Kann man solche Vorgänge wie bei der BWF Stiftung durch das neue Kleinanlegerschutzgesetz verhindern?

Danke für diese Frage eines unserer User. Nein, auch mit dem neuen Kleinanlegerschutzgesetz können sie kriminelles Handeln auch zukünftig nicht verhindern. Dort, wo kriminelle Energie ist, haben auch gesetzliche Regulierungen keine Chance. Der Ruf nach einer schnellen Einführung des Gesetzes, nachvollziehbar, aber nicht zielführend. Auch mit der Einführung des neuen Kleinanlegerschutzgesetzes werden kriminelle Handlungen nicht aufhören, darüber sollte sich JEDER in klaren sein. Ob es in dem Vorgang BWF Stiftung dann letztlich auch kriminelles Handeln gab, darf sicherlich vermutet werden, aber für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung bis zu einer Verurteilung durch ein Gericht. Da sollten wir uns einig sein.

16 Comments

  1. B:A Donnerstag, 09.04.2015 at 07:59 - Reply

    vrmutlich würde ein Leher in der Schule nun anmerken, dass das Thema doch ein anderes ist. Mangels neuer Inhalte bringt es aber leider nichts, dass man in philosophisches Gedankengut umgleitet.

  2. Leo Mittwoch, 08.04.2015 at 19:11 - Reply

    Leider kann ich den letzten Beiträgen nicht zustimmen. Betrüger und Anlegerabzocker wie hier formuliert wird, oder noch besser das Gesellschaftssystem sollen Schuld sein. Nun, das ist schlicht und einfach Quatsch. Schuld ist der Mensch als solcher. Der Mensch mit seinen Fehlern und Schwächen. Die gesamte Geschichte der Menschen ist gekennzeichnet von Opfern und Tätern. Alles andere ist falsch. Man kann kein Gesellschaftssystem dafür verantwortlich machen.

  3. MG Mittwoch, 08.04.2015 at 16:55 - Reply

    Dann ist der Fehler also unbedingt in diesem Gesellschaftssystem zu suchen!

    • feistelbauer Mittwoch, 08.04.2015 at 18:40 - Reply

      Interessant, es gibt also Gesellschaftssysteme in denen es keine Betrüger gibt. Da bin ich aber gespannt, wo es diese Paradies gibt.
      Gegen Betrug ist man nicht gefeit, da gebe ich dem Administrator voll recht. Wichtiger, Anleger aufpassen und das Geschäftsmodell hinterfragen. Wenn man es nicht versteht Finger weg und wenn die Renditen deutlich über den „risikofreien“ Anlageformen (Festgeld, Bundesanleihen, Sparbuch etc.) liegen, dann besteht auch ein erhöhtes Verlustrisiko.
      Gier frist Hirn, diese Weisheit gilt insbesondere im „grauen“ Kapitalmarkt.

      • frodo Mittwoch, 08.04.2015 at 20:37 - Reply

        „Gier frisst Hirn“, wie Sie hier sagen, trifft nicht ganz zu. Wenn ich sehe, dass eine Namhafte Anwaltskanzlei in Berlin und auch in Köln die Sache Bafin-Konform geprüft haben und damit geworben wird und zudem ein staatlich eingetragener Wirtschaftsprüfer jährlich die erforderlich/vorhandenen Goldbestände bestätigt…
        Wenn ich selbst das nicht mehr glauben kann….ja was soll ich dann noch glauben???

  4. Admistratorin Freitag, 13.03.2015 at 11:11 - Reply

    Lieber Beitragsverfasser, kann man nicht. Dort wo es Kriminelle gibt, gibt es auch immer Betrug. Die Betrüger und Anlegerabzocker werden nicht aussterben- Niemals!!

  5. Mats Müller Dienstag, 10.03.2015 at 11:05 - Reply

    @Sailer
    Seltsam ist noch harmlos formuliert. Nichts passt zusammen, geht man mit Logik und einem „gesunden Menschenverstand“ an diese ganze Geschichte heran. Nur Widersprüche, der Rest wildeste Spekulationen und Gerüchte. Keine Fakten die schlüssig zusammen passen.

  6. Sailer Dienstag, 10.03.2015 at 08:10 - Reply

    Wie lange will die Staatsanwaltschaft und Bafin die Anleger noch hinhalten ?
    Nach fast 2 Wochen keinerlei Informationen zu den Goldbeständen der BWF Stiftung – keinerlei Informationen zu den Kontoständen der BWF Stiftung !
    Auch nach fast 2 Wochen gibt es wohl keine Festnahmen – Was soll der ganze Zirkus ? Kann man die Staatsanwaltschaft auf Schadenersatz verklagen ? Die Abwicklung war wohl im Gang und wurde dann durch die Behörden gestoppt – dann passiert gar nichts. Alles sehr, sehr seltsam.

