Miese Bilanz – Shield geschlossene Spezial-Investment GmbH & Co. KG

Eine solche Bilanz mit einem 6-stelligen Minus als Ergebnis des Geschäftsjahres, das kann man nicht als gute Bilanz bezeichnen.

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Shield geschlossene Spezial-Investment GmbH & Co. KG (vormals: DPE III Shield GmbH & Co. KG)

München

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und Lagebericht

Rumpfgeschäftsjahr vom 11. September bis 31. Dezember 2020

LAGEBERICHT für das Rumpfgeschäftsjahr vom 11.09.2020 bis zum 31.12.2020

I. Grundlagen der Gesellschaft

1. Unternehmensstruktur

Die Gesellschaft ist eine Investmentkommanditgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Zweck der Gesellschaft ist die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel nach einer festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen der Anleger nach Maßgabe der §§ 273 bis 277 und 285 bis 292 KAGB.

Die Gesellschaft ist ein von der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) DPE Investment Gesellschaft mbH, mit Sitz in 80539 München, Ludwigstraße 7, verwalteter Alternativer Investmentfonds (AIF), auf den die Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) einschließlich der hierzu erlassenen EU-Verordnungen Anwendung finden. Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter und unterhält keine Zweigniederlassungen.

Der Vertrieb war zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme der KVG bereits abgeschlossen.

Die Gesellschaft verfügt über ein zugesagtes Kapital von EUR 77.000.000,00. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag gewähren EUR 1.000,00 des zugesagten Kapitals ein Stimmrecht. Der feste Kapitalanteil ist ein Betrag, der 0,01% der Kapitalzusage eines jeden Investor-Partners entspricht.

2. Ziele der Gesellschaft

Der Zweck der Gesellschaft im Einzelnen ist der Aufbau, das Halten, die Verwaltung und die anschließende Veräußerung einer Kapitalbeteiligung an einem deutschen Unternehmen im Bereich ballistischer Schutzausrüstung.

Die Dauer der Gesellschaft ist gesellschaftsvertraglich beschränkt auf die Haltedauer der Kapitalbeteiligung.

Die Gesellschaft übernimmt keine Geschäftsführungsfunktionen oder sonstige unternehmerische Funktionen in Portfoliounternehmen. Die Gesellschaft investiert nur direkt in Kapitalgesellschaften nach deutschem Steuerrecht oder in Personengesellschaften, die aus deutscher steuerrechtlicher Sicht nicht gewerblich tätig sind.

Das Beteiligungsunternehmen soll Wert durch Wachstum und operative Verbesserung schaffen. Umsatzwachstum soll organisch sowie durch zusätzliche Akquisitionen generiert werden. Die Gesellschaft misst die laufende finanzielle Leistung der einzelnen Beteiligungsunternehmen in erster Linie anhand ihrer Umsätze und Erträge sowie einer daraus resultierenden gestiegenen Unternehmensbewertung.

Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft sind der Total Value to Paid In (TVPI; Verhältnis aus Gesamtwert (Summe aus Nettoinventarwert und Ausschüttungen) zu eingezahltem Kapital (abzüglich rückforderbarer Ausschüttungen)) und die Nettorendite (IRR).

II. Tätigkeitsbericht der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)

Die DPE Investment Gesellschaft mbH ist die Kapitalverwaltungsgesellschaft des AIF. Sie wurde durch einen Verwaltungsvertrag vom 3. November 2020 zur externen Kapitalverwaltungsgesellschaft des AIF im Sinne des KAGB bestellt. Der Verwaltungsvertrag ist für den Zeitraum bis zum Ende der Liquidation des AIF abgeschlossen.

Dieser Vertrag kann nur dann vorzeitig beendet werden, wenn der Manager abberufen wurde oder sich aus der Gesellschaft zurückgezogen hat oder anderweitig seine Dienstleistungen für die Gesellschaft nicht mehr erbringt, jeweils in Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag.

Am 24. März 2020 erhielt die DPE Investment Gesellschaft mbH von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erlaubnis, als Kapitalverwaltungsgesellschaft tätig zu werden.

Der DPE Investment Gesellschaft mbH obliegt die Durchführung aller Rechtsgeschäfte, die zum Betrieb des AIF gehören, insbesondere die Verwaltung und Anlage des Vermögens des AIF. In diesem Zusammenhang gehören zum Aufgabenbereich der Verwaltungsgesellschaft insbesondere Tätigkeiten wie das Portfoliomanagement, das Risikomanagement, die Verwaltung des AIF, die Zulassung von Anlegern, die Anlegerverwaltung und die Bestellung einer Verwahrstelle. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Durchführung der vorgenannten Rechtsgeschäfte bedient sie sich verschiedener Auslagerungsunternehmen.

Die Verwaltungsgesellschaft erfüllt alle ihr kraft ihrer Stellung als Verwaltungsorgan und Verwaltungsgesellschaft gesetzlich und vertraglich zurechenbaren Aufgaben nach eigenem Ermessen und in Übereinstimmung mit dem Bestellungsvertrag, den geltenden Gesetzen, dem Gesellschaftsvertrag und den Anlagebedingungen des AIF. Die Verwaltungsgesellschaft ist bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach Maßgabe der Gesetze nicht an Weisungen gebunden. Gesetzlich zulässige Weisungsrechte und Zustimmungsvorbehalte der Anteilseignerversammlung bleiben unberührt.

