Leiharbeit muss zeitlich begrenzt werden

Published On: Dienstag, 10.09.2013By

Früher gab es einmal die Höchstüberlassunsgdauer von 3 Monaten, danach musste der Leiharbeiter mindestens 25% dieser Zeit bei einem anderen Unternehmen tätig sein.Das waren noch echte Leiharbeitszeiten. Viel tricksen konnte man da nicht. Das Landesarbeitsamt hat da schon genau geprüft. zumindest das in Stuttgart. das ist 20 jahre her und aus der Leiharbeit ist eine Trickserbranche geworden, wo sich Unternehmen einfach nur Kosten sparen.Da muss die neue Bundesregierung ran an das Thema. Die Überlassungszeit von 3 M;ataen muss reichen, und mehr wie 2 mal darf der Arbeiter nicht an das gleiche Unternehmen überklassen werden. Das würde die Festanstellungen wiedre nach Oben treiben. Verpflichtet mand as Unternehmen (den Entleiher) dann noch den gleichen Lohn wie bei einem eigenen Mitarbeiter zu zahlen, dann würden Festanstellungen wieder zur Regel, und Leiharbeit wäre wieder das wozu sie ursprünglich mal gedacht war „Auftragsspitzen überbrücken“.Leiharbeit ist heuet zu einem „miesen Ausbeutergeschäft geworden“ Das haben die Erfinder der Leiharbeit niemals gewollt.Back to the Roots!

One Comment

  1. kommentar Dienstag, 10.09.2013 at 22:52 - Reply

    Meine Meinung.

    Ob sich wirklich großartig etwas ändert, sei einmal dahin gestellt, weil ein Großteil der an den Universitäten wissenschaftlich tätigen Menschen ist befristet über Drittmittel eingestellt. Und diese Verträge werden immer nur für sechs Monate bis zwei Jahre ausgestellt (und verlängert). Die Höchstverweildauer eines Menschen auf einer solchen Stelle ist im Übrigen auch auf 8-10 Jahre befristet. Eine Frau, die gerne eine Professur übernehmen möchte, kann damit ihre Familienplanung so gut wie vergessen.

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