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Life Forestry Switzerland AG/LFS Bewirtschaftungs AG- Rechtsanwalt Klaus Seimetz

Pixaline (CC0), Pixabay
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Life Forestry: Urteile, Teakbäume und offene Millionenfragen – was die Antworten von Rechtsanwalt Seimetz wirklich klären

Seit Jahren vertritt Rechtsanwalt Seimetz Anleger im Komplex Life Forestry. Seine Kanzlei verweist auf gerichtliche Erfolge und hält es für vertretbar, dass betroffene Anleger unter bestimmten Umständen Verträge mit der LFS Bewirtschaftungs AG abschließen. Eine ausführliche Presseanfrage sollte klären, was die bisherigen juristischen Erfolge wirtschaftlich tatsächlich gebracht haben, welche Rechtsposition Anleger an den Teakbäumen besitzen und auf welcher Grundlage eine weitere Bewirtschaftung sinnvoll sein soll. Die Antworten schaffen an einigen Stellen Klarheit – lassen aber gerade bei zentralen wirtschaftlichen Fragen erhebliche Lücken.

Im Mittelpunkt steht zunächst ein Urteil, mit dem die Kanzlei öffentlich geworben hat. Nach Darstellung von Rechtsanwalt Seimetz wurde ein Verwaltungsrat der Life Forestry Switzerland AG wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung verurteilt. Welcher Verwaltungsrat betroffen ist, welches Gericht entschieden hat, unter welchem Aktenzeichen das Verfahren geführt wurde und wann das Urteil erging, möchte die Kanzlei jedoch nicht offenlegen. Sie verweist dafür auf persönlichkeits- und datenschutzrechtliche Gründe sowie auf Interessen ihrer Mandanten.

Damit bleibt eine unabhängige Überprüfung dieses von der Kanzlei hervorgehobenen Erfolgs anhand der Antwort zunächst erschwert.

Der vielzitierte Erfolg war ein Versäumnisurteil

Eine wichtige Klarstellung liefert Seimetz allerdings selbst: Bei dem Urteil handelte es sich nicht um eine Entscheidung nach vollständiger streitiger Beweisaufnahme, sondern um ein ausführlich begründetes Versäumnisurteil.

Die Gegenseite sei zwar anwaltlich vertreten gewesen, erklärt die Kanzlei. Das Gericht habe aufgrund des umfangreich substantiierten und dokumentierten Vortrags entscheiden können. Rechtsmittel seien nach Kenntnis der Kanzlei nicht eingelegt worden, weitere Verhandlungen seien deshalb nicht zu erwarten.

Das schmälert die rechtliche Wirkung eines rechtskräftigen Versäumnisurteils nicht automatisch. Für die öffentliche Einordnung macht es aber einen Unterschied, ob ein Gericht nach umfangreicher streitiger Beweisaufnahme sämtliche Kernfragen abschließend beurteilt oder aufgrund der prozessualen Situation ein Versäumnisurteil erlässt.

Gerade bei einem Fall, in dem weitreichende Aussagen zu Täuschung, Eigentum und persönlicher Haftung im Raum stehen, sollte dieser Unterschied in der Berichterstattung transparent gemacht werden.

Die entscheidende Frage: Wie viel Geld haben Anleger tatsächlich zurückbekommen?

Noch wichtiger als die Zahl gewonnener Verfahren ist für Anleger eine andere Frage:

Wie viel des investierten Geldes konnte durch diese Verfahren tatsächlich zurückgeholt werden?

Auf genau diese Frage liefert die Stellungnahme keine Erfolgsmeldung.

Die Kanzlei berichtet, dass sie aufgrund eines ersten Urteils eines deutschen Berufungsgerichts Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in der Schweiz eingeleitet habe. Diese hätten sich über mehrere Monate hingezogen. Die Life Forestry Switzerland AG habe Rechtsmittel und Fristverlängerungen genutzt. Noch bevor diese Möglichkeiten ausgeschöpft gewesen seien, sei das Konkursverfahren über die Gesellschaft eröffnet worden.

Dann folgt der entscheidende Satz:

Nach Angaben der Kanzlei konnte deshalb „tatsächlich keine erfolgreiche Vollstreckung (mehr) erfolgen“.

