, Pflegequoten und/​oder abweichende Betrachtungen der Versorgungsformen begründet sein.

Das Statistische Bundesamt weist beispielsweise in einer Modellrechnung bis 2030 ca. 4,1 Mio. und bis 2050 rund 5,4 Mio. Pflegebedürftige in Deutschland aus.[10] Das RWI-Essen geht im Basisszenario mit konstanter Pflegequote davon aus, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen bis 2040 auf 4,98 Mio. Menschen steigt.[11] Für die stationäre Pflege wird im Basisszenario ein Anstieg auf 1,25 Mio. Pflegebedürftige prognostiziert.[12]

bb) Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens

Das Geschäftsjahr 2020 war vom Erwerb des Investitionsobjektes geprägt.

Das Investitionsvolumen der Gesellschaft setzt sich zusammen aus T€ 3.450,0 Kommanditkapital sowie dem aufgenommenen langfristigen Fremdkapital in Höhe von anfänglich T€ 2.900,0.

Nutzen und Lasten des Objektes sind am 01.01.2020 an die Fondsgesellschaft übergegangen. Der Kaufpreis für das Seniorenzentrum betrug T€ 5.100,0 und war zum 31.12.2019 zur Zahlung fällig. Das Sachanlagevermögen beläuft sich auf T€ 5.302,0 (Vorjahr: T€ 5.100,0). Die Anschaffungsnebenkosten betrugen zum Stichtag T€ 435,5 (Vorjahr: T€ 483,8) und die Barmittel T€ 111,8 (Vorjahr: T€ 0,00).

Das Fremdkapital betrug T€ 2.827,5 zum 31.12.2020 und betrifft die langfristigen Darlehen.

Die Fondsgesellschaft hat als neue Eigentümerin den Status der Verpächterin übernommen. Die Pachtzahlungen wurden vertrags- und fristgerecht geleistet. Die Jahrespachteinnahmen betrugen im Berichtsjahr T€ 345,6. Es bestehen keine Rückstände.

Der Erwerb des Seniorenzentrums und die Finanzierung der weiteren Kosten des Investitionsplans erfolgten durch die Mittel aus den Eigenkapitaleinzahlungen, der Zwischenfinanzierung und aus den langfristigen Annuitätendarlehen. Die Zahlungsfähigkeit der Fondsgesellschaft war im Geschäftsjahr 2020 jederzeit gegeben.

Aufgrund der Kosten der Erwerbs- und Platzierungsphase, die im Wesentlichen aus einmaligen Vergütungen in Höhe von T€ 667,7 bestehen, betrug das Jahresergebnis rund T€ -269,4 (Vorjahr: T€ -3,0) (Realisiertes Ergebnis: T€ -423,0). Das negative Jahresergebnis ist planmäßig aufgrund von Investitionskosten im Zuge der Investitionsphase des Fonds.

Im Berichtsjahr erfolgten Auszahlungen in Höhe von T€ 122,1 an die Anleger, dies entspricht prognosegemäß 4,75 % pro rata temporis des Kommanditkapitals. Des Weiteren erfolgten gemäß dem Gesellschaftsvertrag Auszahlungen an die Gründungsgesellschafter in Höhe von T€ 26,0.

cc) Kennzahlen:

Für die Fondsgesellschaft ergeben sich zum Bilanzstichtag 31.12.2020 folgende Kennzahlen:

Eigenkapitalquote:

Die Eigenkapitalquote (Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital [Bilanzsumme]) beträgt 51,25 %.

