Der Bundesrat hat einstimmig einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Schutz vor Gewalt deutlich verbessern soll. Ziel ist es, vor allem in Hochrisikofällen schneller und entschlossener zu handeln. Die Initiative ging von Nordrhein-Westfalen aus.
Bestehendes Gesetz oft zu schwach
Zwar ermöglicht das aktuelle Gewaltschutzgesetz bereits zivilrechtliche Maßnahmen wie Kontaktverbote oder Wohnungsverweisungen. Doch bei eskalierender Gewalt kommen diese Schutzmechanismen oft zu spät oder greifen zu schwach, wie es in der Begründung heißt. Insbesondere in Fällen wiederholter Bedrohungen oder Missachtung bestehender Anordnungen sehen die Länder dringenden Nachbesserungsbedarf.
Strengere Sanktionen und frühere Polizeiinformation
Der neue Entwurf setzt auf einen konsequenten Maßnahmenkatalog:
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Härtere Strafen bei Verstößen gegen Schutzanordnungen – künftig sind bis zu fünf Jahre Haft möglich.
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Untersuchungshaft soll in gravierenden Fällen bereits vor einer Verurteilung möglich sein – analog zur Rechtslage bei Stalking.
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Frühzeitige Information der Polizei durch Familiengerichte bereits bei Eingang eines Schutzantrags – um präventiv eingreifen zu können.
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Besserer Zugang für Betroffene zu psychosozialer Begleitung und rechtlicher Beratung während des Verfahrens.
Wie geht es weiter?
Die Bundesregierung kann sich nun zu dem Vorschlag der Länder äußern. Im Anschluss muss sich der Deutsche Bundestag mit dem Entwurf befassen – ein fester Zeitrahmen dafür ist gesetzlich jedoch nicht vorgeschrieben.
Fazit: Mit dem Vorstoß wollen die Länder ein klares Signal setzen: Opferschutz darf nicht am Paragraphenwerk scheitern – Gewalt muss früher erkannt und wirksamer unterbunden werden.
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