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MABEWO Kommnentarverfasser Mamat-so was muss man sich antun!

geralt (CC0), Pixabay
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Natürlich werden wir sehr oft für unsere Tätigkeit beschimpft, ja sogar bedroht – aber damit haben wir gelernt zu leben.

Ein Kommentarverfasser schrieb vor kurzer Zeit Folgendes (Zitat):

„Sehr geehrter Herr Bemer, sehr aufmerksam habe ich Ihre negative Einschätzung zur Firma Mabewo verfolgt. In diesem Zusammenhang ist mir aufgefallen, dass Sie in engem Kontakt mit RA Reime stehen und ihn schon mehrfach zu Einschätzungen herangezogen haben. Dabei dürfte Ihnen nicht entgangen sein, dass dessen Internetveröffentlichung zurückgenommen wurde. Für mich stellt sich nun die Frage, ob Ihre Veröffentlichung einen fundierten Hintergrund hat oder nur dazu geeignet ist, die Firma in Misskredit zu bringen? Ich erwarte jedenfalls von Informationen im Internet, dass diese wahrheitsgemäß eingestellt werden und nicht als ‚Fake‘ zu bezeichnen sind! Mich hat die Berichterstattung jedenfalls befremdet, da mir solche Aussagen nicht vorliegen. Ich kann Ihrer Plattform nur eine absolut negative Bewertung aussprechen.“

Zitat Ende.

Spannend wäre jetzt natürlich zu erfahren, was dieser Kommentarverfasser zur aktuellen BaFin-Veröffentlichung sagt. Wir veröffentlichen selbstverständlich auch solche Kommentare, um zu zeigen, mit welchen Mitteln und Tönen versucht wird, Meinung zu machen und Menschen zu diskreditieren – wohl wissend, dass wir mit unserer Berichterstattung im Recht sind.

Für solche Kommentare gibt es regelrechte „Söldner“, die gegen Bezahlung entsprechende Texte verfassen – natürlich mit Fake-E-Mail-Adressen, die es nicht gibt. Das sind häufig dieselben „Schönschreiber“, die über Jahre hinweg ein Unternehmen im Internet über den grünen Klee loben. Solche Personen agieren grundsätzlich anonym – ihr Gesicht wollen sie nicht zeigen.

Besonders interessant ist: Genau dieser Kommentarverfasser weiß auch, dass das Landgericht Frankfurt den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Rechtsanwalt Reime abgelehnt hat – mit anderen Worten: Alles war juristisch korrekt. Der Anwalt auf der Gegenseite war übrigens der bekannte „Etappensieger-Frohlocker“ Dr. Lucas Brost von der Kanzlei BrostClassen in Köln. Da haben sich zwei gefunden, mag man denken.

Nun gut.

Vielleicht hat die BaFin ja auch was gegen MABEWO, bestimmt in den Augen von j.Mamat. Zumindest konnte er sich sicherlich ein warmes Essen von dem Söldnerlohn kaufen.

 

 

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