MAXDA ein Fall für den Verbraucherschutzausschuss im Landtag von Rheinland-Pfalz endlich!

Endlich, muss man wohl sagen, wird eine „Mauer des Schweigens“ durchbrochen, denn die gab es rund um den Vorgang MAXDA mit 175.000 betrogenen Kunden.

Der gesamte Vorgang ist ein Skandal, den wir von diebewertung.de aufgedeckt haben.

Besonders verwerflich an diesem Skandal ist es, dass sich das Land Rheinland-Pfalz hier an Geldern bereichern will, die eigentlich, man verzeihe mir diesen Ausdruck bitte, „armen Schluckern“ zustehen, denn die Kunden, die das Unternehmen MAXDA in Anspruch nehmen, sind nicht die wohlhabenden Menschen, denen hundert Euro nichts ausmachen würden.

Es sind die Menschen, für die MAXDA die letzte Rettung ist, und selbst da hat dann ein Unternehmen wie MAXDA über 7 Jahre keinerlei Skrupel gehabt, diese Kunden abzuzocken, ja geht man den Ausführungen der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern nach, sogar betrogen hat.

Nach dem das Unternehmen dann erwischt wurde, hat man das Unternehmen nicht zur Wiedergutmachung verurteilt, es wäre das Nachvollziehbarste gewesen, sondern hat von Seiten der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern einen Weg gewählt, der einfach nur dreist ist und den Geruch eines weiteren Betruges hat. Diesmal von staatlicher Seite legalisiert.

Man hat den Vorgang im Bundesanzeiger veröffentlicht unter der Rubrik „vorläufige Sicherungsmaßnahmen“ und über diese Veröffentlichung die geschädigten Kunden des Unternehmens MAXDA aufgeforder, sich bei der Staatsanwaltschaft zu melden, um ihre Forderung dort anzumelden. Ob dem dann statt gegeben wird, ist dann wieder eine neue Frage.

Mal ganz ehrlich, verehrte Staatsanwaltschaft Kaiserslautern, warum hat man dem Unternehmen nicht auferlegt, alle zu Unrecht erlangten Gelder an die Kunden zurück zu überweisen. Der geschädigte Kunde hat doch dazu irgendwann eine Abrechnung von MAXDA bekommen, also müssten die gesamten Unterlagen doch noch im Unternehmen vorhanden sein.

War es etwa so verlockend, den Staatssäckel mit 30 Millionen auf Kosten betrogener Verbraucher nochmals abzukassieren?

Was man zudem wissen muss, ist, dass der Bundesanzeiger mit diesen Eintragungen im Google Suchindex nicht vorhanden ist, das also dort aufzufinden, ist dann schon irgendwie „reine Glückssache“.

https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/ausschuesse/integrationsa-e-38-17.pdf

https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/6523-V-17.pdf

 

 

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