Juristen sind kreativ – Rennen gegen sich selbst möglich!

Da fuhr doch einer aus einem fremden Land mit einem Auto aus Deutschland auf einer Autobahn 417 km/h pro Stunde. Verboten war es nicht, da die Geschwindigkeit frei war. Die Geschwindigkeitsfahrt wurde gefilmt und bisher 8 Mio. Mal bei YouTube angesehen. Andere Fahrzeuge waren nicht beteiligt.

Dieser Frechling, dessen Sünde es wohl war, Deutsche überholt zu haben, hat aber die Kreativität deutscher Juristen unterschätzt. So ein Verhalten muss oder sollte bestraft werden. Oder nicht?

Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter hat nunmehr herausgearbeitet:

Es handelt sich um ein verbotenes Rennen gegen sich selbst. Wie geht das? Normalerweise gelten als Rennen:

„Rennen sind Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes sowie Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder höchsten Durchschnittsgeschwindigkeiten mit mindestens zwei teilnehmenden Kraftfahrzeugen.“

Siehe § 315d Strafgesetzbuch. Es gelingt einem jungen Juristen Tim Nicklas Festerling herzuleiten, dass es sich um ein strafbares Rennen gegen sich selbst gehandelt haben dürfte.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/illegales-autorennen-315d-stgb-voraussetzungen-grob-verkehrswidrig-ruecksichtslos-abstrakte-gefaehrdung/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000017180265&utm_medium=&utm_crmid=

Wir wissen zwar nicht, wohin der Raser demnächst fährt aber was wir wissen: der junge Mann wird eine glänzende Karriere im deutschen Rechtsstaat machen.

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