Die Kanzlei weist zwar darauf hin, dass Life Forestry in mehreren Verfahren zumindest die Verfahrenskosten ihrer Mandanten erstattet habe. Einen Fall, in dem ein Anleger aufgrund dieser Vollstreckung sein investiertes Kapital oder eine titulierte Schadensersatzforderung tatsächlich realisiert hat, nennt die Stellungnahme jedoch nicht.

Die bisherige Bilanz lässt sich deshalb nur sehr eingeschränkt positiv bewerten

Nach den vorliegenden Antworten kann nicht seriös behauptet werden, dass Anleger durch die bisherigen Urteile in nennenswertem Umfang ihr investiertes Geld zurückerhalten hätten.

Ebenso wenig wäre es korrekt, daraus abzuleiten, dass kein einziger Mandant jemals irgendeinen Geldbetrag erhalten habe. Dazu fehlen Angaben etwa zu möglichen Vergleichen, freiwilligen Zahlungen oder anderen Verfahren.

Was aber anhand der Stellungnahme gesagt werden kann:

Die Kanzlei nennt keinen einzigen konkret bezifferten Fall, in dem ein Anleger seine eigentliche Investition oder eine titulierte Hauptforderung aufgrund der Vollstreckung gegen Life Forestry zurückerhalten hat.

Bestätigt werden lediglich Erstattungen von Verfahrenskosten in mehreren Fällen.

Für Anleger ist dieser Unterschied fundamental.

Ein gewonnenes Urteil kann juristisch ein Erfolg sein. Wirtschaftlich entsteht daraus aber erst dann ein Erfolg, wenn Geld tatsächlich realisiert werden kann.

Genau hier zeigt die Antwort von Seimetz selbst die Grenze gerichtlicher Erfolge im Life-Forestry-Komplex.

LFS Bewirtschaftungs AG: Keine „Empfehlung“ – aber eine positive Einschätzung

Besonders sensibel ist die derzeitige Frage, wie mit den Teakbeständen weiter verfahren werden soll.

Die Presseanfrage wollte wissen, ob Rechtsanwalt Seimetz eine neue Bewirtschaftungs- oder Vermarktungslösung um Patrick Huber beziehungsweise die LFS Bewirtschaftungs AG unterstützt.

Seimetz widerspricht der Darstellung, seine Kanzlei empfehle eine solche Lösung.

Nach seiner Darstellung wollen vielmehr zahlreiche Mandanten das Angebot der LFS Bewirtschaftungs AG vorsorglich annehmen. Die Kanzlei teile diesen Mandanten mit, dass sie es angesichts der vorgesehenen Kündigungsmöglichkeiten gegenwärtig für „vertretbar“ halte, zunächst einen entsprechenden Vertrag abzuschließen und die weitere Entwicklung zu beobachten.

Das ist formal keine ausdrückliche Empfehlung.

Es ist allerdings mehr als eine völlig neutrale Begleitung.

Wer Mandanten mitteilt, ein Vertragsschluss sei derzeit vertretbar, gibt damit eine rechtliche Bewertung ab. Die Kanzlei unterstützt zudem diejenigen Mandanten, die solche Verträge bereits abgeschlossen haben oder abschließen wollen, bei deren Umsetzung.

Seimetz begründet diese Haltung mit dem Fehlen realistischer Alternativen.

Ein möglicherweise schlechter Verkauf, bei dem Anleger nur einen Teil ihres Investments zurückbekämen, könne besser sein als ein Totalverlust nach langjährigen und kostspieligen Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang und problematischen Vollstreckungsaussichten.

Diese Argumentation ist wirtschaftlich nachvollziehbar.

Sie wirft allerdings die nächste entscheidende Frage auf:

Was soll eigentlich verkauft werden – und wem gehören diese Bäume rechtlich?

Seimetz selbst bezweifelt, dass Anleger jemals Eigentümer ihrer Bäume wurden

An diesem Punkt wird die Situation besonders widersprüchlich.

Die Anleger sollen neue beziehungsweise fortgesetzte Bewirtschaftungs- und Verwertungsmöglichkeiten für „ihre“ Teakbäume prüfen.

Gleichzeitig vertritt die Kanzlei Seimetz seit Jahren selbst die Auffassung, dass die Anleger gerade kein wirksames Eigentum an den vermeintlich gekauften Bäumen erworben hätten.

