Startseite Allgemeines Keine endgültige Vermögenszuordnung durch Vollzugsbehörde
Allgemeines

Keine endgültige Vermögenszuordnung durch Vollzugsbehörde

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
Teilen

Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass Behörden, die ein Vereinsverbot umsetzen, nicht selbst endgültig entscheiden dürfen, ob bestimmte Gegenstände zum Vermögen eines verbotenen Vereins gehören.

Im konkreten Fall ging es um eine verbotene Rockergruppe in Baden-Württemberg. Bei einer Durchsuchung wurden beim Kläger – einem führenden Mitglied – unter anderem 20.000 Euro Bargeld gefunden. Die zuständige Vollzugsbehörde ordnete daraufhin an, dass dieses Geld als Vereinsvermögen sichergestellt wird.

Der Kläger wehrte sich dagegen. Während die Vorinstanzen noch unterschiedlich entschieden hatten, gab ihm das Bundesverwaltungsgericht nun Recht.

Die Leipziger Richter stellten klar: Die Vollzugsbehörde darf zwar Gegenstände sichern, um sie vorübergehend in Gewahrsam zu nehmen. Sie darf aber nicht endgültig festlegen, dass diese Dinge tatsächlich dem Verein gehören. Diese Entscheidung ist allein Sache der sogenannten Verbotsbehörde, also der Behörde, die das Vereinsverbot ausgesprochen hat.

Im konkreten Fall ging die Maßnahme der Vollzugsbehörde über eine bloße Sicherstellung hinaus und stellte faktisch eine endgültige Zuordnung dar. Dafür fehlte jedoch die rechtliche Grundlage.

Die Entscheidung darüber, wem das Geld letztlich gehört, muss daher gesondert durch die zuständige Verbotsbehörde getroffen werden – oder gegebenenfalls in einem weiteren Verfahren geklärt werden.


Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev (Dresden)

Frage: Frau Bontschev, was bedeutet dieses Urteil ganz einfach erklärt?

Bontschev: Vereinfacht gesagt: Die Polizei oder eine andere Behörde darf Sachen erst einmal sichern – also „einsammeln“. Aber sie darf nicht selbst entscheiden, ob diese Sachen wirklich dem verbotenen Verein gehören.

Frage: Warum ist das so wichtig?

Bontschev: Weil es um Eigentum geht. Und darüber darf nicht einfach jede Behörde entscheiden. Dafür gibt es klare Zuständigkeiten. Nur die Behörde, die das Vereinsverbot ausgesprochen hat, darf am Ende sagen: Das gehört jetzt wirklich dem Verein und wird eingezogen.

Frage: Was heißt „sicherstellen“ in diesem Zusammenhang?

Bontschev: Das bedeutet: Die Sachen werden vorübergehend weggenommen, damit nichts verschwindet. Aber die Eigentumsfrage ist damit noch nicht geklärt.

Frage: Und was hat die Behörde hier falsch gemacht?

Bontschev: Sie hat so getan, als wäre schon endgültig entschieden, dass das Geld zum Vereinsvermögen gehört. Das durfte sie aber nicht.

Frage: Was passiert jetzt mit den 20.000 Euro?

Bontschev: Das muss nun korrekt geprüft werden. Entweder entscheidet die zuständige Verbotsbehörde darüber – oder es wird in einem weiteren Verfahren geklärt, wem das Geld wirklich gehört.

Frage: Hat das Urteil größere Auswirkungen?

Bontschev: Ja, auf jeden Fall. Es sorgt dafür, dass Behörden sauber zwischen „Sichern“ und „Endgültig entscheiden“ unterscheiden. Das schützt Bürger vor falschen oder vorschnellen Eingriffen in ihr Eigentum.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Endlich Aufbruchstimmung beim FCA – mit Manuel Baum Richtung Europa?

Als Fan des FC Augsburg gibt es aktuell endlich wieder viele Gründe,...

Allgemeines

Luxus, Social Media und leere Villen – Warum Profi-Sportler plötzlich zum Lieblingsziel internationaler Einbrecher werden

Millionenverträge. Luxusvillen. Designer-Uhren. Und dazu Instagram-Posts in Echtzeit. Für organisierte Einbrecherbanden scheint...

Allgemeines

TGI AG Kennen Sie weitere große Vertriebspartner der TGI AG?

Dann freut sich die Redaktion über eine Mail mit Namen und –...

Allgemeines

Der nette Lars entdeckt plötzlich die Realität

Früher hatte die SPD mal Arbeiter. Heute hat sie: Arbeitskreise, Haltungsdebatten und...