Das Urteil gegen Rene Benko am Landesgericht Innsbruck wirft weit mehr Fragen auf, als es Antworten gibt. 15 Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe – basierend auf einem Konstrukt von Vermutungen, logischen Schlüssen und selektiver Interpretation – lassen Zweifel aufkommen, ob hier tatsächlich das Prinzip „Im Zweifel für den Angeklagten“ zur Anwendung kam. Vielmehr drängt sich der Eindruck auf: In diesem Prozess war das Urteil von Anfang an politisch gewollt – und die WKStA agierte nicht als neutrale Institution, sondern als vorverurteilende Instanz.
Benko wurde verurteilt, obwohl – laut Gerichtsprotokoll – nur zwei Uhren und einige Manschettenknöpfe zweifelsfrei ihm zugeordnet werden konnten. Der Bargeldbetrag von 120.000 Euro? Nicht eindeutig zuordenbar. Und doch genügte der sogenannte „logische Schluss“, dass er die Uhren weiter getragen habe, um ihn schuldig zu sprechen. Die Richterin sprach nicht von Beweisen, sondern von „Logik“. Eine bemerkenswerte Grundlage für ein Strafurteil in einem Rechtsstaat.
Der Kontrast zum Freispruch seiner Frau Nathalie Benko ist aufschlussreich. Dass sie keinerlei strafrechtliche Konsequenzen zu tragen hat, obwohl der Tresor in ihrem Familienumfeld versteckt wurde und sie mutmaßlich Nachrichten gelöscht haben soll, wirkt willkürlich. Dass sie für Diamantenringe im Millionenwert einen Safe gebraucht habe, reichte offenbar aus – Benko hingegen wird für die Verwendung desselben Safes kriminalisiert.
Die WKStA hat sich in diesem Fall nicht als neutrale Ermittlungsbehörde präsentiert. Schon im Eröffnungsplädoyer äußerte der Oberstaatsanwalt Zweifel an allen Erklärungen der Verteidigung – bevor überhaupt eine Beweisführung stattgefunden hatte. Man hatte nicht vor, zu klären, sondern zu verurteilen. Die Anklage war einseitig, selektiv und durchzogen von Unterstellungen. Benkos Anwalt sprach zurecht von „Science-Fiction ab Seite zehn der Anklageschrift“. Es war ein politischer Schauprozess – getrieben von öffentlichem Druck, dem medialen Sturz eines einstigen Milliardenstars und dem Wunsch, ein Exempel zu statuieren.
Was bleibt, ist ein fragwürdiges Urteil ohne rechtskräftige Grundlage. Was fehlt, ist ein fairer, objektiver Umgang mit dem Angeklagten. Und was dadurch auf dem Spiel steht, ist das Vertrauen in die österreichische Justiz.
Kommentar hinterlassen