Seimetz erklärt ausdrücklich, seine Kanzlei sei nach Prüfung der Sach- und Rechtslage bereits seit Jahren der Auffassung, Anleger seien über den angeblich wirksamen Eigentumserwerb getäuscht worden und hätten tatsächlich kein rechtlich wirksames Eigentum erworben. Diese Position sei in den Gerichtsverfahren vorgetragen und mit Sachverständigengutachten unterlegt worden.

Das ist eine weitreichende Aussage.

Denn wenn Anleger tatsächlich niemals Eigentümer der einzelnen Bäume geworden sein sollten, stellt sich zwangsläufig die Frage, auf welcher konkreten rechtlichen Grundlage eine heutige Gesellschaft diese Bäume für die Anleger bewirtschaften oder verkaufen kann.

Genau diese Schnittstelle zwischen angeblich fehlendem Eigentum und neuer wirtschaftlicher Verwertung bleibt in der Antwort nicht vollständig aufgelöst.

Keine klare Antwort auf die Frage, ob die individuellen Bäume überhaupt noch existieren

Auch die Frage nach dem tatsächlichen Bestand ist von zentraler Bedeutung.

Gefragt wurde ausdrücklich, ob für die einzelnen Mandanten eine schriftliche, individualisierte und überprüfbare Bestätigung vorliegt, dass ihre vertraglich zugeordneten Bäume noch existieren und eindeutig zugeordnet werden können.

Die Antwort darauf lautet im Wesentlichen, die Kanzlei „empfehle“ die Bewirtschaftung nicht, sondern begleite lediglich Mandanten, die das Angebot annehmen wollten.

Die eigentliche Tatsachenfrage bleibt damit unbeantwortet:

Liegt eine solche individuelle Bestätigung vor oder nicht?

Aus der Stellungnahme ergibt sich jedenfalls keine entsprechende Dokumentation.

Das ist deshalb relevant, weil Anleger kaum abschätzen können, welchen wirtschaftlichen Wert ein neuer Bewirtschaftungsvertrag besitzt, solange weder Bestand noch eindeutige Zuordnung der angeblich für sie vorgesehenen Bäume verlässlich feststehen.

Auch zu Patrick Hubers früherer Rolle bleiben Details unter Verschluss

Die Kanzlei erklärt, im Rahmen ihrer früheren Gerichtsverfahren sei die damalige Funktion Patrick Hubers nicht entscheidungserheblich gewesen.

Seit Gründung der LFS Bewirtschaftungs AG habe man allerdings Erkundigungen über Huber und seine frühere Tätigkeit eingeholt.

Welche Erkenntnisse dabei gewonnen wurden, teilt Seimetz nicht mit. Zur Begründung verweist er auf Persönlichkeits- und Datenschutzrechte.

Damit bleibt auch für Anleger nicht öffentlich nachvollziehbar, welche konkrete frühere Rolle Huber im Life-Forestry-Umfeld hatte und welche Prüfung die Kanzlei vorgenommen hat, bevor sie die Zusammenarbeit mit der neuen Bewirtschaftungsgesellschaft rechtlich begleitet.

Fairerweise muss hinzugefügt werden:

Seimetz behauptet nicht, Huber uneingeschränkt zu vertrauen oder Anlegern dessen Angebot als sicher zu empfehlen. Im Gegenteil räumt die Kanzlei ausdrücklich ein, dass weiterhin erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Risiken bestehen.

Stiftung in Liechtenstein: laut Seimetz faktisch vermögenslos

Ein weiterer möglicher Rettungsanker wäre die Stiftung in Liechtenstein, die nach den vorliegenden Informationen innerhalb der Life-Forestry-Strukturen geschaffen worden sein soll.

Seimetz erklärt hierzu, die Stiftung und ihr behaupteter Zweck seien seiner Kanzlei seit Jahren bekannt.

Er sagt allerdings auch, die Stiftung sei inzwischen „faktisch vermögenslos“. Die Kanzlei untersuche weiterhin, was mit den an die Stiftung geflossenen Geldern geschehen sei.

Für diese Einschätzung liefert die Antwort selbst allerdings keine Kontoauszüge, Jahresabschlüsse oder sonstigen Vermögensnachweise.

Es handelt sich daher zunächst um die von Seimetz mitgeteilte Erkenntnis seiner Kanzlei.

