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Klarstellung der BaFin: Binnewies Unternehmensberatung GmbH: Klarstellung zur Verbrauchermeldung vom 21. August 2020

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Binnewies Unternehmensberatung GmbH: Klarstellung zur Verbrauchermeldung vom 21. August 2020

Im Nachgang zu ihrer Verbrauchermeldung vom 21. August 2020 stellt die BaFin nunmehr klar, dass die Tätigkeit als „Treuhandmanager“ bzw. „Endkundenmanager“ nicht durch die Binnewies Unternehmensberatung GmbH, sondern durch unbekannte Dritte unter Verwendung der Identität des Unternehmens beworben und angeboten wurde.

Es handelt sich um einen Fall von Identitätsdiebstahl.

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