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Lidia Grudic:vorläufige Sicherungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft Köln gegen Lidia Grudic

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In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln, Am Justizzentrum 13, 50939 Köln, Aktenzeichen 100 Js 2/14, gegen Lidia Grudic, geb. am 22.03.1989, u.a. wegen Bandendiebstahls hat das Amtsgericht Köln gegen Lidia Grudic, geb. am 22.03.1989, durch Beschluss vom 14.08.2014 (505 Gs 1458/14), erweitert durch die Beschlüsse des Amtsgerichts Köln vom 31.10.2014 (505 Gs 2208/14) und 09.12.2014 (505 Gs 2627-2629/14), den dinglichen Arrest in Höhe von insgesamt 41.692,00 € angeordnet.

Aufgrund dieser Beschlüsse konnten die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert werden, um Vermögensverschiebungen zu verhindern. Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Aufstellung der gesicherten Vermögenswerte: 5.600,– € Bargeld, hinterlegt beim Amtsgericht Köln, Gerichtskasse, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, Geschäftsnr.: 81 HL 814/14.Bei Rückfragen mögen sich betroffene Geschädigte an das Polizeipräsidium Köln, Kriminalkommissariat 61, Walter-Pauli-Ring 2–6, 51103 Köln, zum Az.: 601000-188085-14/1, wenden.

 

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