Ergebnis aus laufender Tätigkeit:

Ein Überschuss der laufenden Erträge über die laufenden Aufwendungen konnte aufgrund der laufenden Investitionsphase im Geschäftsjahr nicht erzielt werden. Der realisierte Jahresfehlbetrag zum Stichtag betrug T€ 423,0 (Vorjahr: T€ 3,0).

dd) Gesamtaussage

Bei den Einnahmen und Ausgaben kam es im Berichtsjahr zu keinen negativen Abweichungen in Hinblick auf die in den Verkaufsunterlagen kalkulierten Werte. Die Vermögens- und Finanzlage entspricht insgesamt den dort dargestellten Erwartungen.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie führten im Geschäftsjahr 2020 zu enormen zusätzlichen Belastungen der Pflegeheimbetreiber und deren Personal. Dies zeigte sich insbesondere im Mehraufwand für Hygienemaßnahmen und Besuchsregelungen. Der finanzielle Mehraufwand für die Betreiber konnte jedoch durch entsprechende staatliche Unterstützung geringgehalten werden. Auf die Entwicklung der Fondsgesellschaft hatten die Mehraufwendungen keinen wesentlichen Einfluss.

Trotz aller Unsicherheiten im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie (wie einer nicht ausreichenden Auslastung beim Betreiber) wird nicht damit gerechnet, dass sich daraus wesentliche negative Auswirkungen für die Fondsgesellschaft ergeben.

c) Weitere Angaben

In Hinblick auf das Eigenkapital der Fondsgesellschaft existieren keine umlaufenden Anteile.

Auf Grundlage des Bestellungsvertrages vom 07.01.2020 hat die Fondsgesellschaft die HKA Hanseatische Kapitalverwaltung GmbH mit Sitz in Hamburg als Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt. Die Laufzeit des Bestellungsvertrages erstreckt sich bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Fondsgesellschaft, wobei der Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 12 (zwölf) Monaten von der Fondsgesellschaft ordentlich gekündigt werden kann. Beide Parteien sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 6 (sechs) Monaten berechtigt.

Vertragliche und außervertragliche Ansprüche auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden sind nach dem Bestellungsvertrag ausgeschlossen, es sei denn, dass (i) eine Partei nachweislich vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, (ii) ein Schaden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit entstanden ist, (iii) eine schuldhafte Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, begangen wurde oder (iv) eine Verletzung von Pflichten aus § 306 KAGB ggf. in Verbindung mit § 307 Abs. 3 KAGB vorliegt.

Die Vergütung für die laufende Verwaltungstätigkeit beträgt pro Jahr bis zu 1,40 Prozent des durchschnittlichen Nettoinventarwertes, inklusive Umsatzsteuer, maximal jedoch 9,00 Prozent der Pachteinnahmen der Fondsgesellschaft. Im Geschäftsjahr betrug die laufende Gebühr € 15.433,44 inklusive Umsatzsteuer. Dies entspricht 0,51 % des Nettoinventarwertes zum 31.12.2020 bzw. 4,47 % der Pachteinnahmen.

Wie eingangs ausgeführt, wird der erste Zeitvergleich der Nettoinventarwerte für das Berichtsjahr 2021 angestellt. Eine Wertentwicklung wird deshalb in diesem Lagebericht nicht dargestellt.

d) Angaben zu Vergütungen

Das Investmentvermögen der Fondsgesellschaft bezahlte an die Hanseatische im Berichtszeitraum die vorgenannten Vergütungen für die laufende Verwaltungstätigkeit. Aus dem Investmentvermögen wurden jedoch weder feste, noch variable Vergütungen an die Mitarbeiter der Hanseatischen geleistet. Diese Mitarbeitervergütungen leistet die Hanseatische ausschließlich aus ihrem eigenem Vermögen.

Ein Carried Interest aus dem Investmentvermögen wurde ebenfalls nicht gezahlt, da ein solcher weder in den Anlagebedingungen vorgesehen, noch vereinbart ist.

Hinsichtlich der Vergütungsgrundsätze und -praktiken der Hanseatischen stehen die festen und variablen Vergütungen der Mitarbeiter der Hanseatischen in einem angemessenen Verhältnis. Entsprechend wird die fixe Vergütung in einer ausreichenden Höhe gewählt und die variable Vergütung derart gestaltet, dass auch ganz auf ihre Zahlung verzichtet werden könnte. Dies gilt insbesondere für den Teil der variablen Vergütungskomponente, der sich einmalig aus den initialen Erlösen der Hanseatischen aus der Fondsemission errechnet.

