Startseite Vorsicht JoMaFi Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG meldet Insolvenz an – Amtsgericht Esslingen ordnet vorläufige Verwaltung an
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JoMaFi Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG meldet Insolvenz an – Amtsgericht Esslingen ordnet vorläufige Verwaltung an

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Esslingen hat im Insolvenzantragsverfahren der JoMaFi Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG mit Sitz in Weilheim (Tobelwasenweg 12) am 6. Februar 2025 erste Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte angeordnet.

Unter dem Aktenzeichen 11 IN 67/25 wurde der Rechtsanwalt Sebastian Krapohl aus Stuttgart als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Ab sofort sind Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit seiner Zustimmung möglich.

Wichtige Anordnungen des Gerichts:

  1. Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen wurden untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögenswerte. Bereits eingeleitete Maßnahmen wurden vorerst ausgesetzt.
  2. Die Kontrolle über Bankkonten und Außenstände geht auf den Insolvenzverwalter über. Die Schuldnerin darf über ihre Konten nicht mehr eigenständig verfügen.
  3. Drittschuldner (Kunden und Geschäftspartner) dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin leisten. Stattdessen sind alle Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
  4. Der Insolvenzverwalter wurde beauftragt, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu prüfen, ob eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens gerechtfertigt ist.
  5. Er hat zudem die Befugnis, Geschäftsräume zu betreten, Bücher und Unterlagen einzusehen sowie Sonderkonten zur Verwaltung der Insolvenzmasse zu eröffnen.

Hintergrund und Ausblick:

Das Gericht hat den Insolvenzverwalter beauftragt, die wirtschaftliche Lage der JoMaFi Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG zu analysieren und festzustellen, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.

Bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleibt das Unternehmen unter strenger Aufsicht. Weitere Entwicklungen sind abhängig von den Erkenntnissen des Insolvenzverwalters.

Betroffene Gläubiger und Geschäftspartner werden gebeten, sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden.

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