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Klarstellung der FMA zur Berichtigung falscher oder irreführender Informationen in Sachen TGI AG

geralt (CC0), Pixabay
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11.06.26 Aufsicht und Regulierung

Mit Verfügung vom 26. Mai 2026 ordnete die Finanzmarktaufsicht (FMA) gegenüber der TGI AG, Städtle 33, 9490 Vaduz, Liechtenstein (FL 0002.646.647-1), die sofortige Einstellung des Vertriebs und des öffentlichen Angebots der Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ an. Die TGI AG erbringt mit diesen Produkten das Einlagengeschäft ohne die dafür erforderliche Bewilligung der FMA. Zudem wurde die Unterlassung des weiteren Haltens der im Rahmen dieser Produkte als Einlagen entgegengenommenen fremden Gelder binnen vier Monaten nach Zustellung der Verfügung angeordnet. Die FMA verweist diesbezüglich auf ihre Bekanntmachung vom 28. Mai 2026.

 

Bei der FMA gehen derzeit zahlreiche Anfragen und Hinweise zur TGI AG ein. Zudem kursieren falsche Behauptungen über die FMA.

 

Die FMA stellt hierzu auf Grundlage von Art. 21a Abs. 2 Bst. b FMAG klar:

 

Die FMA hat weder veranlasst, dass die betroffenen Verträge nicht mehr kündbar sind, noch hat sie angeordnet, dass im Falle einer Rückzahlung oder Rückabwicklung der im Rahmen der betroffenen Vertragsmodelle entgegengenommenen Gelder („Kaufpreise“) bereits an Kunden ausgezahlte Rabatte oder (Premium-)Gebühren rückgefordert oder gegenverrechnet werden müssten.

 

Die FMA hat auch keine neuen oder angepassten Verträge, Produkte oder Vorgehensweisen der TGI AG genehmigt oder gutgeheissen. Es kann auch keine Genehmigung, kein Gütesiegel oder dergleichen aus dem Umstand abgeleitet werden, dass sich die FMA zu Verträgen, Produkten oder sonstigen Sachverhalten nicht äussert. Das Geschäftsmodell oder einzelne Produkte der TGI AG wurden von der FMA weder genehmigt noch gutgeheissen.

 

Die FMA weist darauf hin, dass sie zu individuellen zivilrechtlichen Fragestellungen keine Auskunft erteilen kann und empfiehlt den Kunden der TGI AG, bei Fragen zu bestehenden Verträgen (z.B. Kündigungsrechten) oder angebotenen Vertragsänderungen einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

 

Die TGI AG verfügt über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung oder Registrierung der FMA und ist nicht berechtigt, bewilligungs- oder registrierungspflichtige Dienstleistungen in Liechtenstein zu erbringen. Die FMA verweist auf ihre Warnung vom 22. April 2026.

35 Kommentare

  • „Vaterland“ schreibt auch wieder über die TGI:

    „Den guten Ruf des Goldes missbraucht
    Kritische Stimmen zur TGI AG werden lauter
    Der Liechtensteinische Bankenverband, die Liechtensteinische Landesbank LLB und ein Edelmetallhändler beziehen Stellung zu den «Goldhändlern» im Vaduzer Städtle.“

    „Brudiland“ fasst das so zusammen:

    „TGI-Deal unter Pressure
    Rund um die TGI AG eskaliert die Lage: Das Business-Modell mit fetten Gold-Rabatten im zweistelligen Prozentbereich bei drei Jahren Lieferfrist wird von Marktplayern hart gechalltengt. Die FMA musste «falsche Behauptungen über die FMA» korrigieren und stellt klar, dass sie keine Kündigungsstopps oder Rabatt-Rückforderungen angeordnet habe. Zudem: «Die TGI AG verfügt über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung oder Registrierung der FMA und ist nicht berechtigt, bewilligungs- oder registrierungspflichtige Dienstleistungen in Liechtenstein zu erbringen.»
    Kritik aus Branche und Banken
    Elements-Trading-Chef Peter Matt sieht ein «Verpackung für ein Modell mit Finanzprodukt-ähnlichem Charakter» und warnt vor massivem Gegenparteirisiko. Die LLB betont: «Ohne einzelne Anbieter bewerten zu wollen, betrachten wir Angebote dieser Art grundsätzlich mit einer gewissen Vorsicht.» Gold solle dort simpel und transparent handelbar bleiben. LBV-Chef Simon Tribelhorn erinnert: TGI ist keine Bank, kein LBV-Mitglied, und betont, solche Modelle seien «besonders erklärungsbedürftig und risikosensitiv».
    Reputation und Regulator-Game
    Die Fälle seien «für diesen Ruf zweifellos belastend», so Matt. Tribelhorn fordert klare Trennung von Graubereich-Deals und regulierter Finanzbranche. Das Eingreifen von FMA und Strafbehörden wird gefeiert, auch wenn ein früherer Move diskutiert wird. Entscheidend sei nun eine zügige, transparente Aufarbeitung.“

