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Klatsche für Trump

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Ein US-Bundesrichter hat die Anklagen gegen den früheren FBI-Direktor James Comey sowie die Generalstaatsanwältin von New York, Letitia James, aufgehoben. Beide waren Ziel strafrechtlicher Ermittlungen, die unter anderem von Donald Trump öffentlich forciert wurden. Das Verfahren scheitert nun an einem zentralen rechtlichen Formfehler: Die verantwortliche Staatsanwältin war nicht rechtmäßig ernannt worden.

Wie aus zwei am 24. November veröffentlichten Urteilen von Richterin Cameron McGowan Currie hervorgeht, habe nicht der zuständige Bezirksrichter, sondern die damalige US-Justizministerin Pam Bondi die Ernennung vorgenommen – und damit ihre Befugnisse überschritten. Bondi hatte Lindsey Halligan, eine ehemalige persönliche Anwältin von Trump, zur kommissarischen Leiterin der Staatsanwaltschaft im östlichen Bezirk von Virginia gemacht.

Halligan sicherte daraufhin Anklagen gegen Comey und James – mithilfe von Geschworenenverfahren auf Bundesebene. Doch da ihre Ernennung nicht rechtskonform war, erklärte Currie die darauf basierenden Anklagen nun für ungültig.

„Ich komme zu dem Schluss, dass alle Handlungen, die aus Frau Halligans fehlerhafter Ernennung resultierten – einschließlich der Einreichung und Unterzeichnung der Anklage gegen Herrn Comey – rechtswidrig waren und aufgehoben werden müssen“, schrieb Currie.

In einem separaten, aber nahezu identischen Urteil wurde auch die Anklage gegen Letitia James aufgehoben.

Wie geht es weiter?

Die Anklagen wurden zwar aufgehoben, aber auf eine Weise, die es dem US-Justizministerium (DOJ) theoretisch ermöglicht, neue Anklagen zu erheben – diesmal mit korrekt ernannten Personen. Ob das DOJ diesen Schritt tatsächlich gehen wird, ist jedoch unklar.

Im Fall von Comey argumentierten dessen Anwälte bereits, dass die gesetzliche Verjährungsfrist für eine neue Anklage mittlerweile abgelaufen sei.


Hintergrund: James Comey wurde vorgeworfen, bei einer Kongressanhörung vor über fünf Jahren falsche Aussagen gemacht und ein Verfahren behindert zu haben. Letitia James wiederum war in den Fokus geraten, nachdem sie mehrere Klagen gegen Trump eingereicht hatte – darunter eine milliardenschwere Zivilklage wegen mutmaßlicher Bilanzfälschung.

Dies ist eine laufende Berichterstattung und wird bei neuen Entwicklungen aktualisiert.

 

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