  7. Dirk Rohde Montag, 09.03.2015 at 18:57 - Reply

    Interessengemeinschaft….noch ist doch nichts bekannt gegeben worden.
    Ob es sich wirklich um Falschgold handelt, ist nicht bekannt.
    Ob die BWF überhaupt betrogen hat, ist nicht bekannt.
    Bekannt ist lediglich, dass die BaFin das Rückkaufversprechen der BWF als verbotswidriges Einlagengeschäft eingestuft, die Rückabwicklung angeordnet und dann mittendrin in die Rückabwicklung hinein geplatzt ist. Dadurch wurde nun nicht rückabgewickelt.
    Alles Andere sind Vermutungen und Gerüchte. Nicht mehr.
    Man sollte erst mal die offizielle Stellungnahme von Staatsanwaltschaft und BaFin abwarten, wenn die Fakten vorliegen.

  8. besorgt Montag, 09.03.2015 at 16:49 - Reply

    ..anderer Name – gleicher Inhalt – „Wo sind die potentiellen Mandanten?“
    Und wieder : was fest steht : „Das Falschgold ist praktisch wertlos“
    Ich mag und kann es bald nicht mehr hören .

    Kann bitte einmal die offizielle Prüfung abgewartet werden ?
    Vielleicht hilft es ja : Damit es auch die letzten mitbekommen: Eine Erklärung des Pressesprechers Herr Steltner zu diesem Thema, mit diesem Inhalt hat es nie gegeben !!!

  9. Michael Schulz Montag, 09.03.2015 at 15:10 - Reply

    Hallo zusammen,

    nun gibt es auch eine Intressengemeinschaft:

    http://www.der-unabhaengige-goldberater.de/bwf/?gclid=CImUw_uym8QCFbQatAod0VcAWw

    Bester Gruß
    Schulz

  10. Burkhard Mittwoch, 04.03.2015 at 20:00 - Reply

    @ Sailer Sie haben vollkommen Recht, aber auch Mahnbescheide dauern in Deutschland ewig .Bei einem anderen Fall haben wir bis zum Titel über ein halbes Jahr gebraucht!Zwangsvollstreckung wurde ausgesetzt wegen Insolvenz.

  11. Sailer Mittwoch, 04.03.2015 at 16:00 - Reply

    Nach meiner Ansicht gibt es doch einen aktuellen Kaufvertrag – diesen Kaufvertrag hat die BWF Stiftung und der Kunde unterzeichnet. Dieser ist jetzt rechtsverbindlich ! Alle Rechte und Pflichten gehen auf den Abwickler Herr Dr. Bernsau über – aktuell befindet sich die Stiftung bzw. der Abwickler im Zahlungsverzug ! Hier könnte ein Mahnbescheid durch die Kunden erlassen werden und per Gerichtsvollzieher dem Anwaltsbüro Dr. Bernsau zugestellt werden ! Das sollte dieser wissen. Eine Abwicklung setzt nicht geltendes Recht außer Kraft !

  12. Sailer Mittwoch, 04.03.2015 at 15:24 - Reply

    Es ist wohl noch nicht einmal mit der Prüfung 04. März begonnen worden – das ist unglaublich, was haben die Herren Beamten denn die ganze Zeit gemacht ???
    Wird hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen ? Es gibt weiterhin keine einzige Festnahme !

    • Angela Steinbrück Mittwoch, 04.03.2015 at 17:42 - Reply

      Wie immer: Kuscheljustiz bei Wirtschaftsverbrechern.
      Genau das ist das Problem. Hätte es sich um Steuerhinterziehung gehandelt wären wohl sofort Polizeipanzer vorgefahren.
      Da es sich aber nur um „gierige“ Anleger handelt, läßt man sich -falls man denn überhaupt mal tätig wird- alle Zeit der Welt.
      Damit leistet man der ständigen Abzockerei unbedingten Vorschub !!!

      Wie lautet doch das absolut zutreffende Sprichwort : „der Dumme überfällt eine Bank, der Gescheite gründet eine Bank!“

  13. Wilfried Wusterhofft Mittwoch, 04.03.2015 at 08:32 - Reply

    Wasser findet seinen Weg, Herr Bremer … immer!!!

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