Die DPE Investment Gesellschaft mbH handelt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und haftet bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihr obliegenden Pflichten und bei wesentlichen Vertragspflichten auch bei fahrlässiger Verursachung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Darüber hinaus ist die Haftung der KVG, soweit gesetzlich zulässig, beschränkt. Die KVG haftet insbesondere nicht für einen eventuell festlegbaren Anlageerfolg. Bei der Umsetzung ihrer Aufgaben hinsichtlich der Anlagen richtet sich die KVG nach den Anlagebedingungen des AIF und dem Gesellschaftsvertrag des AIF.

Für die Übernahme der Aufgaben nach dem Geschäftsbesorgungsvertrag wurde keine Verwaltungsvergütung vereinbart.

Die CACEIS Bank S.A. („CACEIS“), Niederlassung München, wurde als Verwahrstelle bestellt.

Die Gesellschaft ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit verschiedenen Risiken ausgesetzt. Wir verweisen auf unsere Darstellung im Abschnitt IV.2 „Chancen und Risiken“ dieses Lageberichts.

III. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Nach dem beispiellosen COVID-19 bedingten Schock in der ersten Jahreshälfte 2020, durch den das globale BIP im zweiten Quartal 2020 um 10% niedriger ausfiel als Ende 2019, zog die globale Produktion im dritten Quartal deutlich an, nachdem die Eindämmungsmaßnahmen gelockert wurden, Geschäfte wiedereröffnen konnten und die Ausgaben der Privathaushalte wieder anzogen. Trotz des begrüßenswerten Aufschwungs blieb die Produktion der Industrieländer im dritten Quartal rund 4,5% unter dem Vorkrisenniveau und damit in der Nähe des Spitzenwertes des Produktionsrückgangs während der globalen Finanzkrise im Jahr 2007/​2008. Ohne die prompte und effektive fiskalische Unterstützung, die in fast allen Volkswirtschaften eingeführt wurde, um die Auswirkungen des Schocks auf die Einkommen der Haushalte und Unternehmen abzufedern, wären Produktion und Beschäftigung deutlich schwächer ausgefallen. Laut OECD-Schätzungen wird das globale BIP für 2020 um -4,2% schrumpfen.1

Die exportabhängige deutsche Wirtschaft hat durch die COVID-19-Pandemie erheblichen Schaden genommen. Deutschland erlebt noch immer weit verbreitete Ausbrüche und setzt als Reaktion darauf sehr strenge Eindämmungsmaßnahmen ein. Nach einem Wachstum von 0,6% im Jahr 2019 (nach 2,8% im Jahr 2017 und 1,3% im Jahr 2018) wird das BIP im Jahr 2020 voraussichtlich um -5,5% schrumpfen und im Jahr 2021 wieder um 2,8% ansteigen. Im Vergleich dazu wird für den gesamten Euroraum ein Rückgang von -7,5% im Jahr 2020 und ein Wiederanstieg von 3,6% im Jahr 2021 erwartet.2

In seiner jüngsten Marktveröffentlichung berichtete der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) für das erste Halbjahr 2020 Gesamtinvestitionen von Venture Capital und Private Equity in Deutschland in Höhe von EUR 5,7 Mrd. (-32% vs. 2. Halbjahr 2019 von EUR 8,4 Mrd.), wovon EUR 4,4 Mrd. (-25% vs. 2. Halbjahr 2019 von EUR 5,9 Mrd.) auf Buy-outs entfielen. Im Einklang mit dem starken Rückgang des Investitions-Volumens sank auch die Anzahl der Transaktionen von 641 im zweiten Halbjahr 2019 auf 540 im ersten Halbjahr 2020.3

1 OECD: “OECD Economic Outlook, Volume 2020 Issue 2: Preliminary version” (Dezember 2020)
2 OECD: “OECD Economic Outlook, Volume 2020 Issue 2: Preliminary version” (Dezember 2020)
3 Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften („BVK“) (Oktober 2020). Hinweis: Daten werden laufend aktualisiert und können sich entsprechend ändern.

2. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

Das Jahr 2020 war geprägt durch den Aufbau des Beteiligungsportfolios der Gesellschaft. Im Dezember 2020 unterzeichnete die Gesellschaft eine Co-Investmentvereinbarung zum Erwerb von Anteilen an der Mehler Vario System Gruppe („Mehler Vario System“), einem führenden europäischen Anbieter von maßgeschneiderter, hochwertiger, persönlicher, ballistischer Schutzausrüstung.

Investitionen

In Zusammenhang mit dem Erwerb von Mehler Vario Systems, hat die Gesellschaft im Jahr 2020 TEUR 60.654,6 in eine Beteiligung investiert.

Ergebnisse und Bewertungen

Im Jahr 2020 gab es keine Veräußerung als auch keine nicht realisierten Bewertungsgewinne, daher resultiert der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Verlust der Gesellschaft für 2020 im Wesentlichen aus sonstigen Aufwendungen in Höhe von TEUR 116,9.

