Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat den 40-jährigen syrischen Arzt Alaa M. am 16. Juni 2025 wegen zahlreicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an.
Der Staatsschutzsenat sah es nach 188 Verhandlungstagen als erwiesen an, dass Alaa M. in den Jahren 2011 und 2012 als ziviler Arzt in einem Militärkrankenhaus und einer Haftanstalt des syrischen Militärgeheimdienstes in Homs mehrfach Patienten brutal gefoltert und zwei von ihnen getötet hatte. In einem Fall wurde ein Minderjähriger gezielt verletzt, in anderen Fällen wurden Genitalien angezündet, Wunden mit Alkohol entflammt oder Eingriffe ohne Betäubung durchgeführt. Ein Epilepsiekranker wurde durch eine gezielte Überdosis getötet.
Ein weiteres Opfer, das sich widersetzt hatte, wurde von M. vor Mitgefangenen durch eine Injektion ermordet – laut Gericht aus niederen Beweggründen zur Machtdemonstration. Die Taten fanden im Rahmen systematischer Gewalt gegen Regimegegner unter Präsident Assad statt und richteten sich gezielt gegen geschützte Zivilpersonen.
Die Verurteilung basiert auf Aussagen von über 50 Zeugen – darunter ehemalige Kollegen und Überlebende – sowie umfangreicher Beweismittel. Alaa M. hatte die Vorwürfe bestritten.
Wegen der Vielzahl an schweren Taten, seiner sadistischen Neigungen und der Missachtung ärztlicher Verantwortung hält das Gericht eine spätere Haftentlassung für ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist möglich. Der Angeklagte befindet sich seit Juni 2020 in Untersuchungshaft.
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