Klage

Bayern hat seine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht, um höhere Freibeträge und niedrigere Steuersätze bei der Erbschaftssteuer durchzusetzen. Linke und Vertreter der Zivilgesellschaft kritisieren die Klage und bezeichnen sie als Wahlkampfmanöver.

Die Klage wurde bereits vor einiger Zeit angekündigt und nun offiziell eingereicht. Bayern möchte eine verfassungsrechtliche Überprüfung, um eine Erhöhung der persönlichen Freibeträge, Senkung der Steuersätze und eine Regionalisierung der Erbschaftssteuer zu ermöglichen.

Bayern argumentiert, dass die Länder über die Ausgestaltung der Erbschaftssteuer entscheiden sollten, da sie ihnen vollständig zusteht. Bisher ist die Erbschaftssteuer jedoch ein Bundesgesetz, das auf Bundesebene geregelt ist.

Der politische Streit dreht sich auch um die Höhe der steuerbefreiten Freibeträge für Immobilien, die im Erbfall gelten. Bayern fordert eine Erhöhung, da die Inflation und die Immobilienpreise in den letzten Jahren stark gestiegen seien, während die Freibeträge seit 2008 nicht angepasst wurden.

Die bayrische Regierung argumentiert, dass eine steuerfreie Vererbung von Einfamilienhäusern in vielen Teilen Bayerns nicht mehr möglich sei und viele Erben gezwungen seien, zu verkaufen. Dieser Schritt wird von Kritikern als Wahlkampfmanöver betrachtet, da in Bayern im Oktober ein neuer Landtag gewählt wird.

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