Nettovermögen

Die Gesellschaft finanziert ihr gesamtes Vermögen durch Einlagen ihrer Investoren. Die Investoren der Gesellschaft zahlten im Jahr 2020 TEUR 63.701,3 ein, so dass sich ihre Gesamteinlagen bis zum Jahresende auf TEUR 63.701,3 bzw. 82,7% ihres zugesagten Kapitals von TEUR 77.000,0 beliefen.

Das Nettovermögen betrug im Jahr 2020 TEUR 63.555,1 und ist im Wesentlichen auf die Investition in Mehler Vario Systems zurückzuführen.

Die bisherigen Wertentwicklungen stellen keinen Indikator für künftige Wertentwicklungen der Anteile dar.

3. Ertragslage

Die Gesellschaft erzielt ein negatives realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von TEUR 146,2, welches im Wesentlichen auf sonstigen Aufwendungen in Höhe von TEUR 116,9 beruht.

4. Vermögens- und Finanzlage

Die Gesellschaft weist Beteiligungen in Höhe von TEUR 37.383,0 aus. Dies entspricht 58,7% der Bilanzsumme. Der Beteiligungsansatz beruht auf dem Erwerb eines neuen Beteiligungsunternehmens. Durch die Umstellung der Rechnungslegung auf die Vorschriften nach KARBV, wird die Beteiligung zukünftig mit dem Verkehrswert, statt mit den Anschaffungskosten auszuweisen sein.

Finanziert wird das Vermögen ausschließlich durch Eigenkapital, welches 99,8% der Bilanzsumme ausmacht.

5. Finanzielle Leistungsindikatoren

Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren des AIF sind der TVPI und die Nettorendite. Im Rumpfgeschäftsjahr 2020 betrug der TVPI 1,00x und die Nettorendite aufgrund der Gründungskosten -5,8%. Da die Gesellschaft in 2020 gegründet wurde, lagen keine Plandaten für das Rumpfgeschäftsjahr 2020 vor.

6. Prognosebericht

Unter der Annahme, dass erneute Virusausbrüche eingedämmt bleiben und dass die Aussicht auf einen weithin verfügbaren Impfstoff in der zweiten Jahreshälfte 2021 dazu beiträgt das Vertrauen zu stützen, dürfte es gemäß OECD in den nächsten zwei Jahren zu einer allmählichen, aber ungleichmäßigen Erholung der Weltwirtschaft kommen. Nach einem starken Rückgang im Jahr 2020 soll das globale BIP im Jahr 2021 um etwa 4,2% und im Jahr 2022 um weitere 3,7% steigen. Ende 2021 soll das globale BIP auf dem Vorkrisenniveau liegen, unterstützt durch die starke Erholung in China, wobei sich die Entwicklung in den wichtigsten Volkswirtschaften jedoch deutlich unterscheiden soll. Die Wirtschaftsleistung dürfte in vielen Ländern 2022 um etwa 5% unter den Vorkrisenerwartungen liegen, was das Risiko erheblicher dauerhafter Kosten durch die Pandemie erhöht. Länder und Regionen mit effektiven Test-, Verfolgungs- und Quarantäneverfahren werden wahrscheinlich relativ gut abschneiden, so wie sie es seit Ausbruch der Pandemie getan haben, werden aber immer noch durch die allgemeine Schwäche der globalen Nachfrage gebremst. Das Eintreffen der Vorhersagen würde nur einen allmählichen Rückgang der Arbeitslosigkeit ermöglichen und die kurzfristigen Investitionsanreize für Unternehmen dämpfen. Eine anhaltende Konjunkturschwäche würde auch den Anstieg der Lohn- und Preisinflation bremsen.4

Laut OECD würden sich die Aussichten aufhellen, wenn schneller als erwartet Fortschritte bei der Entwicklung und weitreichenden Verbreitung eines wirksamen Impfstoffs den Bedarf an vorsorglichem Sparen verringern. Dies würde den Weg zu einer stärkeren Erholung, insbesondere im Jahr 2022, und einer nachhaltigeren Belebung der Investitionen und Konsumausgaben ermöglichen. Auf der anderen Seite würde das Wachstum schwächer ausfallen, wenn sich die Virusausbrüche weiter ausbreiten, wie es in Europa bereits der Fall ist, oder wenn sich die Herausforderungen bei dem flächendeckenden Einsatz eines Impfstoffs als größer erweisen als derzeit erwartet. Dies würde den Zeitraum verlängern, in dem Eindämmungsmaßnahmen eingesetzt werden müssen, um die Ausbreitung des Virus zu kontrollieren, und die Wachstumsaussichten erheblich schwächen. Das Vertrauen in eine wirtschaftliche Erholung ist nach wie vor fragil und weitere Rückschläge könnten in weiten Teilen der Welt bis 2021 oder länger jegliches BIP-Wachstum zunichtemachen und die bereits durch die Krise verursachten Schäden vertiefen.5

Unter der Annahme, dass erneute Virusausbrüche weitgehend eingedämmt bleiben und sich das makroökonomische Klima stabilisiert, wird mit einem Anstieg des TVPI im Jahr 2021 von 5-10% und einer Nettorendite, welche erneut über 10% liegt, gerechnet. Aufgrund der hohen Unsicherheit über die Entwicklung des Coronavirus ist die Aussagekraft von Prognosen begrenzt.

