Landgericht Göttingen/Amtsgericht Göttingen- die unglaublich fahrlässigen, und damit sinnlosen, Einlasskontrollen

Da kann man dann nur mit dem Kopfschütteln, wenn man sieht wie ernst so mancher Angestellter der Justiz in Göttingen seinen Job nimmt. Der junge Mann, seinen Namen kennen wir nicht, steht da uns ist sich seiner Wichtigkeit bewusst. Kugelsichere Weste und ein Drehkreuz wo dann immer nur ein Besucher dann auch Einlass bekommt, bekommen sollte muss man wohl besser sagen. Gestern waren wir zu einem Prozess am Landgericht in Göttingen, als Zuhörer, denn es war ein Prozess gegen den Madsack Verlag der uns interessiert hat, ein Prozess im Königreich des Madsack Verlages. Nun wissen wir aus vielen Gerichtsbesuchen in den letzten Jahren, das Einlasskontrollen nichts Ungewöhnliches sind, und mit Verlaub auch auf Grund diverser Vorkommnisse in Justizgebäuden in Deutschland absolut nachvollziehbar und verständlich.

So haben wir uns denn da auch ordentlich wie es sich für einen gelernten deutschen Bürger gehört, in die Warteschlange gestellt. Immer eine Person wurde durch das Drehkreuz durchgelassen, musste alle metallischen Gegenstände in einen Kiste legen und dann noch durch einen Detektor gehen………………da schaute man dann noch ob die Person alle metallischen Gegenstände auch wirklich abgegeben hatte………..und wehe das „piepste“. Soweit so gut soweit so wie es sein sollte. Mittlerweile hatte sich so eine Schlange von ungefähr 10 Personen gebildet, als durch einen weiteren Eingang dann Personen ohne sich anzustellen und ohne jegliche Einlasskontrolle eingelassen wurden. Das war ein Rechtsanwalt mit einem Praktikanten, wie der Anwalt dem Einlasskontrolleur sagte und eine Frau mit Kindern so um die 14 Jahre.

Die wurden einfach Durchgewunken ohne jegliche Kontrolle. Natürlich haben wir dann mal nachgefragt „warum diese Personen einfach ohne jegliche eigentlich übliche Kontrolle in das Gebäude Einlass gefunden haben“, der Kommentar dazu „weil die höflich gefragt haben“. Hm, mit Verlaub in der Schlußfolgerung heißt das denn „wenn ein Attentäter höflich Fragt an der Einlasskontrolle beim Landgericht Göttingen/Amtsgericht Göttingen Eingang B, dann darf er da Waffen, Messer, Sprengstoff und so weiter unkontrolliert in das Gebäude bringen, Diese Logik hätte ich dann doch gerne einmal näher erläutert. Etwas Sinnloseres wie diese Einlasskontrolle in Göttingen habe ich in allen mir bekannten Gerichten noch nicht erlebt. Vielleicht sollte man das Sicherheits- und Einlasskonzept da nochmals überdenken und die kontrollierenden Mitarbeiter dafür sensibilisieren, das auch höfliche Besucher Waffen bei sich haben können.

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