    https://brudiland.li/kritische-stimmen-zur-tgi-ag-werden-immer-lauter/

  • Es ist schon irrwitzig, wie viele Menschen einfach irgendwelchen mathematisch unmöglichen Versprechen hinterherlaufen. Man nehme einen charismatischen Führer – erfinde ein Konstrukt, dass die Leute glauben wollen und verbreite das unter einer bestehenden Gefolgschaft an Vermittlern. Schon ist die Gelddruckmaschine angeworfen. Dann kauft man davon etwas Gold, evtl. eine Beteiligung an einer kleinen Mine – aber ganz sicher schicke Autos und anderen Tand. Zum Schluss sind alle reicher – die Initiatoren, die Vermittler und die Kunden. Die Kunden natürlich nur an Erfahrung. Immerhin waren Sie Teil eines der einfallsreichsten Geldanlagegeschichten der neusten Zeit.

  • Es wurde ein Liefervertrag angenommen- keine Zinszahlung.
    Aufgrund des bösen Hochwassers konnte der nicht bedient werden.
    Daher Freispruch mangels Beweisen.
    Im Strafrecht immer sehr streng!
    Der wahre Skandal warcdann vorallem die TGI Legendenbildung
    der überprüften Firma.Quasi als Ritterschlag vermarktet.
    Das ging nur weil die meisten Unterschied Zivil – und Strafrecht nicht kennen.Also in diesem dumpfen Umfeld…

  • Es gibt noch einen großen gravierenden Fehler im TGI Modell wo man das Gold erst nach 3 Jahren kriegt. Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages soll man ja den Kaufpreis erstattet bekommen und eben nicht das Gold. Man stelle sich nun einmal vor was passieren würde, wenn der Goldpreis einen starken Rücksetzer erleidet. Die Leute würden ihr gesamtes Geld abziehen und denn sie könnten ja mit dem Geld einfach die selbe Menge an Gold nachkaufen und hätten dann Gold+Betrag um den das Gold gesunken ist. Für die TGI würde das hingegen einen erheblichen finanziellen Schaden bedeuten, denn die hatten ja das Gold eingelagert was nun im Preis gesunken ist und müssen den Leuten den ursprünglichen höheren geldbetrag auszahlen. Welches Unternehmen was auch nur halbwegs klar im Kopf ist, würde so ein Preisrisiko auf sich nehmen?

    • Das ist ja zum Teil schon passiert , die die bei der diesjährigen Frühjahrsralley zugeschlagen haben lagen z.T. 20% über dem aktuellen Kurs. Wer von denen gerade noch zögert, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.

        • Und das hat schon vor bald acht Jahren mit den Versprechungen rund um die Aulicio Mining und Alexander Scheller begonnen. Da hat Jürgen Rehbein 50% Rabatt auf den Goldpreis versprochen und dann noch, lebenslang und vererbbarr, 80% des Kaufpreises jedes Jahr zusätzlich.

          Aber auch damals gab es genug Gierige, die sitzen jetzt auf ihren Aktienoptionen und warten auf den Börsengang der TGI.

        • In der Sache hat @Thomas Bremer heute ohnehin einen sehr interessanten Zusammenhang hergestellt.
          EasyGold Tokens um den „Verwahrer“ des TGI Goldes Baki Wash von Boss.Bss LLC.

          Schaust du dir die Dore-Barren (von TGI, EasyGold und Boss.Bss LCC) von Abmessung und Farbe genauer an, könnte man annehmen, die kommen aus EINER Mine. Das geheime TGI-Gutachten hatte mutmaßlich explizit den Eigentümer des Goldes nicht im Prüfauftrag. Daher eine sehr interessante „Spur“.

        • Ist es, aber der Prozess hätte einfach sauberer geführt werden müssen, schon damals.
          Das wird man sich auch gefallen lassen müssen seitens der STA in Österreich, sollte sich nun herausstellen, das nicht alles „sauber“ läuft ums vorsichtig auszudrücken.

          • Die Anwältin Kalteneggers ist u.a. dadurch berühmt geworden, dass sie die Mitarbeiter und ihre ehemaligen Kollegen der Wirtschaftsstaatsanwaltschaft als Volltrottel geoutet hat. Womöglich hatte sie recht.

          • Ein massives Problem, denn sollte sich herausstellen, das der Schaden jetzt zur Potenz größer geworden ist, …

            Ist aber aktuell nur eine Spekulation, gibt ja noch keine belastbaren Infos dazu und die Unschuldsvermutung gilt auch noch für alle.