Der Teil der variablen Vergütungskomponente, der sich aus den Erlösen für die laufende Verwaltung berechnet, ist an den langfristigen Erfolg der von ihr verwalteten Investmentvermögen ausgerichtet. Entsprechend wird Interessenidentität der Mitarbeiter mit den Anlegern an einer langfristigen, erfolgreichen Verwaltung des geschlossenen Investmentvermögens hergestellt.

Nach der Anlagestrategie der Fondsgesellschaft ist nicht vorgesehen, dass während der Bewirtschaftungsphase Immobilien bzw. andere Vermögenswerte für das Investmentvermögen an- oder verkauft werden. Demzufolge werden Anreize ausgeschlossen, durch An- und Verkäufe variable Vergütungen zu generieren.

Eine variable Vergütung wird generell nur gezahlt, wenn das Ergebnis der Hanseatischen dies zulässt. Zudem sind in den Vergütungsregelungen Malusregelungen implementiert, die dazu führen, dass variable Vergütungen ganz oder teilweise nicht erworben werden.

[1] GBE Bund (2020): Gesundheitsberichtserstattung – Ausgaben, Kosten, Finanzierung – Gesundheitsausgaben in Deutschland in Mio. €. Online: http:/​/​www.gbe-bund.de/​gbe10/​abrechnung.prc_​abr_​test_​logon?p_​uid=gast&p_​aid=90997695&p_​sprache=D&p_​knoten=TR19200.

[2] Statistisches Bundesamt (Destatis) (2020): Pflegestatistik 2019 – Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung Deutschlandergebnisse, S. 9.

[3] Statistisches Bundesamt (Destatis) (2020): Pflegestatistik 2019 – Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung Deutschlandergebnisse, S. 19.

[4] Rothgang, H.; Müller, R. (2019): Pflegereport 2019 – Ambulantisierung der Pflege, S. 6. Online: https:/​/​www.barmer.de/​blob/​201838/​a68d16384f26a09f598f05c9be4ca76a/​data/​dl-barmer-pflegereport-2019.pdf.

[5] Statistisches Bundesamt (Destatis) (2020): Pflegestatistik 2019 – Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung Deutschlandergebnisse, S. 35.

[6] Statistisches Bundesamt (Destatis) (2011): Pflegestatistik 2009 – Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung, S. 19.

[7] Statistisches Bundesamt (Destatis) (2020): Pflegestatistik 2019 – Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung Deutschlandergebnisse, S. 35.

[8] Statistisches Bundesamt (Destatis) (2011): Pflegestatistik 2009 – Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung, S. 20.

[9] Statistisches Bundesamt (Destatis) (2020): Pflegestatistik 2019 – Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung Deutschlandergebnisse, S. 45–46.

[10] Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (2019): Anzahl der Pflegebedürftigen steigt vor allem bei den Hochbetagten. Online: http:/​/​www.demografie-portal.de/​SharedDocs/​Informieren/​DE/​ZahlenFakten/​Pflegebeduerftige_​Anzahl.html.

[11] RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (2019): Pflegeheim Rating Report 2020; zuletzt geprüft: 15.11.2019.Grundlage: Schaubild 40.

[12] RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (2019): Pflegeheim Rating Report 2020; zuletzt geprüft: 15.11.2019.Grundlage: Schaubild 41.

