Startseite Allgemeines Mehr Schutz für Bauherrn bei Bauverträgen ab. dem 1.Januar 2018
Allgemeines

Mehr Schutz für Bauherrn bei Bauverträgen ab. dem 1.Januar 2018

Teilen

Baubeschreibungen müssen künftig bestimmte Mindestanforderungen erfüllen und Bauverträge einen verbindlichen Termin zur Fertigstellung enthalten. Das Werkvertragsrecht wird an die besonderen Anforderungen von Bauvorhaben angepasst.

Bauunternehmer müssen Verbrauchern künftig rechtzeitig vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung aushändigen, die klare und verständliche Angaben zu den wesentlichen Eigenschaften des Bauwerks enthält. Sie wird grundsätzlich Inhalt des Vertrags und ermöglicht einen genauen Überblick über die angebotenen Leistungen. Der Vertrag hat außerdem verbindliche Angaben zum Fertigstellungstermin zu machen. Das gibt Verbrauchern mehr Planungssicherheit. Etwa, wann sie die bisherige Wohnung kündigen oder den Umzug organisieren sollen.

Widerrufs- und Kündigungsrecht

Verbraucher haben das Recht, einen Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu widerrufen. So können sie einen Kauf mit in der Regel hohen finanziellen Verpflichtungen noch einmal überdenken. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss, wenn nicht ordnungsgemäß belehrt wurde. Künftig gibt es im Werkvertragsrecht – und somit auch bei Bauverträgen – ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund.

Änderungen auch nach Vertragsschluss möglich

Häufig treten während der Ausführung des Baus noch Änderungen ein. Etwa wenn sich die Vorstellungen des Bauherren ändern oder er bestimmte Umstände nicht berücksichtigt hatte. Bauherren sollen deshalb das Bauvorhaben künftig noch nach Vertragsschluss einseitig ändern können.

Der Unternehmer muss die Änderungen aber nur ausführen, wenn sie für ihn zumutbar sind. Dabei sind die Interessen beider Parteien angemessen zu berücksichtigen.

Die Berechnung der Mehr- oder Mindervergütung dafür hat grundsätzlich anhand der tatsächlichen Kosten zu erfolgen. Der Unternehmer erhält angemessene Zuschläge für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn.

Der Bauunternehmer ist auch verpflichtet, Unterlagen über das Bauwerk zu erstellen, die der Verbraucher zum Nachweis der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften oder für den Kredit benötigt.

Außerdem werden verschiedene Vorschriften vereinfacht oder effektiver gestaltet: Zum Beispiel die Berechnung von Abschlagszahlungen, für die es Obergrenzen gibt, sowie die Abnahme der Bauleistung durch den Bauherren. Bei einer Kündigung des Bauvertrages oder bei Verweigerung der Abnahme ist der Leistungstand bzw. der Zustand des Werkes zu dokumentieren.

Der Gesetzentwurf enthält zugleich spezielle Neuregelungen für den Architekten- und Ingenieurvertrag.

Bessere Gewährleistung

Darüber hinaus gibt es eine Änderung bei der Mängelhaftung: Der Verkäufer einer beweglichen Sache ist bereits jetzt gegenüber dem Käufer verpflichtet, die in eine andere Sache eingebaute oder mit ihr verbundene mangelhafte Kaufsache auszubauen und durch eine fehlerfreie Ersatzsache zu ersetzen. Das gilt künftig auch für Käufe zwischen Unternehmern.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Anthony Fauci verweigert Aussage vor US-Senat und beruft sich auf den fünften Verfassungszusatz

Der frühere US-Regierungsberater Anthony Fauci, eine der bekanntesten Persönlichkeiten der amerikanischen Corona-Politik,...

Allgemeines

Mega Millions: 800-Millionen-Dollar-Jackpot geknackt – Gewinner kommt aus Florida

Ein Lottospieler in Florida dürfte seit Dienstagabend einen sehr genauen Blick auf...

Allgemeines

Affäre mit Gavin Newsom: Frühere Mitarbeiterin spricht nach fast 20 Jahren über Hintergründe

Fast zwei Jahrzehnte nach Bekanntwerden ihrer Affäre mit dem heutigen kalifornischen Gouverneur...

Allgemeines

Krebs mit 25 Jahren: Plötzlich wurde die Frage nach eigenen Kindern dringend

Mit 37 Jahren hielt Elle Crofton schließlich ihren Sohn Harry im Arm....