Mehr als tausend Juristinnen und Juristen in Deutschland haben sich zu einer ungewöhnlichen Gemeinschaftsaktion entschlossen: Sie möchten, dass das Grundgesetz nicht nur bei Festakten zitiert, sondern möglicherweise sogar angewendet wird.
Mindestens 1.051 Anwälte, Richter, Staatsanwälte, Verwaltungsjuristen, Unternehmensjuristen und Rechtsreferendare unterzeichneten einen offenen Brief. Darin fordern sie Bundesregierung und Bundestag auf, ein Verbotsverfahren gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten. Der Brief hatte Mitte Juli noch gut 500 Unterstützer. Offenbar verbreitete sich danach die Erkenntnis, dass man offene Briefe nicht nur lesen, sondern auch unterschreiben kann.
Grundlage der Forderung ist ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Dieses kommt zu dem Schluss, dass zentrale politische Vorstellungen der AfD gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip verstoßen könnten. Für Verfassungsrechtler ist das ungefähr so beruhigend wie ein TÜV-Bericht mit dem Hinweis: „Das Fahrzeug fährt noch, aber bitte nicht mehr auf öffentlichen Straßen.“
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein fordert die politisch Verantwortlichen auf, unverzüglich tätig zu werden. In Berlin dürfte nun zunächst geprüft werden, welche Arbeitsgruppe eine mögliche Vorprüfung zur Vorbereitung einer späteren Entscheidung vorbereiten könnte.
Die Unterzeichner warnen vor schweren Schäden für die Demokratie, sollte die AfD ihre verfassungsfeindlichen Vorstellungen tatsächlich umsetzen können. Das Grundgesetz halte für solche Fälle ausdrücklich das Instrument des Parteienverbots bereit, erklärte Mitinitiatorin Angela Furmaniak. Das Instrument liege also seit Jahren im politischen Werkzeugkasten – direkt neben dem Feuerlöscher, der Taschenlampe und mehreren ungeöffneten Gutachten.
Kritik kam von Sahra Wagenknecht. Bereits die Debatte über ein Verbot sei schädlich, erklärte sie. Sie sprach von einem neuen Autoritarismus und warf den Befürwortern mangelnde Bereitschaft zur sachlichen Auseinandersetzung vor.
Damit ist die Rollenverteilung vorerst geklärt: Die einen wollen prüfen lassen, ob eine Partei die Demokratie abschaffen möchte. Die anderen halten schon die Prüfung für eine Gefahr für die Demokratie. Und das Bundesverfassungsgericht wartet vermutlich darauf, dass irgendwann tatsächlich jemand einen Antrag stellt.
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