Für Anleger ergeben sich immer mehr Möglichkeiten der Kapitalanlage. Umso wichtiger ist es, auf den Kapitalanlegerschutz zu achten. Nicht jedes Risiko kann durch solche Schutzmaßnahmen verhindert werden, dennoch dämmt zum Beispiel das neue Kleinanlegerschutzgesetz so manches ein, was vorher auf dem Grauen Kapitalmarkt ungute Blüten trieb.
Anleger mussten mit hohen Verlusten kämpfen Bis vor einigen Jahren sah es um den Kapitalanlegerschutz in Deutschland mitunter düster aus. So lag die Gesetzliche Einlagensicherung auf einem deutlich niedrigeren Niveau denn heute, bis sie EU-weit angehoben wurde. Viele andere Regelungen und Gesetze, die es heute gibt, waren damals noch in weiter Ferne.
Dann aber wurde auch vom Gesetzgeber verstanden, dass der Schutz von Kapitalanlegern in Deutschland als auch in der EU wichtiger ist denn je. Gerade weil es immer mehr Anlagearten gibt, die selbst für Fachleute zum Teil kaum mehr verständlich sind, und sich Neueinsteiger auf dem Gebiet oftmals nur noch verunsichert und verloren fühlten.
Gerade mangelnde Informationen über Risikoanlagen machte es für Anleger in Deutschland schwer, die richtigen Entscheidungen hinsichtlich ihrer Geldanlage zu treffen. Dies hat sich im Kapitalanlegerschutz inzwischen wesentlich verändert.
Nach dem Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2007, die im September 2008 ihren Höhepunkt in dem Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers fand, war schnell klar, dass es zu wesentlichen Änderungen beim Kapitalanlegerschutz kommen muss, um Geldanlagen und das Sparen für Bundesbürger weiter attraktiv zu halten. Schließlich ging und
geht es dabei auch darum, Geld für das Rentenalter auf die hohe Kante zu legen, und damit eine Private Altersvorsorge anzulegen.
Änderungen
In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Änderungen beim Schutz von Kapitalanlegern. Dazu gehört die Einführung von Produktinformationsblättern bei Risikoanlagen, sowie die Pflicht zum Beratungsprotokoll für Anlageberater und Banken.
1. Kapitalanlegerschutz durch Produktinformationsblätter Produktbeschreibungen für Risikoanlagen waren früher meist Mangelware. Die Anleger mussten sich dann darauf verlassen, was ihnen ihre Finanzberater und/oder ihre Berater bei
der Hausbank oder der Sparkasse erzählten. Dies hat sich mittlerweile geändert. Seit dem Jahr 2011 besteht deshalb für Risikoanlagen die Pflicht für Produktinformationsblätter. In diesen Produktinformationsblättern müssen die Eigenschaften
des jeweiligen Finanzprodukts erklärt werden. Das heißt, in der Produktbeschreibung muss die Art des angebotenen Finanzinstruments enthalten sein, sowie seine Funktionsweise. Dazu muss das Produktinformationsblatt über die mit dem angebotenen Finanzprodukt verbundenen Risiken aufklären.
Des Weiteren sind die Aussichten für die Rückzahlung des Kapitals und die möglichen Erträge aufzuführen. Und dies unter verschiedenen Bedingungen auf dem Markt. Das heißt: einfach die höchstmögliche Rendite bei sehr guten Marktbedingungen aufzuführen, ist hierbei nicht möglich. Neben all diesen Informationen gehören in das Produktinformationsblatt eines
Finanzprodukts auch die Kosten, welche mit der jeweiligen Anlage verbunden sind.
Bei den (vermeintlich) sicheren Anlagearten wie Tagesgeld, Sparbücher, Festgeldanlagen und ähnlich gelagerten Anlageprodukten müssen keine Produktinformationsblätter beigelgt werden.
Die Produktbeschreibungen in den Produktinformationsblättern waren anfangs oft nicht ausreichend, mangels Personal war und ist die Kontrolle oft schwierig. Dennoch haben die Anbieter von Finanzprodukten in den vergangenen Jahren diese für Kapitalanleger wichtigen Informationen weiter bearbeitet und verbessert.
2. Schutz der Kapitalanleger durch Beratungsprotokolle
Neben den vom Gesetzgeber vorgegebenen Produktbeschreibungen in den Informationsblättern für Finanzprodukte gibt es eine weitere wichtige Pflicht bei der Finanzberatung: die Beratungsprotokolle. Diese Protokolle müssen bei der Finanzberatung vom Berater ausgefüllt werden. Dabei ist es egal, ob die Beratung telefonisch oder vor Ort erfolgt, ein Beratungsprotokoll muss in jedem Fall erstellt werden.
Seit dem Jahr 2010 gibt es diese Pflicht im Bereich der durch den Staat regulierten Produkte im Finanzbereich. Im Sommer 2012 kam die Pflicht zum Erstellen von Protokollen bei Beratungsgesprächen auch für Finanzprodukte, welche dem damals noch nicht regulierten „Grauen Kapitalmarkt“ angehört haben. Inzwischen wurde dieser Bereich auch reguliert,
durch das neue Kleinanlegerschutzgesetz, mehr dazu weiter unten.
Bei Anlagearten wie Tagesgeld, Festgeldkonten und anderen, einfachen Anlagearten, ist nach wie vor kein Beratungsprotokoll notwendig. Dieser Bereich wurde, wie beim Produktinformationsblatt auch, bei den Protokollen für Beratungsgespräche ausgeklammert.