4 OECD: “OECD Economic Outlook, Volume 2020 Issue 2: Preliminary version” (Dezember 2020)

5 OECD: “OECD Economic Outlook, Volume 2020 Issue 2: Preliminary version” (Dezember 2020)

7. Gesamtaussage

Die Geschäftsführung schätzt den Geschäftsverlauf des Rumpfgeschäftsjahres 2020 insgesamt als positiv ein.

IV. Chancen und Risiken

1. Überblick

Die Gesellschaft strebt die Erzielung attraktiver absoluter und risikoadjustierter Renditen durch Private-Equity- Investitionen in den deutschen, österreichischen und schweizerischen Mittelstand an. Das Management der Gesellschaft ist davon überzeugt, dass solche Investitionen weiterhin potenziell attraktive Renditen bieten, insbesondere in einem internationalen Niedrigzinsumfeld. Die Investitionen der Gesellschaft sind jedoch mit einem erheblichen finanziellen Risiko verbunden. Die Rendite der Investitionen kann nicht garantiert werden und die Investoren können Verluste realisieren, im ungünstigsten Fall kann es, wie bei jeder unternehmerischen Beteiligung, sogar zu einem Totalverlust der Kapitalanlage kommen.

2. Risikomanagementsystem

Das Risikomanagement dient dazu, Risiken bewusst und zielorientiert einzugehen und die eingegangenen Risiken zu beobachten, zu steuern und die möglichen negativen Auswirkungen zu begrenzen. Unerkannte und/​oder unzureichend gesteuerte Risiken stellen ein hohes Gefährdungspotenzial dar. Dieses Gefährdungspotenzial soll durch systematisch angewandtes Risikomanagement minimiert werden.

Die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Einführung und Umsetzung des Risikomanagementsystems liegt bei der geschäftsführenden Kommanditistin und somit bei der Geschäftsleitung der KVG. Ausgehend von der Geschäfts- und Risikostrategie hat die KVG ein Risikomanagementsystem gemäß § 29 KAGB eingerichtet. Dieses System umfasst alle Maßnahmen zur Identifizierung, Analyse, Beurteilung, Überwachung, Steuerung und Kommunikation der Risiken. Innerhalb der KVG wurden hierfür Stellen in den Bereichen Risk Management, Compliance und IT-Security geschaffen, die ihre Funktion sowohl für die KVG als auch für den AIF ausüben. Diese Stellen üben ihre Tätigkeit auf Basis ausgearbeiteter Richtlinien, welche den Vorgaben aus KAGB und KAMaRisk folgen, aus.

Ziel der regelmäßig durchgeführten Risikoidentifizierung (Risikoinventur) ist die Ermittlung eines aktuellen Gesamtrisikoprofils des AIF und insbesondere die Identifizierung der wesentlichen Risiken. Jedes im Rahmen der Risikoinventur identifizierte Einzelrisiko wird einer Überwachung unterworfen, welche von ereignisgesteuert über täglich bis jährlichen Turnus reicht. Insgesamt wird neben der laufenden Erfassung, Beurteilung und Überwachung von Einzelrisiken auch an einer kontinuierlichen Verbesserung des Risikomanagementprozesses gearbeitet, insbesondere bezüglich der Methoden und Hilfsmittel zum Erkennen und Bewerten bestehender und gegebenenfalls noch nicht erkannter Risiken.

Die Berichterstattung gegenüber der Geschäftsführung erfolgt turnusmäßig quartalsweise, die gegenüber dem Aufsichtsrat einmal jährlich, jeweils nachgelagert. Die Berichterstattung an die interne Revision erfolgt auf Anforderung gemäß deren Prüfungsplanung. Davon unberührt ist die Ad-Hoc-Berichterstattung, welche ereignisgesteuert ausgelöst wird.

3. Wesentliche Risiken des AIF

Diese folgende Einschätzung gibt einen Überblick über die wesentlichen Risiken, denen die Gesellschaft zum Stichtag ausgesetzt ist:

Adressausfallrisiken

Im Rahmen des Adressausfallrisikos beobachtet die Gesellschaft die laufende Zusammenarbeit mit Projekt-, Vertrags- und Outsourcing-Partnern, mit Banken/​Verwahrstelle und Investoren bezüglich frühzeitiger Hinweise, dass einer der Geschäftspartner eventuell zukünftig seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Hinsichtlich Adressausfallrisiken wird diesen durch regelmäßige Bewertung der laufenden Geschäftsbeziehungen mittels Checkliste und Befragungen begegnet, in denen bspw. auf Vertragstyp, Umfang der Geschäftsbeziehungen, Servicequalität und Preis-Leistungs-Verhältnis eingegangen wird. Darüber hinaus wird an Berater i.d.R. keine Vorkasse geleistet. Bezüglich der Banken wird im Zusammenhang mit neuen Transaktionen zunehmend Diversifizierung betrieben.

