Lloyd Fonds Wohnungsbau GmbH

Lloyd Fonds AG

Hamburg

WKN A12UP2
ISIN DE000A12UP29

Hinweisbekanntmachung (gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG)

Die Lloyd Fonds AG mit dem Sitz in Hamburg (HRB 75 492, Amtsgericht Hamburg) ist Alleingesellschafterin der Lloyd Fonds Wohnungsbau GmbH mit dem Sitz in Hamburg (HRB 135 490, Amtsgericht Hamburg). Es ist beabsichtigt, die Lloyd Fonds Wohnungsbau GmbH nach § 2 Nr. 1 UmwG auf die Lloyd Fonds AG im Wege der Aufnahme durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes zu verschmelzen.

Der Verschmelzungsvertrag wurde zum Handelsregister der Lloyd Fonds AG eingereicht.

Der Verschmelzungsvertrag wurde am 15. August 2019 abgeschlossen.

Ein Verschmelzungsbeschluss bei der Lloyd Fonds AG ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich, wenn nicht Aktionäre der Lloyd Fonds AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Auf dieses Recht weisen wir unsere Aktionäre ausdrücklich hin.

Ein Verschmelzungsbeschluss bei der übertragenden Lloyd Fonds Wohnungsbau GmbH ist nach § 62 Abs. 4 UmwG entbehrlich, da der Lloyd Fonds AG alle Geschäftsanteile der Lloyd Fonds Wohnungsbau GmbH gehören.

In den Geschäftsräumen der Lloyd Fonds AG in 20354 Hamburg, Amelungstraße 8-10, liegen der Entwurf des Verschmelzungsvertrags, die Jahresabschlüsse/Konzernabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018 der Lloyd Fonds AG und der Lloyd Fonds Wohnungsbau GmbH zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen übersandt.

 

Hamburg, den 15. August 2019
19-06887 P\JA

Für die Lloyd Fonds AG:

Der Vorstand

Klaus Pinter                Nicholas Krogmann

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