Lloyd Fonds AG – Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG

Lloyd Fonds AG

Hamburg

WKN A12UP2
ISIN DE000A12UP29

Hinweisbekanntmachung (gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG)

Die Lloyd Fonds AG mit dem Sitz in Hamburg (HRB 75 492, Amtsgericht Hamburg) ist Alleingesellschafterin der Lloyd Shipping GmbH mit dem Sitz in Hamburg (HR B 95 648, Amtsgericht Hamburg). Es ist beabsichtigt, die Lloyd Shipping GmbH nach § 2 Nr. 1 UmwG auf die Lloyd Fonds AG im Wege der Aufnahme durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes zu verschmelzen.

Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags wurde zum Handelsregister der Lloyd Fonds AG eingereicht.

Der Verschmelzungsvertrag wurde am 16.12.2021 abgeschlossen.

Ein Verschmelzungsbeschluss bei der Lloyd Fonds AG ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich, wenn nicht Aktionäre der Lloyd Fonds AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Auf dieses Recht weisen wir unsere Aktionäre ausdrücklich hin.

Ein Verschmelzungsbeschluss bei der übertragenden Lloyd Shipping GmbH ist nach § 62 Abs. 4 UmwG entbehrlich, da der Lloyd Fonds AG alle Geschäftsanteile der Lloyd Shipping GmbH gehören.

In den Geschäftsräumen der Lloyd Fonds AG in 20099 Hamburg, An der Alster 42, liegen der Verschmelzungsvertrag, die Jahresabschlüsse/​Konzernabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 der Lloyd Fonds AG und der Lloyd Shipping GmbH zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen übersandt.

 

Hamburg, den 16.12.2021

Für die Lloyd Fonds AG:

Der Vorstand

Achim Plate                Michael Schmidt

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