Bilanz zum 31. Dezember 2020

31.12.2020
31.12.2019
I. Investmentanlagevermögen
A. Aktiva 5.878.758,16 5.586.830,60
1. Sachanlagen 5.302.000,00 5.100.000,00
2. Anschaffungsnebenkosten 435.474,84 483.834,50
3. Beteiligungen 25.000,00 0,00
4. Barmittel und Barmitteläquivalente 111.834,20 0,00
a) täglich verfügbare Bankguthaben 111.834,20
5. Forderungen 4.443,72 0,00
a) aus der Bewirtschaftung 4.443,72
6. Sonstige Vermögensgegenstände 5,40 0,00
7. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 0,00 2.996,10
31.12.2020
31.12.2019
B. Passiva 5.878.758,16 5.586.830,60
1. Rückstellungen 6.400,00 473.200,00
2. Kredite 2.827.548,71
a) von Kreditinstituten 2.827.548,71 5.100.709,45
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.653,43
a) aus anderen Lieferungen und Leistungen 2.653,43 11.317,26
4. Sonstige Verbindlichkeiten 4.170,41
a) gegenüber Gesellschaftern 4.166,66 1.603,89
b b) andere 3,75 0,00
5. Ausgleichposten für aktivierte eigene Anteile 25.000,00 0,00
6. Eigenkapital 3.012.985,61 0,00
a) Kapitalanteil der persönlich haftenden Gesellschafterin 0,00 0,00
b) Kapitalanteile der Kommanditisten 2.859.371,70 -2.996,10
– davon ausstehende Einlagen EUR 402.500 (Vorjahr: EUR 287.500)
c) Rücklagenkonto für Zeitwertänderungen 153.613,91 0,00
a) Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 0,00 2.996,10

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. zum 31.12.2020

2020
2019
Investmenttätigkeit
1. Erträge
a) Erträge aus Sachwerten 345.597,86 0,00
b) Zinsen und ähnliche Erträge 40,00 0,00
Summe der Erträge 345.637,86 0,00
2. Aufwendungen
a) Zinsen aus Kreditaufnahmen -66.774,33 -675,40
b) Bewirtschaftungskosten -4.597,94 0,00
c) Verwaltungsvergütung -62.150,54 0,00
d) Verwahrstellenvergütung -11.916,67 0,00
e) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -9.282,90 -400,00
f) Sonstige Aufwendungen -613.932,83 -1.920,70
Summe der Aufwendungen -768.655,21 -2.996,10
3. Ordentlicher Nettoertrag -423.017,35 -2.996,10
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -423.017,35 -2.996,10
5. Zeitwertänderung
a) Erträge aus der Neubewertung 202.000,00 0,00
a) Abschreibung Anschaffungsnebenkosten -48.386,09 0,00
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres 153.613,91 0,00
6. Ergebnis des Geschäftsjahres -269.403,44 -2.996,10
7. Einstellung in die Rücklage für eigene Anteile -25.000,00 -0,00
8. Belastung auf dem Kapitalkonto V 448.017,35 2.996,10
9. Gutschrift Rücklagenkonto für Zeitwertänderung -153.613,91 0,00
10. Bilanzgewinn /​ Bilanzverlust 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

Allgemeines

Die IMMAC Sozialimmobilien 103. Renditefonds GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft ist ein Alternativer Investmentfonds (Spezial-AIF) im Sinne des Kapitalanlagengesetzbuches (KAGB). Die Fondsgesellschaft wird durch eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) im Sinne des § 1 Abs. 16 i.V. mit § 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB verwaltet.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der IMMAC Sozialimmobilien 103. Renditefonds GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft wurde nach den Vorschriften des HGB unter Berücksichtigung des KAGB, der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Von den Erleichterungen für kleine Gesellschaften gemäß §§ 274a und 288 Abs. 1 i.V. mit §§ 267 Abs. 1 und 3 sowie 264a HGB wurde Gebrauch gemacht.

Die IMMAC Sozialimmobilien 103. Renditefonds GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft wurde am 02. Oktober 2019 errichtet und ist unter der Nummer HRA 125156 in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.

Die Gesellschaft wurde am 20. Januar 2020 in IMMAC Sozialimmobilien 103. Renditefonds GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg umfirmiert.

Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gliederung der Bilanz erfolgte im Rahmen der Vorschriften des § 158 KAGB i.V. mit § 135 Abs. 3 KAGB und § 21 KARBV in Staffelform.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach § 158 KAGB i.V. mit § 22 KARBV in Staffelform. Die Aufwendungen und Erträge werden jeweils nach Sachbereichen getrennt untereinander angeordnet.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Sachanlagen des Investmentanlagevermögens werden gemäß § 168 Abs. 3 KAGB mit dem Verkehrswert zugrunde gelegt, der sich bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der Marktgegebenheiten ergibt. Als Bewertungsmodell wurde gemäß § 272 Abs. 1 KAGB das Ertragswertverfahren zugrunde gelegt. Der Verkehrswert wird durch die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft ermittelt und mitgeteilt.

Die Anschaffungsnebenkosten wurden nach § 271 Abs.1 Nr. 2 KAGB gesondert ausgewiesen und werden über den Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben.

Die Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und mit dem Verkehrswert bewertet.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Verkehrswert bewertet.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelten Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zum Stichtag mit den von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen laufzeitadäquaten Zinssätzen abgezinst. Die zu erwartenden zwischenzeitlichen Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag bilanziert.

Überblick

Die IMMAC Sozialimmobilien 103. Renditefonds GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft hat in ein Grundstück, bebaut mit einer Altenpflegeeinrichtung, investiert und dieses langfristig an einen Pflegeheimbetreiber verpachtet.

Insgesamt ergibt sich für den Spezial-AIF unter Berücksichtigung der anzuwenden Rechnungslegungsvorschriften zum Bilanzstichtag nachfolgender Vermögensüberblick:

2020
T€
2019
T€
Verkehrswert Grundvermögen 5.302 5.100
Anschaffungsnebenkosten 436 484
Beteiligung an Komplementärin 25 0
Barmittel 112 0
Forderungen 4 0
Wert der Vermögensgegenstände 5.879 5.584
langfristige Kredite -2.828 -5.101
Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Ausgleichsposten -38 -486
Nettoinventarwert 3.013 -3

Erläuterungen zur Bilanz

Sachanlagen

Investitionen in Immobilien in gemischt genutzte Grundstücke

Die IMMAC Sozialimmobilien 103. Renditefonds GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft hat mit notarieller Urkunde vom 17. Dezember 2019 das Pflegezentrum „Haus Sonnenhof“ zum Kaufpreis von T€ 5.100 erworben.

Im Berichtsjahr wurde die Immobilie mit dem Verkehrswert auf der Basis des vereinfachten Ertragswertverfahrens gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 2 ImmoWertV bewertet. Aus der Bewertung erfolgte eine Zuschreibung auf das Sachanlagevermögen in Höhe von T€ 202.

Nutzen und Lasten des Objektes sind am 01. Januar 2020 an die Fondsgesellschaft übergegangen.

Gemäß dem über 20 Jahre laufenden Pachtvertrag wurde das Pflegeheim am 1. Januar 2020 an die Pächterin übergeben.

Die folgende Darstellung enthält sämtliche Informationen gemäß § 25 Abs. 5 KARBV:

a) Grundstücksgröße 5.335
m2
b) Art Altenpflegeeinrichtung
Lage Am Pfarrgarten 9 in 65510 Idstein
c) Baujahr 2000
Erwerbsjahr (Übergang von Nutzen und Lasten) 01/​2020
d) Gebäudenutzfläche 2.305 m2
e) Leerstandsquote 0 %
f) Nutzungsausfallentgeltquote 0 %
g) Fremdfinanzierungsquote 55,44 %
h) Restlaufzeiten der Nutzungsverträge 19 Jahre
i) Verkehrswert € 5.302.000,00
j) Anschaffungsnebenkosten € 435.474,84
Aufgliederung % in Bezug auf den Kaufpreis Betrag in €
Grunderwerbsteuer 6,00 306.000,00
Notargebühren 0,71 36.319,93
Sonstige Kosten 2,78 141.541,00
Summe ANK 9,49 483.860,93
Abschreibung (anteilig 10 Jahre) -0,95 -48.386,09
Buchwert 8,54 435.474,84
Kaufpreis 100,00 5.100.000,00
k) wesentliche Ergebnisse des Wertgutachtens keine
l) etwaige Bestand- und Projektentwicklungsmaßnahmen Im Geschäftsjahr ist gemäß Investitionsplan ein Betriebskostenzuschuss i. H. v. T€ 60 an den Pächter gezahlt worden. Für Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Mängelbeseitigungsmaßnahmen und die Erneuerung des Heizkessels wurden weitere T€ 50 im Investitionsplan berücksichtigt, die durch die Fondsgesellschaft nach Abschluss der Investitionsmaßnahmen an den Pächter zu zahlen sind.

Beteiligungen

Die Beteiligungen betreffen die 100%-ige Beteiligung an der Komplementärin IMMAC 103. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg. Das Stammkapital der Beteiligungsgesellschaft beträgt T€ 25. Das Jahresergebnis der Beteiligung ist ausgeglichen. Das Eigenkapital betrug zum Stichtag T€ 24.

Forderungen

Die Forderungen betreffen die Betriebsnebenkosten, die der Pächter gemäß Pachtvertrag zu tragen hat.

Rückstellungen

Die Rückstellungen betreffen Kosten der Jahresabschlussprüfung und der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten sind im nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel dargestellt.

2020 2019
Restlaufzeit Restlaufzeit
Verbindlichkeiten bis 1 Jahr
T€
1 bis 5 Jahre
T€
über 5 Jahre
T€
bis 1 Jahr
T€
1 bis 5 Jahre
T€
über 5 Jahre
T€
Kredite 74 312 2.441 72 306 2.522
aus Lieferung und Leistung 3 0 0 11 0 0
sonstige 4 0 0 2 0 0

Die Kredite sind durch Grundschulden und Abtretungen von Miet- und Pachtzinsforderungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten gegenüber der Komplementärin und die geschäftsführende Kommanditisten in Höhe von je T€ 2.

Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile

Die Bildung des Ausgleichspostens für aktivierte eigene Anteile erfolgte gemäß § 264c Abs. 4 HGB für die aktivierten Anteile an der Komplementärgesellschaft.

Fondsvermögen

Der Gesamtbetrag der angebotenen Anteile beträgt T€ 3.450. Die Mindestbeteiligungssumme an der Fondsgesellschaft beträgt T€ 200 an semiprofessionelle und professionelle Anleger gemäß § 307 KAGB für den Spezial-AIF. Auf der Grundlage der Mindestbeteiligungssumme konnten maximal 17 Anteile ausgegeben werden.

Nettoinventarwert Rechnerischer Anteilwert* Durchschnittlicher Nettoinventarwert
zum Stichtag € 3.012.985,61 € 174.665,83 im Jahr 2020 *
zum 31.12.2019 € – 2.996,10 0 im Jahr 2019 *

* Der rechnerische Anteilwert berechnet sich aus dem Nettoinventarwert jeweils zum 31.12. eines Jahres in Bezug auf einen Kommanditanteil mit einer Beteiligungssumme in Höhe von € 200.000,00 (Mindestbeteiligungssumme) und ergibt sich aus der Formel { Nettoinventarwert /​ eingezahltes Kommanditkapital* Mindestbeteiligungssumme }.