          • Es wurde ein Liefervertrag angenommen- keine Zinszahlung.
            Aufgrund des bösen Hochwassers konnte der nicht bedient werden.
            Daher Freispruch mangels Beweisen.
            Im Strafrecht immer sehr streng!
            Der wahre Skandal warcdann vorallem die TGI Legendenbildung
            der überprüften Firma.Quasi als Ritterschlag vermarktet.
            Das ging nur weil die meisten Unterschied Zivil – und Strafrecht nicht kennen.Also in diesem dumpfen Umfeld…

  • Müssen eigentlich „Empfehlungsgeber“ ihre Provisionen für von ihren „Empfehlungsnehmern“ rückabgewickelte Verträge an die TGI zurückzahlen?

    Anmerkung der Redaktion: Wenn das Unternehmen in Insolvenz geht, und ein Ponti System bewiesen sein sollte, verlangt der Insolvenzverwalter alle Provisionen mindestens 3 Jahre zurück.

    • @Redaktion: Vielen Dank, das wusste ich nicht. Gut, dass es die Razzia in Vaduz bei der TGI gab, da sind ja dann, für den Fall der Fälle. alle Kontaktdaten gesichert.

      Was ich auch interessant finde, dass die FMA explizit erwähnt sie hätte eben nicht verordnet die Rabatte müssten zurückgezahlt werden. Warum auch, nach Darstellung der TGI, haben die „Partner“ in der Zeit, mit den Einlagegeldern ja horrende Gewinne erwirtschaftet.

      • Wobei ich das ja sogar noch verstehen würde, dass man bei einer Rückabwicklung so gestellt wird, als habe man den Vertrag nie abgeschlossen. Also darf man auch die „Rabatte“ nicht behalten.UU

          • Was natürlich außerhalb jeder Debatte steht, dass man erst die Rabatte zurückzahlen muss und dann vielleicht innerhalb von 24 oder 36 Monaten das Kapital zurückbekommt.

            Aber am Ende noch mit Gewinn auszusteigen hielte ich für eine ungerchtfertigte Benachteiligung der anderen Gläubiger.

            Dass sich das für alle Kunden rechnerisch ausgeht, Rabatte behalten, Kapital zurück, kann wohl als ausgeschlossen angesehen werden.

            Könnte man höchsten sagen „Wer nicht rückabwickelt, ist halt selber schuld“. Aber so funktioniert das Insolvenzrecht m.E. nicht.

          • Wer jetzt aus Gerechtigkeitsgefühl und Menschenliebe darauf wartet, dass durch ein hypothetisches Insolvenzverfahren die Reste gerecht verteilt werden, ist aber auch irgendwie selber schuld. Jeder ist sich selbst der Nächste und den letzen beißen die Hunde.

    • Dort (in Dubai) gibts dann das 5% Modell, mit 180% Rabatten in 3 Jahren, das lässt sich noch besser darstellen.
      Wer das noch glauben soll, keine Ahnung.

      Ich denke gestern Abends den gravierenden Denkfehler im TGI Modell (also dem theoretischen Modell laut TGI-Präsentation) gefunden zu haben, abseits von unbewiesenen Erzgehalten in den Minen.

      Muss das allerdings noch ordentlich anhand eine Modellrechnung zusammenstellen, ist etwas kompliziert zu erklären.

      • Meiner Ansicht nach muss man dafür ja gar nicht so viel rechnen.

        Es reicht für mich ja bereits, dass das Gold schon von Anfang an physisch vorhanden sein soll. Welcher halbwegs rational denkende Mensch sollte denn für das Lagern von Gold Dritter Geld bezahlen?

        • Ich habe mir das Modell im Detail angesehen: Der Kunde erwirbt eine Unze Gold um 4.500 USD von der TGI, die TGI beschafft diese laut eigener Beschreibung um 1.500 USD beim Partner und lagert die 1 Unze Gold ein, und die restlichen 3.000 USD fließen wieder in die Produktion bzw. Mine und sollen so die Wertschöpfung darstellen.

          Also exakt das Modell, das die TGI in ihren Präsentationen beschreibt.

          • -Keine Ahnung warum die Mine nicht gleich die Unze verkauft und das Geld in die Produktion steckt, sondern für das Geld lieber in drei Jahren über 200% („Rabatte“, Provisionen, Luxusleben, Betriebskosten) Zinsen zahlt.

            -Wieviel haben die Beteiligungen der TGI an diesen Minen gekostet?

            – Ewy hat behauptet, das Gold dieser Minen würde an die jeweiligen Staaten verkauft. Wo sind die Einlieferungs- und Zahlungsbelege?

          • @Pascal
            Völlig klar, dass es unzählige Fragen nach Belegen gibt – aber darum ging es mir in diesem Fall ausnahmsweise nicht.

            Die erste Frage wäre doch: Warum mache ich dieses Geschäft – wie jeder andere Minenbetreiber auch – nicht einfach selbst im Alleingang und stecke die Gewinne ein?

  • Die Schlinge zieht sich zu … Ich warte auf ein nächstes Fererabendlied der TGI Sekte, in welchem die Richtigstellung der Klarstellung der FMA Aussagen folgt … RA Weik übernehmen Sie ????

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