Nach seiner Einschätzung wäre ein Vorgehen gegen die Stiftung für Anleger wirtschaftlich wenig sinnvoll. Ein möglicher Anspruch müsse zunächst über Jahre gerichtlich geklärt werden. Bis dahin bestehe zudem das Risiko, dass möglicherweise überhaupt keine verwertbaren Bäume mehr vorhanden seien.

Auch dieses Argument unterstreicht, wie groß die Unsicherheit inzwischen offenbar ist.

Mehrfachverkäufe und unbezahlte Arbeiter: zentrale Fragen bleiben offen

Die Presseanfrage enthielt außerdem Fragen zu möglichen Mehrfachverkäufen beziehungsweise Mehrfachverpachtungen von Bäumen oder Plantagenflächen sowie zu möglichen Forderungen unbezahlter Plantagenarbeiter.

Gerade diese Fragen wären für Anleger erheblich.

Wenn dieselben Bäume mehrfach wirtschaftlich verschiedenen Anlegern zugeordnet worden sein sollten, könnte das die spätere Verwertung grundlegend erschweren.

Ebenso könnten arbeitsrechtliche oder sonstige lokale Forderungen Auswirkungen auf Plantagen und Vermögenswerte haben.

Die vorliegende schriftliche Stellungnahme liefert hierzu jedoch keine konkrete Zahl von Verdachtsfällen und keine belastbare Antwort zu den behaupteten Forderungen von Beschäftigten.

Unter der entsprechenden Überschrift folgen vielmehr Ausführungen zur LFS Bewirtschaftungs AG, zum weiteren Vorgehen der Mandanten und zu möglichen wirtschaftlichen Beziehungen der Kanzlei.

Damit bleiben ausgerechnet zwei wesentliche tatsächliche Fragen weiterhin offen.

Keine wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Seimetz und Huber

Einen Punkt beantwortet die Kanzlei dagegen ausgesprochen eindeutig.

Seimetz erklärt, weder zwischen seiner Kanzlei beziehungsweise ihm persönlich und Patrick Huber noch mit einer von Huber vertretenen Gesellschaft bestünden wirtschaftliche, vertragliche oder sonstige geschäftliche Beziehungen.

Auch erhalte die Kanzlei weder unmittelbar noch mittelbar eine Vergütung oder andere wirtschaftliche Leistung dafür, dass Life-Forestry-Anleger neue Verträge abschließen.

Für eine faire Darstellung gehört diese Erklärung ausdrücklich in die Berichterstattung.

Es gibt auf Grundlage der vorliegenden Stellungnahme keinen Beleg für ein wirtschaftliches Eigeninteresse der Kanzlei am Abschluss solcher Verträge.

Seimetz warnt inzwischen selbst vor neuen Klagen

Bemerkenswert ist schließlich die Einschätzung der Kanzlei zu weiteren Schadensersatzverfahren.

Seimetz hält zahlreiche denkbare Klagen gegen andere Haftungsgegner inzwischen für wirtschaftlich hochproblematisch. Neben hohen Kosten und unsicheren Vollstreckungsaussichten verweist er insbesondere auf mögliche Verjährung.

Nach seiner Einschätzung dürften entsprechende Ansprüche in vielen Fällen inzwischen sowohl nach deutschem und schweizerischem Recht als auch nach dem Recht Costa Ricas beziehungsweise Ecuadors längst verjährt sein.

Das ist gerade vor dem Hintergrund früherer erfolgreicher Klagen bemerkenswert.

Die juristische Strategie scheint sich damit zumindest teilweise verschoben zu haben:

Weg von der Hoffnung, Schadensersatzurteile gegen frühere Verantwortliche später vollständig vollstrecken zu können – hin zu dem Versuch, aus den vorhandenen Teakbeständen noch einen möglichst großen wirtschaftlichen Rückfluss zu erzielen.

Die Bilanz: juristische Erfolge, aber kein belegter Rückfluss der Investitionen

Genau an diesem Punkt sollte die bisherige Arbeit der Kanzlei differenziert bewertet werden.

Rechtsanwalt Seimetz kann auf gerichtliche Erfolge verweisen. Seine Kanzlei hat Verfahren gewonnen, Rechtspositionen der Anleger vertreten und nach eigener Darstellung früh Zweifel am behaupteten Eigentum an einzelnen Teakbäumen erhoben.

Das ist die juristische Seite.

Die wirtschaftliche Bilanz sieht nach den jetzt vorliegenden Antworten deutlich nüchterner aus.