Marktrisiken

Innerhalb der Marktrisiken werden im Wesentlichen Investitionsmöglichkeiten, Wettbewerb, Außenwahrnehmung, außergewöhnliche Umstände, Investoren sowie Risiken aus Fremdwährungen und Fremdfinanzierungen beobachtet. Hier kommt der Beobachtung potenzieller Investitionen sowie dem laufenden Wettbewerb bezüglich Quantität und Qualität hohe Bedeutung zu. Aus der laufenden Beobachtung konnte kein tatsächlich erhöhtes Risiko festgestellt werden, da die DPE-Gesellschaften eine gefestigte Marktposition besetzt und der Geschäftsleitung Portfoliomanagement der KVG keine negativen Ereignisse mit potentiellen Auswirkungen auf den AIF bekannt sind.

Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko ist definiert als das Risiko, dass die Gesellschaft Schwierigkeiten bei der Erfüllung von Verpflichtungen im Zusammenhang mit finanziellen Verbindlichkeiten hat, die durch Bereitstellung von Barmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten beglichen werden.

Die Anteile der Kommanditisten sind vor der Liquidation der Gesellschaft nicht rückzahlbar und es bestehen keine wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten, die vor der Liquidation fällig werden. Zudem ist es die Politik der Gesellschaft, über Kapitalabrufe ausreichend liquide Mittel vorzuhalten, um den normalen Betriebsbedarf zu decken sowie Verbindlichkeiten und andere betriebliche Verbindlichkeiten zu erfüllen.

Die Gesellschaft ist somit nur einem begrenzten Liquiditätsrisiko ausgesetzt.

Operationelle Risiken

Im Rahmen der operationellen Risiken werden Risiken bezüglich KVG-Personal, Investitionen und Rechtsrisiken überwacht. Der Schwerpunkt liegt hier bei der Reduzierung bzw. Vermeidung von Rechtsrisiken. Dafür werden die beteiligten Personen regelmäßig geschult und sensibilisiert. Daher kann hier kein wesentliches bzw. kein erhöhtes Risiko festgestellt werden.

4. Chancen

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Sollte das COVID-19 Virus schneller eingedämmt werden als im Prognosebericht erwartet und sich die Gesamtwirtschaft somit schneller auf ein Vor-Pandemie-Niveau erholen, können sich daraus zusätzliche Chancen bspw. in Form eines erhöhten Auftragseingangs für die Portfoliogesellschaften ergeben, was zu höheren Bewertungen der einzelnen Investments und letztendlich höheren Exiterlösen führen könnte.

Deal Sourcing

Das Management sieht in seinem thesenbasierten Deal Sourcing und gezielter Marktbearbeitung die Chance, überdurchschnittlichen Deal Flow mit Fokus auf fünf nachgenannten Kernsektoren zu generieren, der letztendlich dem Management die Möglichkeit geben soll, attraktive Investitionsobjekte zu identifizieren und frühzeitig mit potentiellen Zielobjekten bzw. deren Beratern in Kontakt treten zu können.

Branchenkompetenz

DPE investiert hauptsächlich in fünf Kernsektoren, in denen sie besonderes Investitionspotenzial sieht und über ein umfangreiches Know-how und Netzwerk verfügt: Business Services, Industrietechnik, Energie und Umwelt, Gesundheitswesen und IT/​Software. DPE ist der Ansicht, dass sie in diesen Sektoren als attraktiver Käufer anerkannt ist, der in der Lage ist, die Performance der Unternehmen zu steigern und somit Mehrwert für DPE und deren Investoren zu schaffen.

Rückzug von Banken und Mezzanine-Finanzierungen

Das Management ist der Ansicht, dass die Empfänglichkeit des Mittelstands für privates Beteiligungskapital auch aufgrund restriktiverer Bankenpraktiken zugenommen hat. Die aus Basel III resultierende strengere Bankenregulierung hat Geschäftsbanken dazu veranlasst, ihre Fremdkapitalbereitstellung für den Mittelstand allgemein und insbesondere für Asset-light-, Wachstums- und Dienstleistungsunternehmen zu reduzieren.

5. Gesamteinschätzung zur Chancen- und Risikosituation

Der Geschäftsführung der Gesellschaft sind derzeit keine Risiken bekannt, die den Bestand oder die weitere erfolgreiche Investitionstätigkeit der Gesellschaft gefährden.

Im Berichtsjahr gab es zudem keine Hinweise auf wesentliche Schwachstellen im bestehenden Risikomanagementprozess. Schadensfälle konnten im Berichtsjahr nicht identifiziert werden, es lagen auch keine Ereignisse vor, welche zu Ad-Hoc-Berichterstattung geführt haben.

V. Sonstige Angaben

1. Vergütungsbericht

Die Vergütung der Mitarbeiter der KVG ist in der Vergütungsrichtlinie geregelt. Die Personal- und Vergütungspolitik entspricht den Anforderungen von § 37 KAGB, Anhang II der Richtlinie 2011/​61/​EU und den „ESMA Guidelines on Sound Remuneration Policies in light of the AIFMD“ vom 3. Juli 2013 (zuletzt geändert am 14. Oktober 2016). Der Zweck dieser Vergütungspolitik ist es, sicherzustellen, dass die KVG ein Vergütungssystem anwendet, das allen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen entspricht.

