Marc Philipp Unger, der von der DI Deutschen Immobilien und GF der Convivo Wohnparks Deutschland.Immobilien GmbH

Was für eine Pleite, was für ein Desaster auch für das Unternehmen MLP Finanzberatung SE aus Walldorf, dort war jener Marc Philipp Unger noch bis zum Ende des vorigen Jahres in führender Position tätig. Bis zum 1. Dezember 2022 hatte Marc Philipp Unger dort im Hause die Stellung eines Prokuristen.

Hat das Unternehmen möglicherweise bereits damals schon erkannt, dass es mit „seinen Töchtern bergab geht“? Denkbar denn eine solche Entwicklung wie beim Unternehmen Convivo kündigen sich nicht urplötzlich an, sondern sind das Ergebnis einer Entwicklung die über Monate abläuft.

So schlecht diese Entwicklung möglicherweise auch für Marc Philipp Unger aus beruflicher Sicht gewesen sein mag, möglicherweise geht es betroffenen Pflegeapartmentbesitzern derzeit noch schlechter. Ja, bei dem einen oder anderen ist dann sogar die Existenz bedroht, wenn man Ausführungen von betroffenen Anlegern glauben darf. Da geht schon die Sorge um, in ein Investment investiert zu haben, das sie nun möglicherweise in den wirtschaftlichen Ruin führen kann.

Wir haben seit Jahren vor dem Erwerb eines Pflegeapartments gewarnt, denn ein Pflegeapartment ist eine Management-Immobilie, da muss man sich darum kümmern, dass das Pflegeapartment dann auch dauerhaft vermietet ist. Nur dann fließen ja auch Einnahmen zurück. Einnahmen, die man auf Seiten der Anleger dringend benötigt, um Zins- und Tilgungsleistungen an die finanzierende Bank bezahlen zu können.

Tatsache ist aber auch, dass der Zweitmarkt für Pflegeapartments kaum vorhanden ist, denn mit der gesamten derzeit geführten Diskussion haben viele Investoren natürlich mitbekommen, dass dieses Investment eben mit einer hohen wirtschaftlichen Gefahr verbunden ist.

Wie aber kann man ein Pflegeapartment, was nicht belegt ist, dann überhaupt einer Nutzung zuführen? Schwierig, steht ein ganzes Pflegeheim leer, dann kann man das Gebäude sicherlich der Gemeinde andienen, um Flüchtlinge unterzubringen. Aber auch das ist nur eine temporäre Lösung.

Pflegeheimbetreiber haben immer mehr Probleme, geeignetes Personal zur Bewirtschaftung des Pflegeheimes zu finden, aber ohne qualifiziertes Personal kann man dann eben eine solche Pflegeeinrichtung nicht betreiben. Zudem kommen immer höhere gewerberechtliche Auflagen hinzu für den Betreiber eines Pflegeheimes, die erfüllt werden müssen, sonst gibt es keine Genehmigung.

Sie sehen, nach unseren Ausführungen ist es sicherlich gerechtfertigt, hier von einem Totalverlustrisiko zu sprechen. Da kommen wir dann wieder zum Thema „Berater“. Uns liegen Beratungsprotokolle vor, die nichts von einem Totalverlustrisiko sagen, aber auch nicht davon, dass es ein Betreiberrisiko gibt, heißt, dass es eine Managementimmobilie ist. Da könnten die Berater schon in der Haftung stehen, so Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden. Ich bin der Meinung, dass der Anleger das gerichtlich überprüfen lassen sollte, denn so einfach sollte sich der Berater nicht „fortstehlen“ können, wenn es um das Thema Beraterhaftung geht.

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