Auf die konkrete Frage nach erfolgreichen Vollstreckungen in der Schweiz räumt die Kanzlei selbst ein, dass die eingeleitete Vollstreckung nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Lediglich Verfahrenskosten seien in mehreren Fällen erstattet worden.

Eine Zahl von Anlegern, die durch die Tätigkeit von Rechtsanwalt Seimetz bislang ihr investiertes Kapital tatsächlich zurückerhalten haben, nennt die Kanzlei nicht.

Ebenso nennt sie keine Gesamtsumme des für ihre Mandanten realisierten Kapitals.

Deshalb wäre eine Aussage wie „Seimetz hat Anlegern ihr Geld zurückgeholt“ auf Basis der vorliegenden Antwort nicht ausreichend belegt.

Umgekehrt wäre die Behauptung, seine Tätigkeit habe überhaupt keinen wirtschaftlichen Nutzen erbracht, ebenfalls zu weitgehend. Nach seiner Darstellung wurden zumindest Prozesskosten erstattet; außerdem können weitere, in der Stellungnahme nicht bezifferte wirtschaftliche Vorteile existieren.

Der entscheidende Unterschied bleibt jedoch bestehen:

Ein Urteil über 100.000 Euro ist wirtschaftlich keine Rückzahlung von 100.000 Euro, solange daraus kein Geld beim Anleger ankommt.

Gerade im Fall Life Forestry scheint dies die entscheidende Lehre der vergangenen Jahre zu sein.

Die schwierigste Entscheidung liegt weiterhin bei den Anlegern

Damit stehen Anleger heute vor einer Situation, die kaum befriedigend ist.

Nach Auffassung ihrer eigenen Anwälte könnten sie nie wirksames Eigentum an den vermeintlich gekauften Bäumen erworben haben.

Gleichzeitig ist öffentlich nicht geklärt, ob sämtliche individuell zugeordneten Bäume überhaupt noch existieren.

Die früher vorgesehene Stiftung in Liechtenstein ist nach Angaben von Seimetz faktisch vermögenslos.

Weitere Schadensersatzklagen könnten teuer, langwierig, möglicherweise verjährt und anschließend schwer vollstreckbar sein.

Und die Alternative besteht aus einem neuen beziehungsweise fortgesetzten Bewirtschaftungsmodell, das ebenfalls Risiken beinhaltet.

Seimetz verschweigt diese Risiken nicht. Im Gegenteil räumt seine Stellungnahme ausdrücklich ein, dass Anleger „in jeglicher Hinsicht und bei jedweder Vorgehensweise“ weiterhin wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken ausgesetzt seien.

Genau deshalb wäre jetzt vor allem eines notwendig:

möglichst viel überprüfbare Transparenz.

Welche Bäume existieren tatsächlich noch? Wem sind sie zugeordnet? Wer besitzt die Grundstücke? Welche lokalen Rechte bestehen? Welche Belastungen liegen auf Plantagen und Holzbeständen? Welche Einnahmen und Kosten sind bei einer weiteren Bewirtschaftung realistisch? Und wie viel Geld haben Anleger durch die bisherigen juristischen Maßnahmen tatsächlich zurückerhalten?

Die Stellungnahme von Rechtsanwalt Seimetz beantwortet einige dieser Fragen.

Die für Anleger wirtschaftlich entscheidenden Antworten stehen jedoch in wesentlichen Punkten weiterhin aus.

 

 

2 Kommentare

  • Die Nummer hat er schon bei Sharewood Forestry durchgezogen. Ein Blender mit Fake-Urteilen: Entweder bekommen seine Mandanten kein Geld oder nur Versäumnisurteile oder beides.

  • Steinmetz?! Ist für mich ein so genannter „Nachverwerter“. Nachverwerter barbieren Geschädigte auf mannigfache Art und sind meist dann zu finden, wenn große Fälle auftauchen. Versprechen Ihren Klienten das Blaue vom Himmel aber – meistens haben sie keinen Erfolg und damit sich das wieder ausgleicht, wird der Geschädigte das zweite Mal zur Kasse gebeten. Durch sämtliche Instanzen wenns sein muss oder eben solange, wie der Geschädigte zahlen kann oder will. Steinmetz klagt gegen alles Mögliche und die Erfolge – sind wohl eher doch bescheiden.

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