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Lange Vermögensberatung GmbH- Schadensersatzklagen

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Wie wir bereits am 15. März 2016 berichtet haben, hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 25.02.2016 eine Nichtzulassungsbeschwerde der Lange Vermögensberatung GmbH gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 13.05.2015 zurückgewiesen. Das diesen Beschlüssen zugrunde liegende Urteil des Landgerichts München I vom 17.11.2014, Az. 35 O 3028/14, mit dem die Lange Vermögensberatung GmbH zum vollen Schadensersatz verurteilt worden ist, ist damit rechtskräftig – die Lange Vermögens GmbH musste dem klagenden Anleger somit Schadensersatz leisten. Auch in weiteren Verfahren wurde die Lange Vermögensberatung GmbH bereits zum vollen Schadensersatz verurteilt.

Die Angaben der Lange Vermögensberatung GmbH in einem aktuell kursierenden Rundschreiben vom 03.05.2016, das sich auch auf der Homepage der Lange Vermögensberatung GmbH findet, sind vor diesem Hintergrund falsch. Herr Lange behauptet in seinem Schreiben vom 03.05.2016 unter anderem, dass die von geschädigten Anlegern gegen ihn geführten Verfahren fast ausschließlich erfolglos seien, dass die positiven erstinstanzlichen Urteile allesamt von den Oberlandesgerichten aufgehoben worden seien und, dass es sich bei den für geschädigte Anleger geführten Verfahren lediglich um ein lukratives Geschäftsmodell von sogenannten Anlegerschutzanwälten handeln würde. Diese Behauptungen des Herrn Lange sind offensichtlich unzutreffend.

Tatsächlich ergibt sich insbesondere aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25.02.2016, dass Schadensersatzverfahren gegen die Lange Vermögensberatung GmbH keineswegs aussichtslos sind. Bei dem Schreiben der Lange Vermögensberatung GmbH vom 03.05.2016 handelt es sich daher wohl eher um den Versuch des Herrn Lange, möglichst viele geschädigte Anleger davon abzuhalten, ihre Rechte gegenüber der Lange Vermögensberatung GmbH gerichtlich geltend zu machen.

Aus unserer Sicht sollten geschädigte Anleger der Lange Vermögensberatung GmbH in jedem Fall anwaltliche Hilfe zu Rat ziehen. Die in den Flyern und Aussendungen der Lange Vermögensberatung GmbH getroffenen Angaben insbesondere zur Fungibilität und zur Sicherheit der jeweiligen Schiffsbeteiligung, waren unzutreffend und geeignet, Sie als Anleger irrezuführen.

Quelle: Mehr Informationen unter http://www.roessner.de/schiffsfonds oder wenden Sie sich bitte an:

Rechtsanwalt Robert D. Buchmann

Rechtsanwältin Eva Brehm

Rössner Rechtsanwälte

 

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