Die DPE Investment Gesellschaft mbH wurde mit Wirkung zum 3. November 2020 zur externen KVG bestellt. Die DPE Investment Gesellschaft mbH hat in ihrem Geschäftsjahr 2020 die folgenden Vergütungen an ihre Geschäftsführer und Mitarbeiter gezahlt:

Zahl der Mitarbeiter der KVG zum 31.12.2020 11
Höhe des vom AIF gezahlten Carried Interest EUR 0,00
Vergütung
Gesamt
Vergütung
Fix
Vergütung
Variabel
EUR EUR EUR
Gesamtsumme der gezahlten Mitarbeitervergütung im abgelaufenen Geschäftsjahr 985.910,75 663.077,42 322.833,33
davon Geschäftsleiter 413.404,40 228.404,40 185.000,00
davon andere Risikoträger 192.118,89 117.118,89 75.000,00
davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktion 320.344,38 265.344,38 55.000,00
davon Mitarbeiter mit gleicher Einkommensstufe 0,00 0,00 0,00

Die in der obigen Tabelle angegebenen Beträge sind Löhne und Gehälter ohne Sozialversicherungsbeiträge. Die variablen Gehaltsbestandteile wurden erst im Januar 2021 ausgezahlt.

2. Wesentliche Änderungen im Geschäftsjahr

Im abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahr vom 11. September 2020 bis zum 31. Dezember 2020 erfolgten keine wesentlichen Änderungen hinsichtlich der nach § 307 Abs. 1 (wesentliche Änderungen in den Anlagebedingungen oder dem Gesellschaftsvertrag) und Abs. 2 erste Alternative in Verbindung mit § 297 Abs. 4 und § 308 Abs. 4 KAGB zur Verfügung zu stellenden Informationen (lnformationen in Bezug auf die Änderungen in der Haftung der Verwahrstelle).

Die Gesellschaft wurde am 11. September 2020 unter der Firmierung DPE III Shield GmbH & Co. KG gegründet und am 12. Oktober 2020 in Shield geschlossene Spezial-Investment GmbH & Co. KG umbenannt.

3. Weitere Informationen

Schwer liquidierbare Vermögensgegenstände bestanden im Rumpfgeschäftsjahr 2020 nicht.

München, den 30. März 2021

INOS 19-024 GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer:

Frank Falkenberg

DPE Investment Gesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer:

Christian Kasten

Erklärung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Investmentkommanditgesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Investmentkommanditgesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

 

München, den 30. März 2021

INOS 19-024 GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer:

Frank Falkenberg

DPE Investment Gesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer:

Christian Kasten

Jahresbericht zum Rumpfgeschäftsjahr vom 11.09.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Eröffnungsbilanz
31.12.2020 11.09.2020
EUR EUR
Investmentanlagevermögen
A.Aktiva
1. Beteiligungen 37.382.999,82 0,00
2. Barmittel und Barmitteläquivalente
Täglich verfügbare Bankguthaben 3.046.576,57 0,00
3. Forderungen
a) Forderungen an Beteiligungsgesellschaften 23.271.624,99 0,00
b) Zins- und Dividendenansprüche 711,07 0,00
c) Eingeforderte ausstehende Pflichteinlage 0,00 200,00
63.701.912,45 200,00
B. Passiva
1. Rückstellungen 116.310,00 0,00
2. Sonstige Verbindlichkeiten
Andere 30.529,53 0,00
3. Eigenkapital
a) Kapitalanteile der Kommanditisten 63.701.253,38 200,00
b) Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -146.180,46 0,00
63.701.912,45 200,00

Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 11. September bis 31. Dezember 2020

Rumpfgeschäftsjahr
11.09. – 31.12.2020
EUR
Investmenttätigkeit
1. Erträge
Zinsen und ähnliche Erträge 711,07
Summe der Erträge 711,07
2. Aufwendungen
a) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -30.000,00
b) Sonstige Aufwendungen -116.891,53
Summe der Aufwendungen -146.891,53
3. Ordentlicher Nettoertrag -146.180,46
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -146.180,46
5. Ergebnis des Geschäftsjahres -146.180,46

ANHANG für das Rumpfgeschäftsjahr vom 11.09.2020 bis zum 31.12.2020

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft Shield geschlossene Spezial-Investment GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in München und wird unter der Registernummer HRA 112902 beim Amtsgericht München geführt.

Die Gesellschaft ist eine extern verwaltete geschlossene Investmentgesellschaft (AIF) in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 3, 5, 11 und 13 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Die Gesellschaft gilt als kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 264a HGB i. V. m. § 267a Abs. 3 Nr. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen werden teilweise in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss ist gemäß § 158 Satz 1 KAGB i. V. m. § 135 KAGB unter Berücksichtigung der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV) aufgestellt. Soweit sich aus den Vorschriften des KAGB und der KARBV nichts anderes ergibt, sind die Bestimmungen des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs (HGB) anzuwenden.

