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Verbraucher­schutz­verbände erhalten mehr Macht: Sie können Unternehmen jetzt auch zwingen, rechts­widrig kassierte Beträge zu erstatten. So sieht es jedenfalls das Ober­landes­gericht Dresden. Setzt sich die Rechts­ansicht durch, bekommen Verbraucher künftig rechts­widrig kassiertes Geld zurück, ohne dass sie selbst es fordern oder gar klagen müssen. Damit ist jetzt schon mehr Verbraucher­schutz möglich, als die neue Muster­fest­stellungs­klage haben wird. test.de erklärt die Rechts­lage.

https://www.test.de/Verbraucherschutz-Klagen-Eine-Klage-alle-Kunden-erhalten-Geld-zurueck-5354258-0/

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