Karwendelbahn Brauerei- und Brennerei Manufaktur 2244 GmbH & Co. KG a.A. – Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Karwendelbahn Brauerei- und Brennerei Manufaktur 2244 GmbH & Co. KG a.A.

Heidenheim

ISIN DE000A2QADL1 /​ WKN A2QADL

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 02.06.2022, um 16:00 Uhr

im Internationales Handelszentrum (IHZ),
Friedrichstraße 95, 10117 Berlin,
Raum 0729, 7. Etage in Hochhaus,

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 15:45 Uhr.

Tagesordnung

TOP 1:

Beschlussfassung über die Neueinteilung des Grundkapitals („Aktiensplit“) und entsprechende Satzungsänderungen

Der Geschäftsführer der Komplementärin und der Aufsichtsrat schlagen vor, das Grundkapital durch einen Aktiensplit im Verhältnis 1:5 neu einzuteilen. Im Ergebnis führt diese Maßnahme zu einer Verringerung des rechnerischen Anteils der einzelnen Stückaktien am Grundkapital auf EUR 500,00. Als Folge der vorgeschlagenen Maßnahme erhält jeder Aktionär unserer Gesellschaft anstelle einer Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2.500,00 nunmehr fünf Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 500,00.

Der Geschäftsführer der Komplementärin und der Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird neu eingeteilt. An die Stelle jeweils einer Stückaktie treten fünf Stückaktien (Aktiensplit 1:5).

Zur Anpassung der Satzung an die vorgenannten Beschlüsse wird die folgende Bestimmung der Satzung neu gefasst:

§ 5 Absatz 2 der Satzung erhält zukünftig folgenden Wortlaut:

„Es ist eingeteilt in 1500 (in Worten: eintausendfünfhundert) vinkulierte Namensaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien).“

Zur Information der Aktionäre:

§ 5 (2) der Satzung lautet bisher wie folgt und wird aufgehoben:

„Es ist eingeteilt in 300 (in Worten: dreihundert) vinkulierten Namensaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien).“

Teilnahmehinweise

Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet.

§ 13 (4) der Satzung lautet wie folgt und ist hier allein zur Information der Aktionäre wortwörtlich wiedergegeben. Möglicherweise gelten auch die gesetzlichen Regelungen gem. § 123 AktG. Aktionären wird daher empfohlen, sich Rechtsrat einzuholen, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um an der Hauptversammlung teilnehmen zu können.

§ 123 AktG lautet wie folgt:

„(1) Die Hauptversammlung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tage der Versammlung einzuberufen. Der Tag der Einberufung ist nicht mitzurechnen.

(2) Die Satzung kann die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts davon abhängig machen, dass die Aktionäre sich vor der Versammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. In der Satzung oder in der Einberufung auf Grund einer Ermächtigung durch die Satzung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Die Mindestfrist des Absatzes 1 verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist.

(3) Die Satzung kann bestimmen, wie die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen ist; Absatz 2 Satz 5 gilt in diesem Fall entsprechend.

(4) Bei Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften reicht ein Nachweis gemäß § 67c Absatz 3 aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes nach § 67c Absatz 3 hat sich bei börsennotierten Gesellschaften auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. In der Satzung oder in der Einberufung auf Grund einer Ermächtigung durch die Satzung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.

(5) Bei Namensaktien börsennotierter Gesellschaften folgt die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts gemäß § 67 Absatz 2 Satz 1 aus der Eintragung im Aktienregister.“

§ 13 (4) der Satzung lautet wie folgt:

„Zur Teilnahme und zur Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung sind nur die Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptsammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich innerhalb der gesetzlichen Frist bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse innerhalb der gesetzlichen Frist zugehen. Die Frist zur Anmeldung kann vom Geschäftsführer der Komplementärin verkürzt werden. Ausgegebene effektive Stücke sind bis zum Ende des einundzwanzigsten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung bei einem Notar in Deutschland oder einer Wertpapiersammelbank oder bei einer anderen in der Einberufung bezeichneten Stelle zu hinterlegen. Als Bestätigung über den Nachweis der Hinterlegung wird ein in Textform gehaltener Nachweis über den Anteilsbesitz ausgestellt. In beiden Fällen muss der Nachweis in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.“

Soweit in § 13 (4) der Satzung von der Gesellschaft gesprochen wird, gilt die folgende Adresse der Gesellschaft:

Karwendelbahn Brauerei- und Brennerei Manufaktur 2244 GmbH & Co. KG a.A.
Tannhäuserweg 44
89518 Heidenheim

Sind Aktienurkunden nicht ausgegeben, gilt die gesetzliche Regelung.

Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.

Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:

Karwendelbahn Brauerei- und Brennerei Manufaktur 2244 GmbH & Co. KG a.A.
Tannhäuserweg 44
89518 Heidenheim

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter

https:/​/​deutschlands-bieraktie.de/​

im Bereich

https:/​/​deutschlands-bieraktie.de/​

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Karwendelbahn Brauerei- und Brennerei Manufaktur 2244 GmbH & Co. KG a.A. verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Karwendelbahn Brauerei- und Brennerei Manufaktur 2244 GmbH & Co. KG a.A. die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister der Karwendelbahn Brauerei- und Brennerei Manufaktur 2244 GmbH & Co. KG a.A., welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Karwendelbahn Brauerei- und Brennerei Manufaktur 2244 GmbH & Co. KG a.A., nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Karwendelbahn AG.

Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Karwendelbahn Brauerei- und Brennerei Manufaktur 2244 GmbH & Co. KG a.A. unentgeltlich über die E-Mail-Adresse:

bier@deutschlands-bieraktie.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Karwendelbahn Brauerei- und Brennerei Manufaktur 2244 GmbH & Co. KG a.A.
Tannhäuserweg 44
89518 Heidenheim

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:

Karwendelbahn Brauerei- und Brennerei Manufaktur 2244 GmbH & Co. KG a.A.
Tannhäuserweg 44
89518 Heidenheim

Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Karwendelbahn Brauerei- und Brennerei Manufaktur 2244 GmbH & Co. KG a.A.

https:/​/​deutschlands-bieraktie.de/​

zu finden.

 

Heidenheim, im April 2022

 

Der Geschäftsführer der Komplementärin

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