Michael Wendler kein Haftbefehl nur eine Sitzungsbefehl?

Weil Michael Wendler nicht als Angeklagter in einem Prozess erschienen ist, will ihn ein Amtsgericht nun per „Haftbefehl“ zur Verhandlung bringen lassen.

Das Gericht Dinslaken erließ heute einen Sitzungshaftbefehl, der gilt, bis Wendler („Egal“, „Sie liebt den DJ“) seiner Ladung vor Gericht nachkommt. Er sei ordnungsgemäß zu den mehrfach verschobenen Gerichtsterminen geladen worden und fehle nun unentschuldigt, so das Gericht nach Angaben eines Sprechers. Es sei unklar, ob ein solcher „Haftbefehl“ in den USA, wo Wendler inzwischen lebt, überhaupt vollstreckt werde, ergänzte er.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49-Jährigen vor, Beihilfe zum Vereiteln einer Zwangsvollstreckung geleistet zu haben. Deswegen war ein Strafbefehl erlassen worden, gegen den Wendler allerdings Einspruch einlegte. Daher kam es nach mehreren verschobenen Terminen nun zum Prozess.

Wendler sollen – so der Vorwurf im Strafbefehl – Autorenanteile an mehr als 150 Musiktiteln überschrieben worden sein, um das Vermögen des ursprünglichen Rechteinhabers vor der Vollstreckung zu bewahren. In selber Absicht soll ihm ebenfalls vom ursprünglichen Rechteinhaber die Wortmarke „Michael Wendler“ übertragen worden sein.

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