Es kann jedoch sein, dass auch für diese „sicheren“ Anlagearten irgendwann die Protokollpflicht wie die Pflicht zur Erstellung von Informationsblättern kommt. Da immer mehr Banken aus dem Ausland ihre Tagesgelder und Festgeldkonten auch hier in Deutschland feilbieten, und für Kleinanleger der Überblick in diesem Bereich immer schwieriger wird.
Einlagensicherheit für Kapitalanlagen
Zum Kapitalanlegerschutz ist Deutschland und der ganzen Europäischen Union gehört die Einlagensicherheit. Das bedeutet: die Sicherheit der auf Tagesgeldkonten, bei Festgeldanlagen, Sparbücher und Co. angelegten Gelder ist vom Gesetz her festgelegt. Diese, und ähnlich geartete Anlagearten, sind über die Gesetzliche Einlagensicherung bis zu einem Betrag von 100.000 Euro abgesichert. Allerdings gilt dieser Betrag nicht pro Konto, sondern pro Kunde. Wer also sein ganzes Geld auf mehreren Konten bei einer Bank verteilt hat, erhält im Pleitefall nur einmal die Entschädigungssumme.
Darüber hinaus gibt es in Deutschland den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Dieser Verband der Privatbanken hat einen Fonds installiert, der die Mitgliedsbanken des Einlagensicherungsfonds bis zu einem bestimmten Betrag absichert. Dieser hängt, in den meisten Fällen, wenn mit dem Bankenverband nichts
Anderes vereinbart wurde, von der Höhe des Eigenkapitals der jeweiligen Mitgliedsbank ab. Aber: anders als die Gesetzliche Einlagensicherung gehen viele Kritiker dieser Form der Einlagensicherung davon aus, dass der BdB im Pleitefall einer großen Bank diese hohen Summen kaum wird stemmen können. Zudem besteht auf das Geld aus diesem freiwilligen
Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands kein gesetzlicher Anspruch! Dies sollten Kapitalanleger bei ihrer Anlage unbedingt bedenken und berücksichtigen.
Schutz für Kleinanleger verbessert
Inzwischen gab es auch deutliche Verbesserungen beim Kapitalanlegerschutz für Kleinanleger. Zum 9. Juli 2015 trat das KASG, das Kleinanlegerschutzgesetz, in Kraft. Die vom Gesetzgeber festgelegten neuen Regelungen, die vor allem auf dem Grauen Kapitalmarkt greifen sollen, haben wesentliche Verbesserung in Sachen Schutzmaßnahmen für Kleinanleger mit sich gebracht.
Das neue Kleinanlegerschutzgesetz bezieht sich auf zahlreiche verschiedene Finanzprodukte.
Unter das neue KASG fallen:
Unternehmensbeteiligungen
Beteiligungen an Treuhandvermögen
Genussrechte
Namensschuldverschreibungen
Wichtig ist: auch das immer mehr genutzte Crowdinvesting (auch unter der BezeichnungCrowdfunding bekannt) fällt unter der neue Kleinanlegerschutzgesetz. Hierzu hat es beim Crowdfunding einige Änderungen gegeben, die Funding-Plattformen haben diese Änderungen durch das KASG entsprechend anpassen müssen.
Später sollen laut Angaben des Bundesministeriums für Finanzen auch partiarische, das heißt, gewinnabhängige Darlehen sowie Nachrangdarlehen folgen. Nicht betroffen vom neuen Kapitalanlegerschutz für Kleinanleger sind Aktien, Rentenpapiere
und Investmentfonds. Diese Anlagen sind laut Bundesfinanzministerium bereits vorab ausreichend geschützt gewesen.
Wie sich Kapitalanleger selbst schützen können
Nun hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren hinsichtlich des Kapitalanlegerschutzes sehr viel getan. Dennoch kann, und darf auch nicht alles, was zur Geldanlage genutzt wird, reguliert werden. Sonst wären die Finanzmärkte in Deutschland irgendwann überreguliert – und damit weder für Anleger noch für Anbieter irgendwann noch interessant.
Für Anleger bedeutet dies, dass vor allem Eines zu empfehlen ist: sich immer wieder selbst zu informieren. Und sich eben nicht nur auf die Informationen Anderer zu verlassen. Je mehr ein Kapitalanleger selbst über Finanzprodukte, deren Möglichkeiten und Risiken weiß, desto besser und genauer kann er seine Geldanlage planen, und eine gute bis sehr gute
Rendite erwirtschaften. Hierbei heißt es: die Renditechancen zu nutzen, das Risiko abzuwägen, nicht alles auf eine Karte zu setzen, und informationstechnisch immer auf einem aktuellen Level zu bleiben.
Risiken bedenken Der Schutz von Kapitalanlegern wird in Deutschland groß geschrieben. Egal ob Kleinanleger
oder Großinvestor, die Gesetze hierzulande sind in Sachen Geldanlage immer engmaschiger geworden.
Soll eine wirklich gute Rendite erwirtschaftet werden, müssen Anleger auch Risiken eingehen. Mit sicheren Anlagearten, die bis auf die Einlagensicherung keines weiteren Schutzes bedürfen, ist heute nichts mehr zu gewinnen. Dafür sind die Zinsen bei solchen Finanzprodukten einfach zu schlecht, und werden es wohl auf Jahre hinaus bleiben, um hier
eine tatsächliche reale Rendite weit über 1 Prozent erzielen zu können.
Es sollte nie mehr Geld in eine Risikoanlage gesteckt werden, denn als Verlust finanziell verkraftet werden. Anleger sollten deshalb immer in ihren eigenen Möglichkeiten bleiben.
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