Startseite Allgemeines Landgericht München untersagt Zusammenarbeit zwischen Google und dem Bundesgesundheitsministerium
Allgemeines

Landgericht München untersagt Zusammenarbeit zwischen Google und dem Bundesgesundheitsministerium

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Das Landgericht München bewertete es in einer Entscheidung vom Mittwoch als Kartellverstoß, bei der Google-Suche nach Krankheiten prominent hervorgehobene Infoboxen anzuzeigen, die aus Inhalten des Gesundheitsportals des Ministeriums gespeist und mit diesem Portal verlinkt sind.

Gegen die Kooperation hatte der Betreiber des Onlineportals NetDoktor.de wegen Verstößen gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht geklagt.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Iranische Delegation verlässt Friedensgespräche in der Schweiz

Die ohnehin schwierigen Friedensverhandlungen zwischen den USA und dem Iran haben einen...

Allgemeines

NATO-Gipfel in der Türkei: Kritik unerwünscht, Fassaden erwünscht

Knapp zwei Wochen vor dem NATO-Gipfel in Ankara läuft in der Türkei...

Allgemeines

WM Spiele heute Abend

Die Gruppenphase nimmt langsam Fahrt auf, und heute stehen zwei spannende Duelle...

Allgemeines

Flamingos gegen Beton – Albaniens neuer Nationalsport

Noch vor einem Jahr schwebte Albaniens Premier Edi Rama wie ein politischer...