Bundesjustizministerin Katarina Hubig will den Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern deutlich verschärfen. In einem Interview mit der Welt am Sonntag kündigte sie an, Internetanbieter künftig zu verpflichten, IP-Adressen und Portnummern für drei Monate zu speichern, um Täter im Netz besser verfolgen zu können.
Hubig erklärte, IP-Adressen seien häufig der einzige Anhaltspunkt, um Personen zu identifizieren, die Missbrauchsdarstellungen verbreiten oder konsumieren. „Ohne diese Daten bleiben viele Ermittlungen im Dunkeln“, sagte die SPD-Politikerin. Ein entsprechender Gesetzentwurf befinde sich nach ihren Angaben bereits in der finalen Abstimmung.
Die Ministerin betonte zugleich, die geplante Speicherpflicht stelle keinen Eingriff in Grundrechte dar. Mit den gespeicherten Daten könnten weder Bewegungsprofile noch Persönlichkeitsbilder erstellt werden. Ziel sei ausschließlich, die Strafverfolgung in Fällen von Kindesmissbrauch zu verbessern.
Hubig sprach von einem „dringenden Handlungsbedarf“. Das Internet werde derzeit „förmlich mit Missbrauchsdarstellungen geflutet“. Ermittlerinnen und Ermittler berichteten regelmäßig, dass ihnen technische Beweise fehlten, um Täter zu überführen. Die neue Regelung solle diese Lücke schließen und die Aufklärungsquote bei digitalen Sexualdelikten deutlich erhöhen.
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