Gemäß § 24 KARBV stellt sich die Verwendungsrechnung sowie die Entwicklungsrechnung für das Vermögen der Kommanditisten wie folgt dar:

Verwendungsrechnung 2020
2019
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -423.017,35 -2.996,10
2. Einstellung in die Rücklage für eigene Anteile -25.000,00 0,00
3. Gutschrift /​ Belastung auf Kapitalkonto 448.017,35 2.996,10
4. Bilanzergebnis 0,00 0,00
2020
2019
Entwicklungsrechnung für das Vermögen der Komplementärin
I. Wert des Eigenkapitals der Komplementärin am Beginn des Geschäftsjahres 0,00 0,00
II. Veränderungen des Geschäftsjahres 0,00 0,00
III. Wert des Eigenkapitals der Komplementärin am Ende des Geschäftsjahres 0,00 0,00
2020
2019
Entwicklungsrechnung für das Vermögen der Kommanditisten
I. Wert des Eigenkapitals der Kommanditisten am Beginn des Geschäftsjahres -2.996,10 0,00
II. Veränderungen des Geschäftsjahres
1. Zwischenentnahmen -148.114,85 0,00
2. Mittelzufluss (netto)
a) Mittelzufluss aus Gesellschaftereintritten 3.458.500,00 0,00
3. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendung -448.017,35 -2.996,10
4. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 153.613,91 0,00
III. Wert des Eigenkapitals der Kommanditisten am Ende des Geschäftsjahres 3.012.985,61 -2.996,10

Die Kapitalkonten gliedern sich gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen wie folgt:

Komplementärin Kommanditisten
Gründungskommanditisten
diverse Kapitalanleger
Summe
Vorjahr
Haftkapitalkonto I 0,00 402.500,00 345.000,00 747.500,00 287.500,00
nicht geleistete Einlagen 0,00 -402.500,00 0,00 -402.500,00 -287.500,00
Kapitalrücklagekonto II 0,00 0,00 3.105.000,00 3.105.000,00 0,00
Entnahmekonto III 0,00 35.470,59 -122.114,85 -86.644,26 0,00
Agiokonto IV 0,00 0,00 8.500,00 8.500,00 0,00
Kapitalkonto V 0,00 0,00 -512.484,04 -512.484,04 -2.996,10
Fondsvermögen 0,00 35.470,59 2.823.901,11 2.859.371,70 -2.996,10
Rücklage Zeitwertveränderung 153.613,91 0,00
Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 0,00 2.996,10
Eigenkapital 3.012.985,61 0,00

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Erträge aus Sachwerten entsprechen den erzielten Pachteinnahmen aus der Immobilie.

Die Zinsen und ähnliche Erträge i.H.v. EUR 40,00 entsprechen den Abzinsungen aus der Rückstellung für Aufbewahrung.

Gesonderte Darstellung der Gesamtkostenvergütungen im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert[1] des Investmentvermögens:

Betrag
in €
prozentual zum ø Nettoinventarwert
Nettoinventarwert 3.012.985,61
Gesamtkosten 768.655,21 25,51%
– laufende Verwaltungsgebühren an die KVG 12.150,54 0,40%
– laufende Verwaltungsgebühren an die KVG (Auslagerung) 3.282,90 0,11%
laufende Vergütungen der KVG 15.433,44 0,51%
– Verwaltungsgebühren für den Erwerb an die KVG 50.000,00 1,66%
– Verwaltungsgebühren an die KVG in der Erwerbsphase (Auslagerung) 210.000,00 6,97%
Gesamtvergütungen der AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften 275.433,44 9,41%
– Bewirtschaftungskosten 4.597,94 0,15%
– BaFin Gebühren 730,00 0,02%
– Vergütung für die Verwahrstelle 11.916,67 0,40%
– Vergütung an Dritte 69.000,00 2,29%
– Vergütung für die Fremdkapitalfinanzierung 58.000,00 1,93%
– Vergütung für die Vermittlung von Anteilen 146.500,00 4,86%
– Finanzierungskosten 49.550,00 1,64%
sonstige einmalige Vergütungen 335.696,67 11,14%
– kurzfristige Fremdfinanzierung 13.879,59 0,46%
– langfristige Fremdfinanzierung 52.894,74 2,22%
Fremdfinanzierung 66.774,30 2,22%
sonstige Kosten 86.152,83 2,86%

Transaktionskosten für den Erwerb der Sachanlagen wurden, sofern diese im Geschäftsjahr anfielen, vorstehend nach § 25 Abs. 5 Nr. 1 lit. j KARBV dargestellt. Weitere Transaktionskosten sind im Berichtsjahr nicht angefallen.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und anderen Haftungsverhältnissen für fremde Verbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag nicht.

Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigt unverändert keine Mitarbeiter.

Gesellschaftsorgane

Persönlich haftende Gesellschafterin

Komplementärin der Gesellschaft ist die IMMAC 103. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, mit einem gezeichneten Kapital in Höhe von T€ 25. Geschäftsführer der Gesellschaft sind die Herren Jörn Griffel, Rechtsanwalt, Hamburg und Peter Stein, Rechtsanwalt, Hamburg.

Geschäftsführung

Neben der Komplementärin ist die Kommanditistin NDS Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, zur Vertretung und Geschäftsführung der IMMAC Sozialimmobilien 103. Renditefonds GmbH & Co.geschlossene Investmentkommanditgesellschaft berechtigt. Geschäftsführer der NDS Verwaltungsgesellschaft mbH ist Herr Peter Stein, Rechtsanwalt, Hamburg.

Anlegerkommission

Eine Anlegerkommission wurde bisher nicht gebildet.

Gesamtbezüge für Gesellschaftsorgane

Die persönlich haftende Gesellschafterin und die geschäftsführende Kommanditistin haben im Geschäftsjahr eine Haftungsvergütung bzw. Geschäftsführungsvergütung von je € 2.083 erhalten.

Hinsichtlich der Angaben über Vergütungen und hinsichtlich der Angaben gemäß § 300 KAGB verweisen wir auf die Erklärung der Kapitalverwaltungsgesellschaft, HKA Hanseatische Kapitalverwaltung AG.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Es haben sich nach Schluss des Geschäftsjahres 2020 keine Vorgänge ereignet, die für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind.

 

Hamburg, den 16. Februar 2021

IMMAC 103. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Komplementärin

Die Geschäftsführung

gez. Peter Stein

gez. Jörn Griffel

gez. Peter Stein, NDS Veraltungsgesellschaft mbH

[1] Der durchschnittliche Nettoinventarwert entspricht dem Nettoinventarwert des Geschäftsjahres aufgrund eines fehlenden Vorjahres.

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die IMMAC Sozialimmobilien 103. Renditefonds GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der IMMAC Sozialimmobilien 103. Renditefonds GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der IMMAC Sozialimmobilien 103. Renditefonds GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.

Gemäß § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen umfassen

• die nach § 135 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 KAGB § 264 Abs. 2 Satz 3 und § 289 Abs. 1 Nr. 5 HGB von den gesetzlichen Vertretern nach bestem Wissen abgegebene Versicherung, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt,

• aber nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben und unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen:

• wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

• anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses unddes Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der IMMAC Sozialimmobilien 103. Renditefonds GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg, zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

Hamburg, den 27. April 2021

Baker Tilly GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Hamburg

gez. Martina Hertwig, Wirtschaftsprüferin

gez. Christian Rüdiger, Wirtschaftsprüfer

Erklärung der gesetzlichen Vertreter

Gemäß § 158 Abs. 1 KAGB i.V.m. § 135 Abs. 1 S. 2 Ziff. 3 KAGB i.V.m. §§ 264 Abs. 2 S. 3, 289 Abs. 1 S. 5 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Hamburg, den 16. Februar 2021

IMMAC 103. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Komplementärin

Die Geschäftsführung

gez. Peter Stein

gez. Jörn Griffel

gez. Peter Stein NDS Verwaltungsgesellschaft mbH
geschäftsführende Kommanditistin

Leave A Comment