Die Bilanz ist nach den Bestimmungen des § 135 Abs. 3 KAGB i. V. m. § 21 KARBV in Staffelform aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 135 Abs. 4 KAGB i. V. m. § 22 KARBV gegliedert. Der Anhang ist gemäß § 135 Abs. 5 KAGB i. V. m. § 101 Abs. 1 und 2 KAGB und i. V. m. § 25 KARBV erstellt. Die Gesellschaft hat nach § 158 KAGB i. V. m. § 135 KAGB sowie § 23 KARBV einen Lagebericht nach den Vorschriften des HGB und den ergänzenden Regelungen des KAGB erstellt.

Die Gründung der Gesellschaft erfolgte mit ursprünglichem Gesellschaftsvertrag vom 11. September 2020. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 16. September 2020. Gemäß geändertem und neu gefasstem Gesellschaftsvertrag vom 3. November 2020 beginnt das erste Geschäftsjahr mit dem Tag der Gründung der Gesellschaft und endet am darauffolgenden 31. Dezember. Dadurch entstand ein Rumpfgeschäftsjahr vom 11. September bis 31. Dezember 2020.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeines

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern) aufgestellt.

Beteiligungen

Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt nach den investmentrechtlichen Grundsätzen der § 286 KAGB und § 268 KAGB unter Bezugnahme auf §§ 168, 169 und § 216 KAGB sowie §§ 26 ff. KARBV. Die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) hat hierfür eine interne Bewertungsrichtlinie erstellt, welche Verfahren für die ordnungsgemäße, transparente und unabhängige Bewertung der Vermögensgegenstände des Investmentvermögens festlegt. Die Verkehrswerte der Beteiligungen werden anhand eines marktorientierten Multiplikatorverfahrens ermittelt.

Die Gesellschaft besitzt kein Investmentbetriebsvermögen i. S. d. § 56 Abs. 1 KAGB.

Barmittel und Barmitteläquivalente

Die täglich verfügbaren Bankguthaben werden zu ihrem Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen gemäß § 29 Abs. 2 KARBV bewertet.

Forderungen

Hierunter werden Forderungen an Beteiligungsunternehmen und andere Forderungen ausgewiesen, welche jeweils mit dem Nennwert angesetzt werden. Bei Zins- und Dividendenansprüchen entspricht der Verkehrswert dem Nennwert. Sofern der Verkehrswert der Forderungen unter dem Nennwert liegt, erfolgt eine Wertberichtigung. Die Verkehrswerte von an Beteiligungsunternehmen gewährte Gesellschafterdarlehen und der damit verbundenen Zinsansprüche werden im Rahmen der Bewertung der Beteiligungen ermittelt.

Rückstellungen

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden gemäß § 29 Abs. 3 KARBV mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Beteiligungen

Die Verkehrswerte der zum Bilanzstichtag gehaltenen Beteiligungen werden nachfolgend ausgewiesen:

Verkehrswert in TEUR
31.12.2020
Beteiligungen 37.383,0

Forderungen an Beteiligungsgesellschaften sowie Zins- und Dividendenansprüche

Die Forderungen an Beteiligungsgesellschaften haben eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren, wovon TEUR 23.271,6 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen. Die Verzinsung der ausgegebenen Gesellschafterdarlehen liegt unter Marktniveau. Etwaige Zins- und Dividendenansprüche im Zusammenhang mit diesen Gesellschafterdarlehen sind nicht laufend, sondern insgesamt bei Ende der Laufzeit gemeinsam mit der Darlehensrückzahlung zur Zahlung fällig, entsprechend weisen Zins- und Dividendenansprüche in Höhe von TEUR 0,7 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr auf.

Eigenkapital

Im Handelsregister ist für die Kommanditisten eine Hafteinlage von jeweils 0,01% der jeweiligen Zeichnungssumme eingetragen. In Summe belaufen sich die derzeit eingetragenen Hafteinlagen im Handelsregister auf EUR 7.900,00. Die nicht eingetragenen Hafteinlagen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf EUR 0,00.

Die Komplementärin (INOS 19-024 GmbH, München) erbringt keine Einlage und ist am Kapital der Gesellschaft nicht beteiligt.

Für die Komplementärin und die Kommanditisten werden durch die Gesellschaft folgende Konten geführt:

Auf dem Kapitalkonto I werden die Einzahlungen und Rückzahlungen der Kapitalanteile des Gesellschafters gebucht.

Auf dem Kapitalkonto II (variables Kapitalkonto) werden die sonstigen Geschäftsvorfälle zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter, insbesondere Gewinnzuweisungen und Ausschüttungen, verbucht.

Auf dem Kapitalkonto III (Verlustvortragskonto) werden Verlustzuweisungen sowie Gewinnanteile bis zur Höhe ausgewiesener Verluste gebucht.

Die Verwendungs- und die Entwicklungsrechnung gemäß § 24 KARBV werden in den Anlagen 2 und 3 zum Anhang dargestellt.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Im Ergebnis des Geschäftsjahres sind im Wesentlichen sonstige Aufwendungen in Höhe von TEUR 116,9 enthalten.

V. Angaben zum Anteilswert und zur Anzahl der umlaufenden Anteile

Ein Kapitalanteil beträgt EUR 10.000,00. Die Anzahl der am Bilanzstichtag umlaufenden Anteile beläuft sich auf 6.370,13. Als umlaufende Anteile wird das eingeforderte und eingezahlte Kapital definiert.

