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Kombiprodukte

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In den 80er und 90er Jahren haben zahlreiche Versicherer Kombiprodukte aus Lebensversicherungen und Immobilien-Fonds vertrieben. Bei diesen Produkten erfolgte die Beitragszahlung nur über einen festen Zeitraum. Ein Teil des Beitrags wurde in die Lebensversicherung und der andere Teil in den Immobilien-Fonds eingezahlt.

Fester Einzahlungszeitraum?

Nach Ablauf des festen Einzahlungszeitraums endeten produktgemäß sämtliche weiteren Beitragszahlungen. Die weiteren Lebensversicherungsbeiträge sollten bis zur Fälligkeit der Lebensversicherungssumme aus den Erträgen des, in dem Immobilien-Fonds investierten Sparkapitals, finanziert werden.

Auszahlung der Versicherungsleistung und des Sparkapitals

Zum Ablaufdatum der Lebensversicherung sollte der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme aus der Lebensversicherung und das vollständige Sparkapital aus dem Immobilien-Fonds erhalten.

Scheitern des Produktes!

Das Konzept hinter den Kombiprodukten ist aufgrund unterschiedlicher Faktoren nicht aufgegangen. Die Erträge aus den Immobilien-Fonds haben über die Jahre regelmäßig nicht ausgereicht, um die Lebensversicherungsbeiträge zu finanzieren.

Verlust des Sparkapitals

Da die Renditen des Immobilien-Fonds nicht ausreichten, wurden die Lebensversicherungsbeiträge aus dem Sparkapital finanziert und haben dieses in einer Vielzahl der Fälle zwischenzeitlich aufgezehrt.

Ablaufdatum noch nicht erreicht

Die verbunden Lebensversicherungen haben regelmäßig ihr Ablaufdatum noch nicht erreicht, so dass die Versicherungsbeiträge weiterhin, auch für die Zukunft, von den Versicherungsnehmern gezahlt werden müssen.

Schadensersatzansprüche gegen Versicherung

Die Versicherungsnehmer können unter bestimmten Umständen Schadensersatzansprüche gegen die Versicherer geltend machen und weitere Zahlungsverpflichtungen verhindern.

Wir, Decker & Böse Rechtsanwälte, empfehlen Kombiprodukte aus einer Lebensversicherung und Immobilien-Fonds, durch einen im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. In einer Vielzahl der Fälle bestehen Schadensersatzansprüche der Versicherungsnehmer gegen die beteiligten Versicherungen.

Ihr Sebastian Niewieszol

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