Miese Aktion: Die böse Weihnachtsüberraschung des Rainer J. Langnickel in Sachen UDI

Was wir von Rainer J. Langnickel halten, das dürfte unseren Stammlesern sicherlich hinreichend bekannt sein. Was wir aber nun gehört haben, passt dann auch wieder zu Rainer J. Langnickel.

Langnickel will Geld zurückhaben von den investierten Anlegern und zwar die Zinsen, die sie auf ihr UDI Investment als Zahlung erhalten haben.

Möglicherweise hatte Herr Langnickel aber auch Angst vor einer Verjährung der Rückforderung. Solch einen kurzen Termin zu setzen zu diesem Zeitpunkt, bei dem möglicherweise einige angeschriebene Anleger gar nicht zu Hause sind, ist einfach nur eine miese Aktion Herrn Langnickel. Rechtsanwalt Reime rät dazu, diese Forderung nicht anzuerkennen.

Nun wird man sich sicherlich vor Gericht streiten müssen, denn so klar dürfte die Rückforderung dann wohl nicht sein, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen.

In dem Schreiben heißt es:

UDI Genussrecht Nr. 1

Wichtige Terminsache mit Frist zum 30.12.2021

Sehr geehrte Frau,

Sie haben seit Erwerb der oben genannten Genussrechte in den meisten Jahren Zinsen ausgezahlt bekommen. Eine Übersicht der bisher erfolgten Nettozins- zahlungen finden Sie in der Tabelle unten. Steuern und Solidaritätsbeitrag wurden von der Emittentin zentral abgeführt. Die ausbezahlten Nettozinsen belaufen sich insgesamt auf  Euro.

Bei der Aufarbeitung der Finanzinstrumente anlässlich des erfolgten Eigentümer- und Managementwechsels wurde in den letzten Monaten festgestellt, dass eine Verzinsung jedoch jeweils nur bei Vorliegen eines Jahresüberschusses der Emittentin hätte gezahlt werden dürfen (vgl. § 4 Abs. 3 und Abs. 4 der Genussrechtsbedingungen). Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass nach § 6 Abs. 2 der Genussrechtsbedingungen der reduzierte Nominalwert der Genussrechte bei Gewinnen in Folgejahren zunächst wieder aufzufüllen ist, bevor erneut Zinsen hätten ausgeschüttet werden dürfen.

Aufgrund der ausgewiesenen Jahresfehlbeträge hätten an Sie als Genussrechts- geber/in keine Zinszahlungen erfolgen dürfen. Daher ist die Geschäftsführung der Emittentin gehalten, Sie zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Nettozinsen in Höhe von insgesamt 5.609,94 Euro bis spätestens 30.12.2021 aufzufordern. Da die Emittentin Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschlag zentral abgeführt hatte, wird sie den Finanzbehörden eine Korrekturmitteilung einreichen und von den Finanzbehörden die zu viel gezahlten Steuern und Solidaritätszuschläge zurückfordern.

Bitte überweisen Sie den Betrag wie folgt: Überweisungsbetrag:

Kontoinhaber:                 UDI Projekt-Finanz GmbH IBAN:                 DE47 7645 0000 0221 1819 02

BIC:                               BYLADEM1SRS

Bank:                             Sparkasse Mittelfranken-Süd Verwendungszweck:                                       1204091 – 2019496

Sollte lhnen die Rückzahlung innerhalb der gesetzten Frist nicht möglich sein, bitten wir Sie, die im Anhang beigefügte Verjährungsverzichtserklärung an uns im Original persönlich unterzeichnet bis 30.12.2021 zurückzusenden, am besten vorab auch per E-Mail an info@udi.de oder per Fax an 0911 92 90 555. Ansons- ten ist die Emittentin rechtlich gehalten, gegen Sie weitere Schritte einzuleiten.

Dieses Vorgehen ist auch im Sinne der Gleichbehandlung aller Anlegerinnen und Anleger bei diesem Produkt erforderlich.

Zitat Ende

Nun, sicherlich weiß Herr Langnickel, dass diese Rückforderung nicht so einfach sein wird.

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