Der Wert eines Anteils für Kommanditisten auf Basis der umlaufenden Anteile und des zum Bilanzstichtag im Jahresabschluss ausgewiesenen Nettoinventarwerts beträgt zum 31. Dezember 2020 EUR 9.977,05.

VI. Sonstige Angaben

Mitarbeiter

Die Gesellschaft hat im Rumpfgeschäftsjahr 2020 wie im Vorjahr keine Mitarbeiter im Sinne des § 285 Nr. 7 HGB beschäftigt.

Vermögensaufstellung, Verwendungs- und Entwicklungsrechnung, Kapitalkonten

Die Vermögensaufstellung i. S. d. § 101 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 KAGB, die Verwendungsrechnung i. S. d. § 24 Abs. 1 KARBV, die Entwicklungsrechnung i. S. d. § 24 Abs. 2 KARBV sowie der Ausweis der Kapitalkonten i. S. d. § 25 Abs. 4 KARBV ergeben sich aus den dem Anhang beigefügten Anlagen.

Vergütungsangaben gemäß § 101 Abs. 3 Nr. 1 KAGB

Die Vergütungsangaben (Mitarbeitervergütung der KVG) werden im Lagebericht im Abschnitt V.1 „Vergütungsbericht“ dargestellt.

Wesentliche Änderungen im Geschäftsjahr gemäß § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB

Wesentliche Änderungen im Rumpfgeschäftsjahr werden im Lagebericht im Abschnitt V.2 „Wesentliche Änderungen im Geschäftsjahr“ dargestellt.

Angaben zum Risikoprofil und Risikomanagementsystem nach § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB

Zum Risikoprofil und zu den von der Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Steuerung der Risiken eingesetzten Risikomanagementsystemen wird auf Ausführungen in Kapitel IV. Chancen und Risiken im Lagebericht verwiesen.

Liquidität

Die Liquiditätslage der Gesellschaft war im Rumpfgeschäftsjahr stets geordnet. Die Gesellschaft ist sämtlichen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachgekommen. Schwer liquidierbare Vermögensgegenstände wurden im Rumpfgeschäftsjahr nicht gehalten. Im Berichtsjahr hat es keine Änderungen im Liquiditätsmanagement gegeben.

München, den 30. März 2021

INOS 19-024 GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer:

Frank Falkenberg

DPE Investment Gesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer:

Christian Kasten

Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2020

Verkehrswert
in TEUR
Anteil am Vermögen
in %
Beteiligungen 37.383,0 58,8
Forderungen an Beteiligungsgesellschaften 23.271,6 36,6
Täglich verfügbare Bankguthaben 3.046,6 4,8
Zins- und Dividendenansprüche 0,7 0,0
Rückstellungen -116,3 -0,2
Sonstige Verbindlichkeiten – Andere -30,5 0,0
Nettoinventarwert (NAV) 63.555,1 100,0

Verwendungsrechnung zum 31. Dezember 2020

2020 insgesamt
in TEUR
Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -146,2
Belastung auf Kapitalkonten 146,2
Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0,0

Entwicklungsrechnung zum 31. Dezember 2020

31.12.2020
TEUR
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Rumpfgeschäftsjahres 0,2
1. Entnahmen für das Vorjahr 0,0
2. Zwischenentnahmen 0,0
3. Mittelzufluss (netto)
a) Mittelzufluss aus Gesellschaftereintritten 63.701,1
b) Mittelabfluss aus Gesellschafteraustritten 0,0
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung -146,2
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 0,0
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Rumpfgeschäftsjahres 63.555,1

Ausweis der Kapitalkonten zum 31. Dezember 2020 gemäß § 14 des Gesellschaftsvertrages und § 25 Abs. 4 KARBV

Komplementär 31.12.2020
TEUR
Kapitalkonto I 0,0
Kapitalkonto II (variables Kapitalkonto) 0,0
Kapitalkonto III (Verlustvortragskonto) 0,0
Gesamt 0,0
Nicht realisiertes Ergebnis 0,0
Gesamt inklusive nicht realisiertes Ergebnis 0,0
Kommanditisten 31.12.2020
TEUR
Kapitalkonto I 63.701,3
Kapitalkonto II (variables Kapitalkonto) 0,0
Kapitalkonto III (Verlustvortragskonto) -146,2
Gesamt 63.555,1
Nicht realisiertes Ergebnis 0,0
Gesamt inklusive nicht realisiertes Ergebnis 63.555,1

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Shield geschlossene Spezial-Investment GmbH & Co. KG, München

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Shield geschlossene Spezial-Investment GmbH & Co. KG, München, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 11. September bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Shield geschlossene Spezial-Investment GmbH & Co. KG für das Rumpfgeschäftsjahr vom 11. September bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 11. September bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.

Gemäß § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Prüfungsurteil

Wir haben die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der Shield geschlossene Spezial-Investment GmbH & Co. KG, München, zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für unser Prüfungsurteil

Wir haben die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsgemäß ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand: Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger Weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen von Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

München, den 29. April 2021

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Ziegler, Wirtschaftsprüfer

Kunze-Moser, Wirtschaftsprüferin

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde am 20. Mai 2021 festgestellt.

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