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MABA Rückabwicklungsverfügung der BaFin

Rückabwicklungsverfügung | © jarmoluk / Pixabay
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Wir hatten Anfang Januar über die Werbung des Unternehmens auf unseren Internetplattformen berichtet und parallel dazu unsere Dokumente und Rechercheerkenntnisse der BaFin mitgeteilt und diese um eine eigenständige Prüfung des Vorgangs gebeten. Wir, in der Redaktion, waren von Beginn an davon überzeugt, dass es sich hier um ein Einlagegeschäft handelt.

Zu dieser Einschätzung ist dann auch die BaFin gekommen. Dafür muss man dann auch einmal Danke sagen an die BaFin, denn sie hat hier sehr schnell reagiert und das Angebot beendet.

Natürlich stellt sich hier nun die Frage: „Mit wieviel Schaden bleiben die Anleger möglicherweise nun auf der Strecke?“ Parallel zu unseren Vermutungen hatten wir auch die Commerzbank auf den Vorgang aufmerksam gemacht, denn dort wurden die „Sparkonten“ für die Anleger wohl geführt.

Inwieweit die Commerzbank selber gegenüber dem Unternehmen sofort gehandelt hat, wissen wir nicht. Zumindest kann man der BaFin-Mitteilung aber dann auch entnehmen, dass die BaFin die Banken wohl angewiesen hat, keine Gelder mehr auf die Konten der MABA anzunehmen. Möglicherweise können diese Anleger nun froh sein, da sie vor einem Vermögensschaden bewahrt wurden.

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